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原帖由 jochenkan 于 2009-2-5 11:02 发表
Der 31. Mai ist der entscheidende Termin für alle, die eine Steuererklärung abgeben müssen und diese Erklärung selbst anfertigen. Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht i ...
7年
§ 170 Beginn der Festsetzungsfrist
(1) Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist oder eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist.
(2) 1Abweichend von Absatz 1 beginnt die Festsetzungsfrist, wenn
1.eine Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen oder eine Anzeige zu erstatten ist, mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuererklärung, die Steueranmeldung oder die Anzeige eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahrs, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Steuer entstanden ist, es sei denn, dass die Festsetzungsfrist nach Absatz 1 später beginnt,
首先3年,
§ 169 Festsetzungsfrist
(1) 1Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. 2Dies gilt auch für die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129. 3Die Frist ist gewahrt, wenn vor Ablauf der Festsetzungsfrist
1.der Steuerbescheid den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat oder
2.bei öffentlicher Zustellung die Benachrichtigung nach § 10 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes bekannt gemacht oder veröffentlicht wird.
(2) 1Die Festsetzungsfrist beträgt:
1.ein Jahr
für Verbrauchsteuern und Verbrauchsteuervergütungen,
2.vier Jahre
für Steuern und Steuervergütungen, die keine Steuern oder Steuervergütungen im Sinne der Nummer 1 oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes sind.
再加4年. |
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