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本来发了贴子抱怨保险公司不承认因为涨价可以立刻退保,后来查了一下看到有说公保都是2个月提前解约。现在看到又有说
II: Wechsel von GKV zu GKV
Es besteht natürlich auch das Kündigungsrecht für Pflichtversicherte, um in andere Kassen wechseln zu können (z.B. günstigere BKK´s).
Dies wurde zum 1.1. neu geregelt, um das "ständige Springen" bei freiwillig Versicherten zu unterbinden; gleichzeitig wurde für Pflichtmitglieder eine freizügigere Regelung geschaffen (diese konnten bisher nur mit Frist von 3 Monaten zum Jahresende kündigen):
Es gilt eine Mindestbindungszeit von 18 Monaten, und zwar für freiwillige und Pflichtmitglieder.
Freiwillige Mitglieder können dennoch mit den normalen Fristen (2 Monate auf Monatsende) kündigen, um in die PKV zu wechseln. Wollen sie aber in eine andere gesetzliche Kasse, gilt die Mindestbindungszeit von 18 Monaten.
Kassenmitglieder können, unter Einhaltung der normalen Kündigungsfrist (2 Monate auf Monatsende) kündigen, indem Sie dabei die 18 Monate Mindestbindung einhalten. Mit Ablauf der Kündigungsfrist müssen also mindestens die 18 Monate erfüllt sein. Sie müssen dann in eine andere gesetzliche Kasse wechseln. (ähnliche Themen Kündigung gesetzliche Krankenversicherung)
Sobald die Mindestbindung erfüllt ist, kann jederzeit mit Frist von 2 Monaten auf Monatsende gekündigt werden. Bei der neuen Kasse gilt dann wieder die Mindestbindung.
Das Sonderkündigungsrecht wegen Erhöhung des Beitragssatzes besteht auch innerhalb der Mindestbindung, s. oben (Außerordentliches Kündigungsrecht bei Erhöhung des Beitragssatzes in der GKV).
请问有人知道这属于什么法律里的吗?我理解BGB里面因为涨价合同是立刻可以节约的 |
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