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萍聚头条

楼主: cold36000

[护照签证] 了解中国长期居留。关于是选择德国长居还是入籍的讨论。请进。(法律条文添加中)

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 楼主| 发表于 2009-6-27 22:55 | 显示全部楼层
申请欧盟长居的条件

Die Daueraufenthaltserlaubnis-EG gewährt Ihnen die gleiche Rechtsstellung in der Bundesrepublik Deutschland wie die Niederlassaungserlaubnis. Sie können sich als nicht Unionsbürger jedoch mit diesem Aufenthaltstitel in fast allen anderen Ländern der Europäischen Union (Ausnahmen: Großbritannien, Irland und Dänemark) zum Arbeiten oder zum Studieren aufhalten.

Die Voraussetzungen zum Erhalt der Daueraufenthaltserlaubnis-EG sind in der Regel:

ein fünfjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Rechtmäßige Aufenthalte zum Studium oder zur Berufsausbildung werden dabei nur zu 50% berücksichtigt.
Der Besitz eines Aufenthaltstitels bei Antragsstellung, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck wie Studium/Ausbildung oder aus humanitären Gründen erteilt wurde.
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, sowie Grundkenntnisse der Staats- und Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland.
Ausreichender Wohnraum für den Antragssteller und gegebenenfalls seiner Familienangehörigen.
Gesicherter Lebensunterhalt.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:

Der Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts kann bei Arbeitnehmern durch Einkommensnachweise wie Gehalts-/Verdienstbescheinigung mindestens der letzten drei Monate, sowie eine aktuelle Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (keine nur vorüberübergehende Beschäftigung) erfolgen.
Bei Selbstständigen/Freiberuflern kann der Nachweis durch Vorlage eines Gewinnnachweises nach Steuern, z.B. letzter Einkommenssteuerbescheid sowie aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung eines Steuerberaters erbracht werden.
Gegebenenfalls Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung
Vorlage eines Krankenversicherungsnachweises
Ausreichender Wohnraum kann durch Vorlage eines aktuellen Mietvertrages, bzw. bei Immobilieneigentum Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl der Wohnung erfolgen. Ferner ist ein Nachweis über die aktuelle Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung vorzulegen. Bei Mietwohnungen kann dies über eine aktuelle Bestätigung des Vermieters, bzw. durch einen aktuellen Kontoauszug aus dem sich die Höhe der Warmmiete ergibt erfolgen. Bei Wohnungseigentum ist ein Nachweis über die Höhe der monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen aus Kreditverträgen sowie über die Höhe des zu leistenden Wohn-/Hausgeldes vorzulegen.
Darüber hinaus ist ein Nachweis über eine angemessene ausreichende Alterversorgung zu führen. Dies kann durch Vorlage einer Bestätigung der Deutschen Rentenversicherung über den Rentenversicherungsverlauf oder durch Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens erfolgen.
Der Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache kann z.B.  durch Vorlage eines Zeugnisses über einen deutschen Schulabschluss oder den erfolgreichen Abschluss einer deutschen Berufsausbildung erbracht werden.
Im Einzelfall kann die Behörde noch weitere zusätzliche Unterlagen benötigen und anfordern.
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2009-6-27 23:56 | 显示全部楼层
Niederlassungserlaubnis


Änderungen / Synopse | 2 Gesetze verweisen aus 14 Artikeln auf § 9



(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.


(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn


1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,


2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,


3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,


4. Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,


5. ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,


6. er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,


7. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,


8. er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und


9. er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.


Die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 sind nachgewiesen, wenn ein Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde. Von diesen Voraussetzungen wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht erfüllen kann. Im Übrigen kann zur Vermeidung einer Härte von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 7 und 8 abgesehen werden. Ferner wird davon abgesehen, wenn der Ausländer sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann und er nach § 44 Abs. 3 Nr. 2 keinen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs hatte oder er nach § 44a Abs. 2 Nr. 3 nicht zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet war. Darüber hinaus wird von den Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 abgesehen, wenn der Ausländer diese aus den in Satz 3 genannten Gründen nicht erfüllen kann.


(3) Bei Ehegatten, die in ehelicher Lebensgemeinschaft leben, genügt es, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 durch einen Ehegatten erfüllt werden. Von der Voraussetzung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 wird abgesehen, wenn sich der Ausländer in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt. Satz 1 gilt in den Fällen des § 26 Abs. 4 entsprechend.


(4) Auf die für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis werden folgende Zeiten angerechnet:


1. die Zeit des früheren Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, wenn der Ausländer zum Zeitpunkt seiner Ausreise im Besitz einer Niederlassungserlaubnis war, abzüglich der Zeit der dazwischen liegenden Aufenthalte außerhalb des Bundesgebiets, die zum Erlöschen der Niederlassungserlaubnis führten; angerechnet werden höchstens vier Jahre,


2. höchstens sechs Monate für jeden Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets, der nicht zum Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis führte,


3. die Zeit eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte.
Die von den Nutzern eingestellten Information und Meinungen sind nicht eigene Informationen und Meinungen der DOLC GmbH.
 楼主| 发表于 2009-6-27 23:57 | 显示全部楼层
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 楼主| 发表于 2009-6-27 23:58 | 显示全部楼层
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发表于 2009-6-28 00:54 | 显示全部楼层
本帖最后由 schneider 于 2009-6-28 02:14 编辑

ggg
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发表于 2009-7-1 12:53 | 显示全部楼层
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 楼主| 发表于 2009-7-1 22:00 | 显示全部楼层
拿德国国籍,从法律意义上你对中国就是个外国人,回中国需要办理签证,这个很正常。在中国如果有外企给你工作,办理工作许可和签证都很方便。如果和中国籍居民结婚,刚开始办理的是居留签证,一年办理一次,5年以后可 ...
squirrelhannove 发表于 2009-7-1 22:17



多谢,多谢。这个经验分享和我的个人判断是一致的。所以,还是不如入了德国国籍,以后如果回国,最多不要这边的福利就是了。5年如果真的可以在中国取得长期居留就真的好咯。。。

一切都在准备中。先好好工作一段时间再说吧。。。经济危机嘛。。。
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发表于 2009-7-1 22:32 | 显示全部楼层
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发表于 2009-7-2 13:26 | 显示全部楼层
最好是两公婆,一人拿一边的护照,就可左右逢源
josi 发表于 2009-7-1 23:32

嗬嗬,我也这么想的,让老公还是中国国籍,我和宝宝拿德国国籍,两边都可以探亲居留。
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发表于 2009-7-2 20:53 | 显示全部楼层
楼主121楼写的我在bochum外办问了 行不通的。。。即使是申请欧盟长居也要有60个月的社保。。。
汗。。
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