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Ein D-Visum ist ein nationales Visum eines Schengen-Staates mit dem zum Beispiel die Einreise zum Zwecke eines Daueraufenthaltes oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglicht wird. Die inhaltlichen Erteilungsvoraussetzungen für das nationale Visum stimmen mit denen für die im Inland erteilten Aufenthaltserlaubnissen oder der Niederlassungserlaubnis überein. Inhaber eines nationalen Visums sind berechtigt, durch das Vertragsgebiet der Schengener Staaten zu reisen, um das Zielland zu erreichen (Artikel 18 SDÜ ) . Dies gilt jedoch nicht für diejenigen Länder, für die der Ausländer zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben ist.
Artikel 18 SDÜ
Visa für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten Dauer sind nationale Visa, die von einem der Mitgliedstaaten gemäß seinen Rechtsvorschriften erteilt werden. Ein solches Visum kann ab dem ersten Tag seiner Gültigkeit für höchstens drei Monate gleichzeitig als einheitliches Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt gelten, sofern es unter Einhaltung der gemeinsamen Voraussetzungen und Kriterien erteilt wurde, die gemäß den oder aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Kapitels 3 Abschnitt 1 angenommen wurden, und der Inhaber die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), c), d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt. Andernfalls berechtigt das Visum seinen Inhaber nur dazu, durch das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten zu reisen, um sich in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu begeben, der das Visum erteilt hat, es sei denn, er erfüllt die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen nicht oder er steht auf der nationalen Ausschreibungsliste des Mitgliedstaats, durch dessen Hoheitsgebiet die Durchreise begehrt wird
对不起楼主之前误导你了,不能去的,还是赶快去延签吧。
[ 本帖最后由 kaeferin 于 2008-4-26 23:50 编辑 ] |
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