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萍聚头条

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[其他] 各国的erkehrsbestimmungen

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发表于 2008-4-30 16:22 | 显示全部楼层 |阅读模式

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Wichtige Verkehrsbestimmungen Deutschland

Höchstgeschwindigkeiten in km/h:


       

Pkw/andere Kfz
bis 3,5 t, Motorrad
       

Gespanne und Kfz
von 3,5 - 7,5 t
innerorts        

50
       

50
außerorts        

100
       

80
Autobahn        

130+
       

80*/100**

Wohnmobile bis 3,5 t sind Pkw gleichgestellt
+ empfohlene Richtgeschwindigkeit
* für Gespanne bis 3,5 t mit Ausnahmegenehmigung (gem. 9. AusnahmeVO zur StVO und besonderer Kennzeichnung (Plakette am Anhänger) gilt 100 km/h
** für Wohnmobile

Die Promillegrenze liegt bei 0,5.
Für Fahranfänger 0,0 % während der zweijährigen Führerschein-Probezeit bzw. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.


Folgende Bestimmungen gelten in Deutschland:

Es wird rechts gefahren. Auf mehrspurigen Straßen gilt das Rechtsfahrgebot. Rechts überholen ist verboten.

Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bzw. die kleiner als 1,50 m sind, dürfen auf Vorder- und Rücksitzen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen befördert werden.

Abblendlicht ist vorgeschrieben bei Dunkelheit, am Tage auch bei Nebel, starkem Regen und Schneefall. Bei Sichtweiten unter 50 m durch Nebel, Schnee oder Regen muss unbedingt das Abblendlicht eingeschaltet werden und es gilt Tempolimit 50 km/h für alle Fahrzeuge.

Nebelschlusslampen dürfen nur dann benutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen hat der von rechts Kommende, oder ist durch Beschilderung geregelt.

Bei Ampelanlagen zeigt ein grüner Pfeil nach rechts an, dass bei Rot für die Geradeaus-Richtung nach einem Stopp vorsichtig nach rechts abgebogen werden darf.

An Fußgängerüberwegen sind Fußgänger gegenüber Fahrzeugen bevorrechtigt. Es gilt Überholverbot.

Ein generelles Überholverbot gilt auf zweispurigen Straßen, wenn sich Schulbusse mit Warnblinker der Haltestelle nähern. Steht der Bus, darf nur im Schritttempo vorbeigefahren werden. Dies gilt auch für den Gegenverkehr.

Die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons ohne Freisprecheinrichtung ist nur bei ausgeschaltetem Motor erlaubt.
Telefonieren mittels Freisprecheinrichtung ist auch während der Fahrt erlaubt.

Halteverbot besteht an Halteverbotszeichen, 5 m vor und hinter Fußgängerüberwegen und bis zu 10 m vor Ampeln, Vorfahrt- oder Stoppschildern.

Im eingeschränkten Halteverbot ist Aus- und Einsteigen sowie Be- und Entladen erlaubt.

Parkverbot besteht vor Grundstücksausfahrten, bis zu 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, bis zu 10 m vor Ampeln und bis zu 15 m vor und hinter Haltestellenschildern.

Bei Panne oder Unfall ist die Warnblinkanlage einzuschalten und das Warndreieck in ausreichender Entfernung aufzustellen. Auf Autobahnen soll das Warndreieck etwa 150 m hinter dem Hindernis stehen. Fahrzeuge über 3,5 t müssen zusätzlich zum Warndreieck eine Warnleuchte haben.

Abschleppen von Fahrzeugen ist auf der Autobahn nur bis zur nächsten Ausfahrt, auf allen anderen Straßen bis zur nächsten Werkstätte gestattet. Bei beiden Fahrzeugen muss die Warnblinkanlage eingeschaltet sein.

Motorräder müssen mit Abblendlicht fahren. Für Fahrer und Beifahrer sind Schutzhelme vorgeschrieben.

Reifen müssen mindestens 1,6 mm Profiltiefe aufweisen. Spikesreifen sind verboten. Bei winterlichen Straßenverhältnissen genügen Sommerreifen nicht.

Ausmaßbeschränkungen: Höhe 4 m, Breite 2,55 m, Breite von Anhängern hinter Krafträdern 1 m. Länge Einzelfahrzeug 12 m, Omnibus (Gelenkfahrzeug) und Kraftfahrzeug mit Anhänger 18,75 m.

Überstehende Ladung: Bis zu 100 km Wegstrecke darf die Ladung 3 m, bei mehr als 100 km höchstens 1,50 m nach hinten hinausragen. Wenn die Ladung mehr als 1 m über die Rückleuchten des Fahrzeuges hinausragt, ist sie durch eine hellrote, 30 x 30 cm große, auseinandergehaltene Fahne kenntlich zu machen; bei Dunkelheit ist am äußersten Ende der Ladung ein Schlusslicht und ein Rückstrahler anzubringen.

