|
Privat Haftpflichtversicherung - sicher unentbehrlich
18. Februar 2008
Grundschutz
Grundsätzlich gilt der Haftpflichtschutz bei allen Versicherern für Schäden, die vom Versicherten oder den mitversicherten Personen fahrlässig im Privatbereich verursacht werden. Geschützt sind Sie dabei auch als Aufsichtspflichtiger, als Dienstherr von Haushaltsangestellten, als Bauherr kleinerer Bauvorhaben und als Wohnungsmieter oder -eigentümer.
Im Straßenverkehr sind nur solche Schäden gedeckt, die Sie als Radfahrer oder Fußgänger verursachen. Als Kraftfahrer brauchen Sie zusätzlich eine Kfz-Haftpflichtpolice. Kleine Ausnahme: Fahrzeuge bis sechs km/h und Arbeitsmaschinen bis 20km/h Höchstgeschwindigkeit sind in der Privat-Haftpflicht enthalten.
Zu den versicherten Risiken zählen sogar die meisten Sportarten und der erlaubte private Gebrauch von Schusswaffen, jedoch mit Ausnahme der Jagd. Ebenfalls eingeschlossen sind Schäden, die durch die Haltung von zahmen Haustieren, Kleintieren oder Bienen entstehen.
Wer dagegen “große” oder “gefährliche” Tiere (z.B. Hunde und Pferde) sein Eigen nennt, sollte eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Zum Reiten eines fremdes Pferdes reicht die Privat-Haftpflichtpolice, Ansprüche des Pferdehalters sind dann aber ausgeschlossen.
Der Haftpflichtschutz gilt generell auch im Ausland für mindestens ein Jahr, innerhalb der EU sogar länger. Die Versicherung haftet im Ausland im selben Umfang wie in Deutschland. |
|