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Hauptberuf und Minijob
Arbeitnehmer, die bereits einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben nur einen sozialversicherungsfreien 400-Euro-Minijob ausüben.
Der zweite und jeder weitere 400-Euro-Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Lediglich Arbeitslosenversicherungsbeiträge müssen für diese Beschäftigungen nicht gezahlt werden.
Ausgenommen von der Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung wird stets der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin übt bei Arbeitgeber A eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung aus und verdient monatlich 2.000 Euro brutto.
Sie nimmt einen 400-Euro-Minijob bei Arbeitgeber B auf. Hier verdient sie monatlich 160 Euro. Dieser Minijob wird nicht mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und bleibt versicherungsfrei.
Als die Arbeitnehmerin noch einen zweiten Minijob für monatlich 200 Euro bei Arbeitgeber C aufnimmt, wird dieser Minijob mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig.
Nicht zusammengerechnet werden Einkünfte aus 400-Euro-Minijobs und Einkünfte, die neben den 400-Euro-Minijobs aus Wehrdienst, Zivildienst, während einer Elternzeit oder aufgrund von Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bezogen werden. In diesen Fällen bleiben die Minijobs sozialversicherungsfrei, sofern das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammen nicht mehr als 400 Euro beträgt.
原帖由 baobaoXXL 于 2008-6-10 18:54 发表 ![](http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif)
不知道跟据是什么?
她已经有别的收入了
她不光要补交Einkommensteuer 差额
还要补交Sozialversicherung 差额
是不是要补交Arbeitsgeber 的Sozialversicherung 差额就不知道了 |
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