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发表于 2008-7-28 04:29
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Anspruch auf Einbürgerung
Der Anspruch auf Einbürgerung entsteht, wenn die
folgenden Voraussetzungen vorliegen:
........... Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein
unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufent-
haltserlaubnis.
........... Sie haben seit acht Jahren Ihren gewohnlichen
rechtmaSigen Aufenthalt in Deutschland.
............. Sie konnen den Lebensunterhalt für sich und Ihre
unterhaltsberechtigten Familienangehorigen
ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten.
........... Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
.......... Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesell-
schaftsordnung sowie die Lebensverhaltnisse in
Deutschland.
............Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
(geringfügige Verurteilungen sind unbeachtlich).
............. Sie bekennen sich zur freiheitlichen
demokratischen Grundordnung des Grund-
gesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
..............Sie müssen Ihre alte Staatsangehorigkeit in
der Regel bei der Einbürgerung verlieren oder
aufgeben.
[ 本帖最后由 cold36000 于 2008-7-28 04:38 编辑 ] |
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