Ahndungen von Verkehrsdelikten: Die Polizei kann direkt vor Ort Verwarnungsgelder bis zu 35 EUR erheben. Die Höhe richtet sich nach dem so genannten Bußgeldkatalog. Die Bezahlung kann verweigert werden.
Bei Ausländern kann die Polizei die Bezahlung des Bußgeldes oder der Geldstrafe durch eine Kaution absichern. Bei besonders schweren Vergehen kann unter Umständen das Fahrzeug beschlagnahmt werden.
Die Polizei kann sich den Führerschein und die Fahrzeugpapiere jederzeit zur Prüfung aushändigen lassen. Bei bestimmten Delikten (z. B. Trunkenheit) kann sie die Beschlagnahme verfügen.
Mitgliedern ausländischer Automobil-Clubs wird in all diesen Fällen empfohlen, sich an die nächste ADAC-Geschäftsstelle zu wenden.


Wichtige Verkehrsbestimmungen Fankreich

Die Promillegrenze liegt bei 0,5.


Höchstgeschwindigkeit in km/h


        Pkw         Gespanne*         Motorräder         Wohnmobile*
innerorts         50         50         50         50
außerorts         90         90         90         90
Schnellstraßen+         110         110**         110         110
Autobahnen         130         130**         130         130

*Bis 3,5 t zGg

**Bei Unfällen mit Geschwindigkeiten höher als 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt nur bis 100 km/h zugelassen sind.

+Zwei Fahrspuren in jeder Richtung

Bei Nässe muss die Geschwindigkeit außerorts um 10, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden.

Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf außerorts höchstens 80, auf Schnellstraßen 100 und auf Autobahnen 110 km/h fahren.

Kfz/Gespanne 3,5-12 t zGg: außerorts 80, auf Schnellstraßen mit 2 Fahrspuren in jeder Richtung 100, auf Autobahnen 110 km/h.
Auf dreispurigen Straßen dürfen Kfz/Gespanne über 3,5 t, bzw. Gespanne, die länger als 7 m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen.

Mopeds dürfen inner- und außerorts nur 45 km/h fahren.

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab

Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen sowie in Tunnels und Galerien vorgeschrieben. Im Kreisverkehr haben dank entsprechender Beschilderung meist die Vorfahrt, die sich im Kreis befinden. Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern. Straßenbahn hat Vorfahrt. Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels oder Unterführungen ist nicht erlaubt. Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, werden im allgemeinen strenger geahndet als in Deutschland. Für Alkoholdelikte werden besonders hohe Geldbußen erhoben.

Besondere Verkehrsschilder

Toutes Directions = alle Richtungen; Rappel = Erinnerung, Mahnung (meist in Verbindung mit Tempolimits); Ralentir = langsam fahren; Centre Ville = zur Stadtmitte; Déviation = Umleitung; Passage interdit = Durchfahrt verboten; Serrez à droite = Rechts halten; Vous n'avez pas la priorité = Sie haben keine Vorfahrt; Fin d'interdiction de dépasser = Ende des Überholverbots


Wichtige Verkehrsbestimmungen Italien

Höchstgeschwindigkeiten in km/h


       

Pkw/Motorräder/
Wohnmobile bis 3,5 t
       

Wohnmobile
über 3,5 t
       

Gespanne
innerorts        

50
       

50
       

50
außerorts        

90
       

80
       

70
Schnellstraßen*        

110
       

80
       

70
Autobahn**        

130
       

100
       

80

* durch blaues Autobahnschild gekennzeichnet.
** durch grünes Autobahnschild gekennzeichnet. Auf dreispurigen Autobahnen gemäß Beschilderung maximal 150 km/h.
Bei Regen besteht auf allen Autobahnen ein Tempolimit von 110 km/h, auf Schnellstraßen von 90 km/h.

Die Promillegrenze liegt bei 0,5.

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

Alle nach hinten über Ihr Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen, rot-weiß gestreiften Warntafel (bei Ladungen, die die gesamte Fahrzeugbreite abdecken: zwei Tafeln) gekennzeichnet sein. Diese sind in vielen ADAC-Geschäftsstellen und im Fachhandel erhältlich.

Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfällen oder Pannen außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein.
Tagsüber muss das Abblendlicht auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften eingeschaltet sein.
Privates Abschleppen auf der Autobahn ist verboten.
Eine durchgehende Fahrbahnrandlinie darf nur in Notfällen überquert werden. Dort besteht Parkverbot. Parkverbot besteht auch an schwarzgelb markierten Bordsteinen sowie an gelb gekennzeichneten - z.B. für Taxi und Busse reservierten - Parkflächen.
Parken in Landschaftsschutzgebieten ist untersagt.

