|
ich kann auch bestätigen, mindestens hier in Cham/Bayern. Hiermal die Email von einem Mitarbeiter von Führerscheinbüro
Sehr geehrter Herr Li,
nach jetziger Rechtslage können Sie Ihren chinesischen Führerschein nicht umschreiben. Nach 3 Jahren Aufenthalt in Deutschland verfallen alle Recht.
Zum 18.10.2008 ändert sich die Rechtslage. Die 3-Jahres-Frist fällt weg. Damit können Sie die Umschreibung Ihres Führerscheins beantragen. Antragstellung bitte bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde. Sie benötigen in jedem Falle: 1 Foto, 1 Sehtest, Nachweis Sofortmaßnahmen am Unfallort, Ihren Führerschein und eine anerkannte Übersetzung. Die Übersetzung bekommen Sie im übrigen sehr preiswert vom ADAC. Leider wird die chinesische Fahrerlaubnisprüfung nicht prüfungsfrei umgeschrieben. Auf die Ausbildung wird verzichtet.
Sie können sich damit jederzeit die Antragsunterlagen und die benötigten Unterlagen besorgen und ab 18.10.2008 den Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Alfons Treu
Landratsamt Cham
Sachgebiet 32
Tel.: 09971/78-250
Fax: 09971/845-250
E-Mail: mailto:alfons.treu@lra.landkreis-cham.de
Internet: www.landkreis-cham.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Yue Li [mailto:bravelee@gmail.com]
Gesendet: Mittwoch, 3. September 2008 18:05
An: Treu, Alfons
Betreff: Umschreibung Chinesischer Führerschein
- Hide quoted text -
hallo Herr Alfons
Ich bin ein Student in Deutschland und habe ein chinesischer
Führerschein, den ich vor dem Einkommen nach Deutschland gemacht
habe. Ich bin jetzt in Deutschland schon seit 4 Jahren, kann ich noch
meinen Führerschein in deutschen Führerschein umschreiben? wenn ka,
wie kann ich das machen?
vielen danke! |
|