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du musst eine schriftlichen Kündigung schreiben und schickst du per Post mit "Einschreibung und Rückschein". Dann hast du ein Beweis für die Kündigungserklärung. Die Kündigungsfrist ist 3 Monaten. Aber wenn du eine außerordentlichen Kündigungsgrund vorliegen kann, gilt deine Kündigung auch sofort. Kündigungsgrund: z.B. Vertragsverletzung des Vermieters. du sollst dem Vermieter deine nenen Anschrift anzeigen, damit er dich finden kann. dies ist auch nebenpflicht des Mieters. Telefonnummer und E-Mail ist nicht genügt. Der Vermieter hat den Anspruch auf der Mietezahlung für die Zeit, die das Vertragsverhältnis noch bestehen hat.. |
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