Im Aostatal sind Winterreifen für alle Fahrzeuge von Mitte Oktober bis Mitte März vorgeschrieben. Als Alternative können auch Schneeketten aufgezogen werden.

Wenden, Rückwärtssetzen und unerlaubter Spurwechsel im Mautstellenbereich, auf Autobahnauf- und -abfahrten wird mit hohen Bußgeldern, oft auch mit Fahrverboten geahndet. Parkverstöße, Telefonieren mit Handy am Steuer, Fahren ohne Licht außerorts und Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit einer besonders hohen Geldbuße geahndet.

Motorradfahrer, die ohne genormten Schutzhelm (ohne Kennzeichnung ECE R 22) fahren, müssen mit Sicherstellung Ihres Motorrades bis zu einem Monat rechnen. Auch Beifahrer müssen einen genormten Schutzhelm tragen.
Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten.

Besondere Verkehrsschilder: Zona di silenzio = Hupverbot; Deviazione = Umleitung; Tenere la destra = Rechts fahren Tutte le direzioni = alle Richtungen; Rallentare = Langsam fahren; Senso unico = Einbahnstraße; Sbarrato = Gesperrt; INIZIO Zona tutelata = Beginn der Parkverbotszone.


Wichtige Verkehrsbestimmungen Österreich

Höchstgeschwindigkeiten in km/h:


       

Pkw/Motorräder/
Wohnmobile bis 3,5 t
       

Wohnmobile
bis 7,5 t
       


Gespanne bis 3,5 t
       

Gespanne
über 3,5 t

Innerorts
       

50
       

50
       

   50
       

50

außerorts/
Schnellstraßen
       

100
       

70
       

100**
       

70

Autobahnen
       

130*
       

80
       

100***
       

80

*         Auf folgenden Autobahnen gilt von 22-5 Uhr 110km/h:Tauernautobahn (A10), Inntalautobahn (A12), Brennerautobahn (A13) und Rheintalautobahn (A14).

** mit Anhänger über 750 kg, wobei das zul. Gesamtgewicht des Anhängers das
   Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten darf, gilt 80 km/h. Übersteigt
   das zGG des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges gilt 70 km/h. Für
   Gespanne über 3,5 t zul. Gesamtgewicht gilt ebenfalls 70 km/h

***         für Gespanne bei denen das zGG des Anhängers das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt, gilt 80 km/h

Die Promillegrenze liegt bei 0,5.

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
Im Bereich von 80 m vor und nach Bahnübergängen darf nicht überholt werden.
Vorfahrtsberechtigte verlieren durch Anhalten die Vorfahrt. An Schulbussen darf nicht vorbeigefahren werden, wenn die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten eingeschaltet sind.

Das Tragen einer reflektierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein.

In den meisten Städten gelten Kurzparkzonen-Regelungen, auf die nur am Beginn und Ende des Parkbereiches durch ein Schild hingewiesen wird. Handelt es sich um ganze Stadtgebiete, werden die einzelnen Zonen nicht angezeigt. Die Parkscheine (max. Geltungsdauer 3 Std.) sind an Automaten, an Tankstellen, in Trafiken (Tabakläden) und beim ÖAMTC erhältlich. Das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr ist untersagt, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben. Am eingeschränkten Halteverbot - mit Ausnahme von Kurzparkzonen - darf bis zu 10 Minuten gehalten werden. Gelbe Zick-Zacklinien bedeuten Halte- und Parkverbot. Kindern ist immer das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Motorrad- und Mopedfahrer müssen einen kleinen Verbandskasten mitführen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen zwischen dem 1.11. und 15.4. sind Winterreifen vorgeschrieben. Die Mindestprofiltiefe muss 4 mm betragen.

Verkehrszuwiderhandlungen können an Ort und Stelle mit einem sog. Organmandat (Verwarnungsgeld) bis zu ca. 36,00 Euro geahndet werden.
Schwerwiegendere Verstöße wie z.B. Alkoholdelikte werden angezeigt.
Rechtskräftige Strafverfügungen oder Bußgeldbescheide ab einem Betrag von ca. 25 Euro können auch in Deutschland vollstreckt werden.


Wichtige Verkehrsbestimmungen Niederland

Höchstgeschwindigkeiten in km/h


       

Pkw/Wohnmobil
bis 3,5 t
       

Wohnmobil
über 3,5 t
       

Gespann
       

Motorrad
innerorts        

50
       

50
       

50
       

50
außerorts        

80
       

80
       

80
       

80
Schnellstraßen        

100
       

80
       

80
       

100
Autobahnen        

120
       

80
       

80
       

120

Promillegrenze 0,5
Für Personen, die ihren Führerschein noch keine fünf Jahre besitzen gilt 0,2 %.

