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[护照签证] Passpflicht und Passmitführungspflicht

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发表于 2008-3-13 15:36 | 显示全部楼层 |阅读模式

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Aufenthaltsgesetz § 3 Passpflicht

(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im Bundesgebiet erfüllen sie die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes (§ 48 Abs. 2).

(2) Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.

Aufenthaltsgesetz § 13 Grenzübertritt

(1) Die Einreise in das Bundesgebiet und die Ausreise aus dem Bundesgebiet sind nur an den zugelassenen Grenzübergangsstellen und innerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden zulässig, soweit nicht auf Grund anderer Rechtsvorschriften oder zwischenstaatlicher Vereinbarungen Ausnahmen zugelassen sind. Ausländer sind verpflichtet, bei der Einreise und der Ausreise einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 mitzuführen und sich der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zu unterziehen.

(2) An einer zugelassenen Grenzübergangsstelle ist ein Ausländer erst eingereist, wenn er die Grenze überschritten und die Grenzübergangsstelle passiert hat. Lassen die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden einen Ausländer vor der Entscheidung über die Zurückweisung (§ 15 dieses Gesetzes, §§ 18, 18a des Asylverfahrensgesetzes) oder während der Vorbereitung, Sicherung oder Durchführung dieser Maßnahme die Grenzübergangsstelle zu einem bestimmten vorübergehenden Zweck passieren, so liegt keine Einreise im Sinne des Satzes 1 vor, solange ihnen eine Kontrolle des Aufenthalts des Ausländers möglich bleibt. Im Übrigen ist ein Ausländer eingereist, wenn er die Grenze überschritten hat.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz (AuslG-VwV) vom 28.06.2000

4.1 Erfüllung der Passpflicht
......
4.1.1.2. Das Merkmal "Besitz eines gültigen Passes" ist auch dann erfüllt, wenn der Ausländer den Pass zwar nicht mitführt, jedoch der Ausländerbehörde binnen angemessener Frist nachweist, dass er über einen gültigen Pass verfügt (§ 70 Abs. 1). ......


VGH Kassel, Beschluss vom 19.11.2003 - 12 TG 2668/03
......

3. Die Passbesitzpflicht nach § 4 I AuslG ist auch dann erfüllt, wenn der Ausländer den Pass nicht mitführt, den Behörden jedoch binnen angemessener Frist nachweist, dass er über einen gültigen Pass verfügt.

4. Eine Einreise ist nicht im Nachhinein als unerlaubt im Sinne von § 58 I Nr. 2 AuslG anzusehen, wenn der Ausländer die Grenze rechtmäßig ohne Personenkontrolle überschritten hat und später festgestellt wird, dass er zum Einreisezeitpunkt zwar nachweisbar einen Pass besessen, diesen aber beim Grenzübertritt nicht mitgeführt hat. Aufgrund von Art. 2 I des Schengener Durchführungsübereinkommens spricht vieles dafür, dass beim Überschreiten der Binnengrenzen der Schengener Vertragsstaaten keine Passmitführungspflicht nach § 59 I AuslG mehr besteht.

[ 本帖最后由 太有才了 于 2008-3-14 08:29 编辑 ]
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 楼主| 发表于 2008-3-13 15:41 | 显示全部楼层
"在德国规定上街必须带身份证"
Das Gesetz gibt es nicht.
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发表于 2008-3-13 15:45 | 显示全部楼层
可是我看到几乎所有的德国人,都随身带着身份证阿.

其实是不是也不一定是护照随身带,比如国际学生正之类的都可以吧?有照片的有效证件??
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发表于 2008-3-13 15:45 | 显示全部楼层
Aufgrund von Art. 2 I des Schengener Durchführungsübereinkommens spricht vieles dafür, dass beim Überschreiten der Binnengrenzen der Schengener Vertragsstaaten keine Passmitführungspflicht nach § 59 I AuslG mehr besteht.


这里面spricht vieles dafür应该怎样auslegen呢?是不是也有很多文章可做,像 。。。kann 和 muss erteilt werden 一样呢?
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发表于 2008-3-13 16:33 | 显示全部楼层
几个问题:

1. 那个"Passersatz"或者"Ausweisersatz"具体指什么? 复印件?

2. "besitzen"和"mitführen"还是有区别的吧? 在德国境内是必须"besitzen", 穿越边境是必须"mitführen" ?
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发表于 2008-3-13 16:56 | 显示全部楼层
原帖由 cmh 于 2008-3-13 16:33 发表
几个问题:

1. 那个"Passersatz"或者"Ausweisersatz"具体指什么? 复印件?

2. "besitzen"和"mitführen"还是有区别的吧? 在德国境内是必须"besitzen", 穿越边境是必须"mitführen" ?

$汗$ 没错,在境内还好,过境是必须出示的。偶就有一次在自己不知道的情况下在奥地利跟瑞士中间趟了好几回,终于有一次被查,然后被罚了钱...
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发表于 2008-6-7 08:22 | 显示全部楼层
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发表于 2008-6-7 09:07 | 显示全部楼层
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发表于 2008-6-7 11:10 | 显示全部楼层
驾照不能证明你在德国的居留是否有效!
到底是否要带自己看着办吧。
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