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Ausbildung
Die dreijährige Hebammenausbildung wird nach dem Hebammengesetz vom 4. Juni 1985 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebAPrV) vom 19. November 1986 durchgeführt.
Nach dem HebG, § 5, soll die Ausbildung "....insbesondere dazu befähigen, Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und dem Wochenbett Rat zu erteilen und die notwendige Fürsorge zu gewähren, normale Geburten zu leiten, Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den Wochenbettverlauf zu überwachen und eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen."
Auf der Grundlage dieser HebAPrV umfasst die Ausbildung ca. 1600 Stunden Theorie und ca. 3000 Stunden Praxis. Sie beginnt mit einem 6-wöchigen Einführungsblock, danach findet der Unterricht an zwei Studientagen in der Woche (Montag und Dienstag) statt.
Theorie:
Um das Ausbildungsziel zu erreichen, werden Ihnen u.a. folgende theoretischen Inhalte vermittelt: Grundlagen für Hebammentätigkeiten, Geburtshilfe, Gynäkologie, Anatomie, Berufs-,Gesetzes- und Staatsbürgerkunde, Wochen- und Säuglingspflege, Krankheitslehre, Kinderheilkunde, Hygiene, Mikrobiologie, Arzneimittellehre, Psychologie, Chemie, Physik, Schwangerenvorsorge, Krankenhausorganisation.
Praxis:
Während der praktischen Ausbildung lernen Sie verschiedene Abteilungen der Frauenklinik kennen. Schwerpunkt bildet dabei naturgemäß die Ausbildung im Kreissaal, sie nimmt die Hälfte der praktischen Ausbildungzeit - etwa 1500 Stunden - in Anspruch. Weitere Einsatzorte sind die Mutter-Kind-Station, die gynäkologische Station, der gynäkologische OP und die Frühgeborenen-Station. In dieser Zeit arbeiten Sie im Schichtdienst, im Kreissaal auch im Nachtdienst.
Um auch den freiberuflichen Teil der Hebammenarbeit kennenzulernen, begleiten die Auszubildenden vier Wochen eine in diesem Bereich tätige Hebamme.
Die Ausbildung schließt mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Prüfung ab.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung kann die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung "Hebamme" bzw. "Entbindungspfleger" geführt werden.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen
* Mindestalter 17 Jahre,
* Nachweis der gesundheitlichen Eignung und
* abgeschlossene zehnjährige Schulbildung
* oder mind. Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und erfolgreiche Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren
* oder über den Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung verfügen und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin haben
Bewerbung
Der nächste Kurs beginnt am 01.04.2010.
Ab dem Frühjahr 2009 können Sie sich für diesen Ausbildungskurs bewerben.
Ende der Bewerbungsfrist ist am 31.08.2009.
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden:
* formloses Bewerbungsschreiben
* Lebenslauf
* Schulabschluss- oder letztes Zwischenzeugnis
* evtl. Zeugnis einer Lehre oder Studiennachweis
* Nachweise über evtl. absolvierte Praktika |
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