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

Auf mit »B« beschilderten Straßen dürfen nur Fahrzeuge bis max. 2,20 m Breite fahren.

Parken an gelben Bordkanten ist verboten. Für Parkverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen werden wesentlich höhere Bußgelder erhoben als in Deutschland. Bei Parkverstößen gibt es häufig eine Parkkralle.


Wichtige Verkehrsbestimmungen Belgien

Höchstgeschwindigkeiten in km/h


       

Pkw/Wohnmobil
bis 7,5 t
       

Wohnmobil
über 7,5 t
       

Gespann**
       

Motorrad
innerorts        

50
       

50
       

50
       

50
außerorts        

90
       

60
       

90
       

90
Schnellstraßen*        

120
       

90
       

120**
       

120
Autobahnen        

120
       

90
       

120**
       

120

* mit mindestens 2 Fahrstreifen (baulich getrennt).

** Bei Unfällen von Gespannen mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h muss mit Einschränkungen bei der Versicherungsleistung gerechnet werden, da Wohnanhänger bauartbedingt in Deutschland nur bis 100 km/h zugelassen sind.

Promillegrenze 0,5

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

Die Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 25 km/h, auch auf Autobahnen. Deshalb ist es Pflicht, die nächste Ausfahrt zu benutzen.

Nebelschlussleuchten müssen bei Nebel, starkem Regen, Schneefall oder Sicht unter 100 m eingeschaltet werden.

Das Tragen einer fluoreszierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges in Notfallsituationen wie Unfällen oder Pannen außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein.  Die Verpflichtung gilt auch für Motorräder.

Kraftfahrzeuge mit mehr als 7,5 t zul. Gesamtgewicht dürfen bei Regen auf Autobahnen und mehrspurigen Schnellstraßen nicht überholen.

Parkverbot besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie.

Polizeibeamte können von Ausländern an Ort und Stelle Bußgelder erheben.

Besondere Verkehrsschilder:
Cruise Control = Tempomatsbenutzung verboten


Wichtige Verkehrsbestimmungen Luxenburg

Höchstgeschwindigkeiten in km/h


       

Pkw/Wohnmobil
bis 3,5 t
       

Wohnmobil
über 3,5 t
       

Gespann
       

Motorrad
innerorts        

50
       

50
       

50
       

50
außerorts        

90**
       

75
       

75
       

90**
Autobahnen*        

130**
       

90
       

90
       

130**

Promillegrenze 0,5
Für Führerscheinneulinge gilt in den ersten zwei Jahren eine Promillegrenze von 0,2.

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

* Bei Nässe muss die Geschwindigkeit auf Autobahnen um 20 (Pkw und Motorrad) bzw. 15 (Gespanne) km/h verringert werden.
** für Fahranfänger, die seit weniger als einem Jahr den Führerschein besitzen, gelten außerorts 75 km/h und auf Autobahnen 90 km/h.

Das Tragen einer reflektierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein.

Die gleichzeitige Verwendung von Winter- und Sommerreifen (Mischbereifung) ist verboten.

Parkverbot besteht an Bordsteinen mit einer gelben Linie.

Polizeibeamte können von Ausländern an Ort und Stelle Bußgelder erheben.


Wichtige Verkehrsbestimmungen Schweiz

Höchstgeschwindigkeiten in km/h:


       

Pkw/Motorräder/
Wohnmobile bis 3,5 t
       

Gespanne
       

Wohnmobile
über 3,5 t
innerorts        

50
       

50
       

50
außerorts        

80
       

80
       

80
Schnellstraßen        

100
       

80
       

100
Autobahnen        

120
       

80
       

100

Mopeds dürfen inner- und außerorts nur 30 km/h fahren.

Die Promillegrenze liegt bei 0,5.

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
Schienenfahrzeuge haben innerorts auf gleichberechtigten Straßen Vorfahrt. In Tunnels Abblendlicht einschalten. Gelbe Kreuze am Fahrbahnrand, die mit einer gelben Linie verbunden sind, bedeuten Parkverbot; an gelben Linien am Fahrbahnrand besteht Halteverbot. In Städten mit sogenannten »Blauen Zonen« ist das Parken nur mit Parkscheibe gemäß den Anordnungen auf dem am Anfang und Ende der blauen Zonen angebrachten Schild "Parkieren mit Parkscheibe" und der auf der Rückseite der Parkscheiben angegebenen zulässigen Parkdauer gestattet. Parkscheiben sind in Garagen, an Tankstellen, Kiosken, Polizeistationen usw. erhältlich. Auf Bergstraßen muss gegebenenfalls das abwärtsfahrende Fahrzeug rechtzeitig anhalten. Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen den linken Fahrstreifen nicht benutzen.

