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看网上说,自从2005年10月1日起,换fahrzeugschein上没登记的轮胎不用eintragung了。是不是这样的?
Zulassungsbescheinigung Teil 1:
Seit dem 1. Oktober 2005 gelten die neuen EU-Richtlinien zur Harmonisierung der Zulassungsdokumente. Bei Neuzulassungen, Halterwechsel, Eintragung von technischen Änderungen etc. wird in den neuen Fahrzeugpapieren nur noch eine zugelassene Reifengröße in der neuen Fahrzeugtypgenehmigung eingetragen (Ziffer 15.1 bis 15.3). Innerhalb des „Genehmigungsumfangs“ können die Reifenkombinationen ohne eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung geändert werden. Der Tüv bescheinigt Ihnen online, welche anderen serienmäßigen Reifen für Ihr Fahrzeug erlaubt sind. Es ist wichtig, bei einer Kontrolle die entsprechenden Papiere vorweisen zu können.
Änderungen der zugelassenen Reifengrößen:
Sollten Sie planen, eine andere Reifengröße als die im Fahrzeugschein/ in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angebenden bzw. der im Rahmen des „Genehmigungsumfangs“ zugelassenen zu verwenden, erkundigen Sie sich am besten vorab bei einem Experten vom TÜV, welche Gutachten und Unterlagen Sie benötigen und ob Ihr Vorhaben den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entspricht. Für Reifenfreigaben wenden Sie sich bitte direkt an die Hersteller, die Ihnen problemlos per Fax oder E-Mail die entsprechenden Unterlagen zukommen lassen.
另外,在EBAY上选轮胎的网页上也给了类似的的hinweis.
是不是如此呢? |
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