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http://www.zoll.de/c0_reise_und_ ... eigrenzen/index.htm
Abgabenfreie Einfuhr von Reisemitbringseln
Unter folgenden Voraussetzungen können Reisende Waren abgabenfrei aus einem Nicht-EG-Mitgliedstaat (Drittland) nach Deutschland einführen.
1. Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden z.B. per Bahn voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt.
2. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein.
3. Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so gelten die folgenden Mengen- und Wertgrenzen:
1. Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
* 200 Zigaretten oder
* 100 Zigarillos oder
* 50 Zigarren oder
* 250 g Rauchtabak oder
* eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:
* 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
* 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
* 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
* eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
* 2 Liter nicht schäumende Weine.
3. Kaffee, wenn der Einführer mindestens 15 Jahre alt ist:
* 500 g Kaffee oder
* 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
4. Parfüms und Eau de Toilette:
* 50 g Parfüms und
* 0,25 Liter Eau de Toilette.
5. Arzneimittel
* die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
6. andere Waren
* bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 EUR.
Ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff.
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