Schwere Verkehrsverstöße, auch Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte werden mit besonders hohen Bußgeldern geahndet.


Wichtige Verkehrsbestimmungen USA

Prinzipiell ist es verboten, unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug zu führen (DUI, driving under influence). Dennoch: Es gibt einen Grenzwert von 0,8 Promille  wegen der rigorosen Anwendung von Alkoholtests und Blutproben ist von der
Verbindung Alkohol und Fahren aber generell abzuraten. Für Anfänger und unter 21-jährige sowie für Fahrer von Mopeds und Motorrollern gelten 0,0 Promille
Angebrochene Alkoholika dürfen nur im Kofferraum transportiert werden, in Wohnmobilen außerhalb der Reichweite des Fahrers. Unter 21-jährige dürfen keine Alkoholika mit sich führen.

Höchstgeschwindigkeiten         mph (=miles per hour)
innerorts         20-30 (40-48 km/h)
vor Schulen         15 (24 km/h)
außerorts         55-65 (88-104 km/h)
auf einigen Interstates         95 (120 km/h)

In den Bundesstaaten gelten unterschiedliche Regelungen. Die Beschilderungen sind eindeutig, Verstöße werden streng geahndet.

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

An haltenden Schulbussen mit Warnblinklicht darf – auch in der Gegenrichtung – nicht vorbeigefahren werden.

Außerhalb von Orten ist das Halten und Parken auf der Fahrbahn verboten. In Notfällen muss das Fahrzeug von der Fahrbahn entfernt werden.

Ein generelles Überholverbot besteht vor unübersichtlichen Stellen sowie vor Kuppen, Kreuzungen und Kurven. Auf mehrspurigen Straßen kann man auch außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen.

Mit Ausnahme einiger Bundesstaaten ist es erlaubt, nach vollständigem Ampelstopp vorsichtig bei Rotlicht rechts abzubiegen, wenn es nicht ausdrücklich untersagt ist (»no right turn on red«). Ampeln hängen über der Kreuzung oder stehen erst am Straßenrand dahinter.

Stoppschilder sind oft mit einem zusätzlichen Schild »4 way« versehen. Das bedeutet, dass alle herannahenden Fahrzeuge anhalten müssen. Danach hat Vorfahrt, wer als Erster an der Kreuzung war.

Schalten Sie bei Regen das Abblendlicht ein, das ist in der Hälfte der Bundesstaaten Pflicht.

Bei Benutzung von Turnpikes (gebührenpflichtigen Autobahnen bzw. autobahnähnlichen Schnellstraßen), Super Highways und einigen Brücken ist eine geringe Benutzungsgebühr (toll) zu entrichten; Richtwert für die Straßen: 4-5 Cents pro Meile.

Die Bundesstaaten haben weitere unterschiedliche Verkehrsregelungen und Vorschriften. Bei rücksichtsvoller Fahrweise gibt es keine Probleme.

Hinweis: leiben Sie bei einer Polizeikontrolle im Auto sitzen! Öffnen Sie das Wagenfenster, lassen Sie die Hände sichtbar am Lenkrad und warten Sie auf die Anweisungen des Polizeibeamten.


Wichtige Verkehrsbestimmungen Spanien

Höchstgeschwindigkeiten in km/h:


       

Pkw/Motorräder
       

Wohnmobile
Gespanne
(Anhänger bis 0.75 t)
       

Gespanne (Anhänger
üb. 0,75 t)
innerorts        

50
       

50
       

50
außerorts        

90
       

70
       

70
Schnellstraßen*        

100
       

80
       

80
AB-ähnliche
Straßen/ Autobahnen        

120
       

90
       

80

* sowie auf Straßen mit mehr als einer Fahrspur in jeder Richtung


Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,3 Promille.

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
Überholverbot besteht 100 m vor Kuppen sowie auf Sraßen, die nicht auf mindestens 200 m zu überblicken sind. Abschleppen durch Privatfahrzeuge ist verboten. Gelbe Linien (zick-zack oder unterbrochene) am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot.An blauen Markierungen ist das Parken zeitlich begrenzt,Beschilderung beachten!

Das Tragen einer reflektierenden Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb geschlossener Ortschaften ist vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Bußgeldern sollte sie stets griffbereit sein.
Das Mitführen einer gängigen 12-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.

Alle nach hinten über ein Fahrzeug hinausragenden Dachlasten und Ladungen müssen mit einer 50 x 50 cm großen rot-weiß diagonal schraffierten Warntafel gekennzeichnet sein.
Bei Gespannen über 12 m Länge müssen am Heck des Anhängers entweder ein großes Schild (1,30 m x 25 cm) oder zwei kleine Schilder (je 50 x 50 cm),  jeweils gelb mit rotem Rand, symetrisch zurn Fahrzeugachse angebracht sein.
Warntafel und Schilder sind im Kfz-Zubehör-Handel erhältlich.

