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交通法推荐
§ 34. Unfall
(1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
1. unverzüglich zu halten, 停车
2. den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
保证其他人通行顺畅
3. sich über die Unfallfolgen zu vergewissern,
放三角架(自己理解)
4. Verletzten zu helfen (§ 323c des Strafgesetzbuches),
帮助受伤人(天啊,德国的交通法放在第四项)
5. anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Gesch?digten
a) anzugeben, da? er am Unfall beteiligt war und
b) auf Verlangen seinen Namen und seine Anschrift anzugeben sowie ihnen Führerschein und Fahrzeugschein vorzuweisen und nach bestem Wissen Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen,
记录对方的姓名,住址,驾照等必须信息,以及对方保险公司名称
6. a) solange am Unfallort zu bleiben, bis er zugunsten der anderen Beteiligten und der Gesch?digten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit erm?glicht hat oder
b) eine nach den Umst?nden angemessene Zeit zu warten und am Unfallort Namen und Anschrift zu hinterlassen, wenn niemand bereit war, die Feststellung zu treffen,
找目击证人。
7. unverzüglich die Feststellungen nachtr?glich zu erm?glichen, wenn er sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist (Nummer 6 Buchstabe b) vom Unfallort entfernt hat. Dazu hat er mindestens den Berechtigten (Nummer 6 Buchstabe a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, da? er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten.
(2) Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umst?nden zum Unfall beigetragen haben kann.
(3) Unfallspuren dürfen nicht beseitigt werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden sind.
原帖由 Dry-fish 于 2008-10-15 20:34 发表 
我就知道打电话给警察,然后打电话给保险公司。其它还有什么需要注意的? 请明白人讲讲,以防万一。$送花$ |
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