|
![](static/image/common/ico_lz.png)
楼主 |
发表于 2009-3-3 19:04
|
显示全部楼层
下午给他发了封email,算是对他这封挂号信的反击:
Da Sie immer wieder mir mit Anzeige und komischer "Vereinbarung" gedroht haben, habe ich mit einem Anwalt Freund gesprochen. In der Diskussion sind wir zu dem Ergebnis gekommen:
Nach "§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag" und "§ 434 BGB Sachmangel" ist Ihre Abwicklung auf Ebay schon strafbar!
Die Ware war nicht als Beschreibung und eine vorgesprochene Rueckzahlung war nach einigen Tagen nocht nicht erledigt. In den Mitteilungen haben Sie immer die Ursache fuer Absage der Rueckzahlung nicht erklaert. Auf meiner Anforderung und Mitteilung danach hatten Sie keine Reaktion! Die Absage und Verspaetung der Reaktion waren nur Ausflucht bis zum Endtermin des Bewertungabgebens!
Wenn das kein Luegen ist, wie heisst luegen dann!!! Aus diesen Gruenden habe ich die gerechte Bewertung rechtzeitig gegeben.
Ich werde Ihr Verhalten beim Ebay melden und danach, wenn noetig, eine gesetzliche Massnahme aufnehmen.
Ihr Ausdruck in allen Mitteilungen und Email werden auch evtl. von Fachleute ueberprueft, wenn ich sie als Beleidigung oder Verschmutzung beurteile. Uebrigens, das Wort "Unterzeicher" solte als "Unterzeichner" richtig geschrieben werden. Also, ich habe genuge Erkenntnisse fuer deutsche Sprache sowie deutsches Gesetz. Achtung, dass eine Erpressung (Ich habe Ihr Verhalten noch nicht als Erpressung beurteilt) auch strafbar ist! |
|