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我的工作签证是2年的,到明年2月到期,刚刚生了孩子,申请kindergeld,却收到信被拒
具体原因看不太懂,不懂德语,大概猜是签证类型的问题,我的是18条,不是18.2啊,怎么也不行呢?
怀孕的时候还花钱去某政府部门咨询过,被告知kindergeld是有的, eltergeld没有啊
现在怎么办好?
郁闷死了!
Ihr Antrag auf Kindergeld vom 30.05.2008 wird hiermit abgelehnt.
Nach § 62 EStG steht einem ausländischen Staatsangehörigen nur dann Kindergeld zu, wenn er im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat.
Dies gilt jedoch nicht, sofern die Aufenthaltserlaubnis nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG zum Zweck) einer Ausbildung bzw. nach § 18 Abs. 2 des AufenthG zum Zweck einer Erwerbstätigkeit für einen befristeten Zeitraum nach der Beschäftigungsverordnung ausgestellt wurde.
Ist die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 oder nach den §§ 23a, 24 order 25 Absätze 3 bis 5 erteilt worden, so kann ein Anspruch auf Kindergeld nur bestehen, wenn der Antragsteller sich mindestens drei Jahr rechtmäßig gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhält und im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig ist, Geldleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bezieht oder Elternzeit, die eine Erwerbstätigkeit unterbricht, in Anspruch nimmt.
Nach den vorliegenden Unterlagen erfüllen Sie nicht die Voraussetyungen nach § 62 EStG.
Deshalb haven Sie keinen Anspruch auf kindergeld. Falls Sie iohnsteuerpflichtiger arbeitnehmer sind, kann die eintragung eines kinderfreibetrags auf der lohnsteuerkarte möglich sein. sie können sich unter vorlage dieses bescheides an das für ihren wohensitz zuständige finanzamt wenden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Dieser Bescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden. Der Einspruch ist bei der vorbezeichneten Familienkasse schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen der Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen oder Zustellung durch eingeschriebenen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung mit Postzustellungsurkunde oder gegen Empfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.
[ 本帖最后由 snowyzlj 于 2008-6-5 17:25 编辑 ] |
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