Telefonieren mit Freisprecheinrichtung während der Fahrt ist erlaubt, die Verwendung von Head-Sets und Ähnlichem hingegen verboten.

Verkehrsverstöße, insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkoholdelikte, werden mit hohen Geldbußen geahndet.

Besondere Verkehrsschilder: Alto = Halt; Atencion, Cuidado = Achtung, Vorsicht; Viraje peligroso = gefährliche Kurve; Ceda al paso = Vorfahrt beachten; Paso prohibido = Durchfahrt verboten; Prohibido aparcar = Parkverbot; Llevar la derecha (izquierda) = rechts (links) fahren.


Wichtige Verkehrsbestimmungen Portuga

Höchstgeschwindigkeiten in km/h


       

Pkw/Motorräder
Wohnmobile bis 3,5 t
       

Wohnmobile
über 3,5 t
       

Gespanne

innerorts
       

50
       

50
       

50

außerorts
       

90/100*
       

80/90*
       

70/80*

Autobahnen**
       

120
       

110
       

100


* die Tempolimits sind entsprechend ausgeschildert.

**         Autofahrer, die den Führerschein noch kein ganzes Jahr besitzen, dürfen auf Autobahnen nur 90 km/h fahren. Die entsprechenden Plaketten (in den Büros des ACP erhältlich) müssen sichtbar am Heck des Fahrzeuges angebracht sein


Die Promillegrenze liegt bei 0,5.

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:
Rechts hat Vorfahrt, jedoch motorisierte Fahrzeuge immer vor Radfahrern und Fuhrwerken.

Das Mitführen einer gängigen 12-Volt Ersatzglühlampenbox wird empfohlen.

Besondere Verkehrsschilder: Alto = Halt; Atencao/Cuidado =Achtung/ Vorsicht; Curva perigrosa = gefährliche Kurve; De passagem = Vorfahrt achten; Estacionamento proibido = Parkverbot; Ir pela direita (esquerda) = rechts (links) fahren.


Wichtige Verkehrsbestimmungen Griechenland

Die Promillegrenze liegt bei 0,5. Für Motorradfahrer und Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,2 Promille.

Höchstgeschwindigkeiten in km/h

       

Pkw/
Wohnmobil
       

Gespann
       

Motorrad
innerorts        

50
       

50
       

40
außerorts        

90-110*
       

80
       

70
Autobahn        

120-130*
       

80
       

90
*je nach Ausschilderung

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

Im Kreisverkehr haben grundsätzlich die einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt.
An Pkw darf tagsüber das Abblendlicht nicht eingeschaltet sein. Ausnahmen gelten bei schlechten Sichtverhältnissen und für Fahrzeuge mit automatischem Tagfahrlicht.
Gelb markierte Straßenränder edeuten Parkverbot, blau gebührenpflichtige, weiß gebührenfreie Parkzonen.
Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Tagen.



Wichtige Verkehrsbestimmungen Dänemark

Promillegrenze 0,5


Höchstgeschwindigkeiten in km/h


       

Pkw
Wohnmobil bis 3,5 t
       

Wohnmobil
über 3,5 t
       

Gespann
       

Motorrad
innerorts        

50
       

50
       

50
       

50

außerorts
       

80
       

70
       

70
       

80

Schnellstraßen
       

80
       

80
       

70
       

80

Autobahnen
       

130
       

80
       

80
       

130*

* Motorrad mit Anhänger 80 km/h

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab

Auch am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden.

Auf Autobahnen ist das Warnblinklicht einzuschalten, wenn wegen eines Staus oder einer anderen Gefahrensituation plötzlich stark abgebremst werden muss.

Bis zu 10 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen besteht Parkverbot.

An Straßeneinmündungen bedeuten weiße Dreiecke auf der Fahrbahn Vorfahrt gewähren.

Bei Autobahnzufahrten sind in der Regel entsprechend der Beschilderung (zwei Pfeile, die sich zu einem Pfeil vereinen) beide Seiten gleichberechtigt und müssen sich gegenseitig einfädeln lassen. Dieses Schild wird manchmal auch abseits von Autobahnen verwendet.

Bußgeld

Achten Sie besonders auf die Einhaltung der Parkvorschriften. Verstöße werden grundsätzlich mit mindestens 400 DKK Bußgeld belegt. Mit hohen Bußgeldern muss auch bei Alkoholdelikten gerechnet werden.

