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LZ soll überprüfen, ob auf Bestellkarte die Widerrufsbelehrung und die Möglichkeit einer gesonderten Unterschrift über die Kenntnisnahme von der Widerrufsbelehrung zu finden sind. Erst dann soll LZ überlegen, ob und wie er das Schreiben benutzen soll.
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Vertrags-Nr. xxxxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich gemäß §§312, 355 BGB den o.g. Vertrag.
Dem Verbraucher steht bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht nach §§312, 355 BGB zu. Nach §355 BGB beginnt die Widerrufsfrist mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn. Die Widerrufsbelehrung muss über die wesentlichen Rechte des Verbrauchers informieren, die sich daraus ergeben, dass nach dem Widerruf das gesetzliche Rücktrittsrecht anwendbar ist. Dazu gehört das Recht des Verbrauchers, vom Unternehmer geleistete Zahlungen und auch Zinsen zu verlangen. Ohne ausreichende Widerrufsbelehrung beginnt der Lauf der Widerrufsfrist nicht (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2007 - VII ZR 122/06; KG Berlin, Urteil vom 18.07.2006 - 5 W 156/06; OLG Hamburg, Urteil vom 24.08.2006 - 3 U 103/06; OLG Hamm; Urteil vom 15.03.2007 - 4 W 1/07).
Nach BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 07.05.1986 - I ZR 119/84) enthält die Verwendung von Bestellkarten zum Bestellen von Zeitungen und Zeitschriften im Abonnement, die nur die Möglichkeit einer Unterschrift für den Besteller und keine Möglichkeit einer gesonderten Unterschrift über die Kenntnisnahme von der Widerrufsbelehrung vorsehen, ohnehin eine Irreführung und Ausnutzung der Rechtstunkenntnis der Verbraucher, da sie den gesetzlichen Bestimmungen widerspricht und die Widerrufsfrist deshalb nicht zu laufen beginnt.
Nach dieser eindeutigen Rechtslage widerrufe ich hiermit den o.g. Vertrag, weil ich bisher weder mündlich noch schriftlich in irgendeiner Form auf das Bestehen eines Widerrufsrechtes hingewiesen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
XYZ
[ 本帖最后由 太有才了 于 2008-4-17 14:37 编辑 ] |
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