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Die Voraussetzungen für den Erwerb "Daueraufenthalt-EG"
Aufenthaltszeiten
Sie müssen sich seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland
aufhalten. Zwischenzeitliche Auslandsaufenthalte von höchstens sechs aufeinander
folgenden Monaten und insgesamt höchstens zehn Monaten gelten nicht als
Unterbrechung;
nicht angerechnet auf die 5 Jahre werden:
vorübergehende oder befristete Aufenthalte z.B. zur Ausbildung oder für
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Arbeitsaufenthalte, bei denen Höchstzeiträume festgelegt sind (u.a. Au-pair-
oder Saisonbeschäftigungen); vorausgegangene legale Aufenthalte zum Studium
werden zu 50 % angerechnet
Aufenthalte, die ausschließlich aufgrund humanitärer Gründe erlaubt wurden

z.B. für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, für im Rahmen von
Kontingenten Aufgenommene (Rechtsgrundlagen der Aufenthaltstitel sind die
§§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes
Aufenthalte zu diplomatischen oder konsularischen Zwecken bei denen aufgrund
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der besonderen Rechtslage in der Regel Befreiungen vom Erfordernis eines
Aufenthaltstitels bestanden haben
Bei Antragstellung müssen Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels sein, der nicht zu einem
vorübergehenden Zweck oder aus humanitären Gründen erteilt wurde. Die Erteilung
einer "nationalen" Niederlassungserlaubnis darf nicht ausgeschlossen sein.
Lebensunterhalt
Der Lebensunterhalt wird auch für alle in häuslicher Gemeinschaft lebende
Familienangehörige durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
Nachweis: z.B. Lohn- / Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate (Brutto- und
Nettobeträge), sonstige regelmäßige Einnahmen (z.B. Unterhaltszahlungen),
regelmäßige Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Unterhaltsleistungen,
Kreditverpflichtungen
Kranken- und Pflegeversicherung
Es muss unbefristeter oder sich automatisch verlängernder Kranken- und
Pflegeversicherungs-schutz sein.
Nachweis: z.B. Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
ggf. private Versicherungspolicen (Policen für z.B. 15 Jahre reichen nicht
aus)
Rentenversicherung
60 Monate Rentenversicherungsbeiträge müssen nachgewiesen werden.
Nachweis: z.B. Rentenverlauf der Versicherung
Verpflichtung nach den Abgabengesetzen
Hierunter fällt die Erfüllung steuerlicher und sonstiger abgabenrechtlicher
Verpflichtungen
Nachweis: z.B. Bescheinigung des zuständigen Wohnsitzfinanzamtes (soweit es sich
nicht aus den Einkommensnachweisen ergibt)
Wohnraum
Es muss ausreichender Wohnraum, auch für die in häuslicher Gemeinschaft lebenden
Familienangehörigen vorhanden sein.
Nachweis: z.B. Mietvertrag
Arbeitsrechtliche Voraussetzungen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss die Beschäftigung erlaubt, sonstige für
eine dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeit erforderliche Erlaubnisse müssen
vorhanden sein
Nachweis: z.B. Gewerbeanmeldung, Berufsausübungserlaubnis
Deutschkenntnisse
Das Vorliegen einfacher mündlicher deutscher Sprachkenntnisse wird im Rahmen der
Antragstellung geprüft; eine schriftliche Prüfung erfolgt nicht.
Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit dürfen nicht entgegenstehen
Hierunter fallen nicht nur geringfügige Straftaten; Ermittlungsverfahren seitens der
Polizei oder der Staatsanwaltschaft dürfen nicht anhängig sein.
Gebühren
Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels - Daueraufenthalt-EG werden Gebühren in
Höhe von höchstens 85 Euro erhoben. |
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