Wichtige Verkehrsbestimmungen Norwegen

Promillegrenze 0,2

Höchstgeschwindigkeiten in km/h


       

Pkw
Wohnmobil bis 3,5 t
       

Wohnmobil
bis 7,5 t
       

Gespann
       

Motorrad

innerorts
       

50
       

50
       

50
       

50

außerorts
       

80
       

80
       

60/80 *
       

80**

Schnellstraßen
       

90
       

80
       

60/80 *
       

90 **

Autobahnen
       

90
       

80
       

60/80 *
       

90 **

* 60 km/h gilt für Gespanne mit ungebremstem Anhänger, wenn das aktuelle
  Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 300 kg beträgt.

** Motorrad mit Anhänger 80 km/h

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

Auch am Tag muss mit Abblendlicht gefahren werden. Die Straßenbahn hat Vorfahrt.

Wohn- und Bootsanhänger dürfen maximal 2,55 m breit sein.
Ist der Anhänger über 2,30 m breit und zudem der Breiten-Unterschied zwischen Zugfahrzeug und Anhänger größer als 50 cm, müssen an beiden Außenspiegeln in Fahrtrichtung euronorm-gerechte, weiße Rückstrahler angebracht werden.

Beachten Sie die Wildwechsel-Warnschilder: Rentiere oder Elche überqueren häufig - und vor allem in der Dämmerung - die Straßen. Benachrichtigen Sie nach einem Wildunfall, bei dem ein Tier verletzt oder getötet wurde, unverzüglich die nächste Polizeidienststelle.

Für Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zwischen 15. Oktober und dem ersten Sonntag nach Ostern das Mitführen von Schneeketten Pflicht.

Bußgelder

für Verkehrsübertretungen liegen erheblich über den deutschen. Insbesondere Geschwindigkeits- und Alkoholdelikte werden drastisch geahndet.

Besondere Verkehrsschilder:

Forbikjøring forbudt = Überholverbot / gjennomkjøring forbudt = Durchfahrt verboten / kjør sakte = langsam Fahren / omkjøring = Umleitung / svake kanter = Fahrbahnrand nicht befahrbar.


Wichtige Verkehrsbestimmungen Schweden

Promillegrenze 0,2

Höchstgeschwindigkeiten in km/h


       

Pkw
Wohnmobil bis 3,5 t
       

Wohnmobil
über 3,5 t
       

Gespann
       

Motorrad
innerorts        

50
       

50
       

50 (c)
       

50

außerorts
       

70-90 (a)
       

80
       

80 (c)
       

70-90 (a, b)

Schnellstraßen
       

90-110 (a)
       

90
       

80 (c)
       

90-110 (a, b)

Autobahnen
       

110
       

90
       

80 (c)
       

110 (b)

(a) entsprechend der Beschilderung
(b) jedoch Motorrad mit Anhänger nur 80 km/h
(c) jedoch bei ungebremsten Anhängern Tempolimit von 40 km/h wenn:
     - der Anhänger beladen ist und sein zulässiges Gesamtgewicht
       (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt
    - der Anhänger leer ist und sein Leergewicht (lt. Kfz-Schein) die Hälfte des
      Leergewichts des Zugfahrzeugs übersteigt

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

Das Abblendlicht muss während der Fahrt immer eingeschaltet sein.
Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt.

Eine durchgehende, gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet "Halteverbot". Eine gestrichelte, gelbe Linie oder eine gelbe Zickzack-Linie am Fahrbahnrand bzw. unser Schild "eingeschränktes Halteverbot" bedeuten "Parkverbot". In größeren Städten gelten oft Sonderregelungen für Halten und Parken sowie für die Aufstellung und Markierung der Schilder. Fragen Sie bei Unklarheiten vor Ort nach.
Der besonders markierte rechte Fahrstreifen auf einigen Land- und Schnellstraßen dient dem bedarfsweisen Ausweichen vor schnelleren Fahrzeugen.

Das Schild "M" (weißer Buchstabe auf blauem Grund) auf Ihrer Straßenseite bedeutet: Gegenverkehr beachten und gegebenenfalls folgende Ausweichstelle benutzen!

Achten Sie auf Wildwechsel, vor allem in der Dämmerung. Bekannte Wildwechsel sind ausgeschildert. Wurde bei einem Unfall mit Wildtieren das Tier verletzt oder getötet, müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen.

Bußgelder für Verkehrsverstöße sind höher als bei uns. Geschwindigkeitsdelikte werden streng geahndet. Alkoholdelikte können schneller als bei uns mit hoher Geldbuße, Haftstrafe und Führerscheinentzug belegt werden.


Wichtige Verkehrsbestimmungen Ungarn

Promillegrenze 0,0

Höchstgeschwindigkeit in km/h


       

Pkw
Motorrad
Wohnmobil bis 2,5 t
       

Gespann
Wohnmobil über 2,5 t
innerorts        

50
       

50
außerorts        

90
       

70
Schnellstraße        

110
       

70
Autobahn        

130
       

80

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

Außerhalb geschlossener Ortschaften muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden.

