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发表于 2008-8-31 09:52
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rainbow的AGB中的一段,我是后来才注意的。。。:( 觉得很不公平呢
4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Wir können bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen bei Sommer und Städtereisen, und von 6 Personen bei Fernreisen nicht erreicht wird.
4.2. Wird die Reise in Folge - bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer - höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
4.3. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig und die nicht von uns herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.4. Wir sind verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
4.5. Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werdet Ihr unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung könnt Ihr vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Euch anzubieten. Ihr seid verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
4.6. Wir behalten uns vor, alternativ zur Fährüberfahrt, den Eurotunnel als Transportmittel zu nutzen.
5. Rücktritt und Umbuchung der Kunden
5.1. Ihr könnt jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt mu?schriftlich erfolgen.
5.2. Im Falle des Rücktritts können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich bei unseren Reisen nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet:
5.3. Buspauschalreisen (außer Kurztrips und Städtetouren) und Flugpauschalreisen
bis 45. Tag vor Reiseantritt 15%
vom 44. bis 29. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 28. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 80%
1 Tag vor Reiseantritt / Anreisetag bzw. Nichtanreise 90%
5.4. Kurztrips und Städtetouren
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 15%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60%
vom 6. bis 2. Tag vor Reiseantritt 70%
1 Tag vor Reiseantritt / Anreisetag bzw. Nichtanreise 90%
Euch bleibt nachgelassen, uns im Einzelfall einen geringeren Schaden nachzuweisen.
5.5. Wir sind berechtigt, den durch Euren Rücktritt frei werdenden Reiseplatz anderweitig zu besetzen.
5.6. Bei "NO SHOW", erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz, dies gilt für 5.3.und 5.4.
5.7. Tretet Ihr vom Vertrag zurück oder tretet die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen verlangen. Ihr habt die Möglichkeit, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen.
5.8. Wird auf Euren Wunsch nach Vertragsschluß für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reisebeschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Teilnehmernames vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt |
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