Vor Bahnübergängen gilt innerorts ein Tempolimit von 30 km/h und außerorts ein Tempolimit von 40 km/h, auf Bahnübergängen gilt 5 km/h.

Überholverbot gilt in Kurven, vor Kreuzungen, Bahnübergängen und Fußgängerüberwegen.

Gelbe Fahrbahnmarkierungen am Fahrbahnrand bedeuten Halteverbot. Verstöße gegen Halte- und Parkverbote werden streng geahndet und es ist mit Abschleppen zu rechnen.

In der Innenstadt von Budapest und den meisten Städten stehen an Parkplätzen Parkscheinautomaten. An Fahrzeugen ohne gültigen Parkschein werden Wegfahrsperren angebracht, und ein Bußgeld verhängt.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden ist die Benachrichtigung der Polizei Pflicht, auch bei Unfällen mit Sachschaden ist es wegen der Schadenregelung ratsam, die Polizei zu rufen. Kraftfahrzeuge mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen nur mit einer polizeilichen Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.

Kinder, die das 12. Lebensjahr nicht vollendet haben dürfen nicht auf dem Beifahrersitz befördert werden. Für Kinder bis zu einer Körpergröße von 1,50 Meter sind ordnungsgemäß eingebaute Kindersitze Pflicht.

Das Mitführen oder die Benutzung von Schneeketten kann bei winterlichen Straßenverhältnissen angeordnet werden. In diesem Falle sind Fahrten ohne Ketten untersagt und es kann bereits das Passieren der Grenze verwehrt werden. Daher sollten während der Wintersaison stets Schneeketten im Fahrzeug mitgeführt werden.

Warnwesten-Pflicht gilt  für alle Verkehrsteilnehmer, die sich bei Nacht oder schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Straße aufhalten.



Wichtige Verkehrsbestimmungen Tschechische Republik

Die Promillegrenze liegt bei 0,0.

Höchstgeschwindigkeit in km/h


       

Pkw
Motorräder
Wohnmobile bis 3,5 t
       

Gespanne
Wohnmobile über 3,5 t

innerorts
       

50
       

50

außerorts
       

90
       

80

Schnellstraße
       

130
       

80

Autobahn
       

130
       

80

Diese Bestimmungen weichen von den in Deutschland gültigen ab:

Tagsüber muss Abblend- oder Tagfahrlicht eingeschaltet sein. Autofahrer sollten ganz besonders auf eine ordnungsgemäße Fahrzeugbeleuchtung achten. Die Mitnahme von Ersatzglühlampen wird empfohlen.

Für Kinder unter 12 Jahren mit einem Körpergewicht unter 36 kg oder einer Körpergröße bis 150 cm ist die Benutzung von Kindersitzen bzw. Kinderrückhaltesystemen vorgeschrieben.

Für Fahrradfahrer unter 18 Jahren besteht Helmpflicht.

Ab 50 m vor und auf Bahnübergängen gilt ein Tempolimit von 30 km/h.

Abbiegende Straßenbahnen haben Vorfahrt.

Bei Unfällen mit Personenschaden, oder mit Sachschaden über 50 000 CZK (ca. 1765 Euro)  oder bei ungeklärter Schuldfrage muss die Polizei gerufen werden.

Beim Parken muss ein mindestens 3 m breiter Fahrstreifen je Fahrtrichtung frei bleiben. Zwischen parkendem Kfz und Straßenbahn ist ein Abstand von 3,5 m einzuhalten.

Ein generelles Park- und Halteverbot gilt auf Brücken und bis zu 15 m vor und nach Bahnübergängen, Tunnels und Unterführungen. Eine gelbe durchgehende Linie am Fahrbahnrand bedeutet Halt- und Parkverbot, bei einer unterbrochenen gelben Linie darf gehalten werden.

Die Altstadt von Prag und andere Innenstädte sind als Parklizenzbereiche ausgewiesen. Innerhalb dieser Bereiche dürfen Sie Ihr Fahrzeug nur auf den mit einem blauen "P"-Schild gekennzeichneten Parkplätzen abstellen. Andere Parkmöglichkeiten z.B. entlang der Gehsteige sind Anwohnern mit Parklizenz vorbehalten.

Besondere Verkehrsschilder:
Prujezd Zakazan = Durchfahrt verboten
Jednosmerny Provoz = Einbahnstraße
Dalkovy Provoz = Fernverkehr
Objizdka = Umleitung
Zakaz Zastaveni = Halteverbot
Pro Drzitele Povoleni ABC = Beginn Parklizenzbereich
Rozsvit Svetla = Licht einschalten
Bez Poplatku = Gebührenfreie Straße
Usek Castych Nehod = Unfallreiche Strecke.
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