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楼主 |
发表于 2009-6-24 14:33
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那请问去Verbraucherschutzzentrale咨询需要交钱吗?需要准备些什么材料呢?因为我的电脑还在他们那里, 想确定需要什么, 好取的时候管他们要证据。 另外他们要求一次性的检查费85欧另加税, 大概就是100多欧吧, 可是他们什么也没做就要这些钱,我觉得不合理,尤其是我认为他们撒谎编造理由拒绝保修。
我在Verbraucherschutyyentrale的网页上找了这篇文章, 不是很明白, 是不是说这种收费是不合理的?
Bei Reklamationen darf nicht abkassiert werden
Verkäufer von Produkten der Unterhaltungselektronik, Elektrogeräten oder Computerhändler fordern öfter für angeblich unberechtigte Reklamationen Aufwendungsersatz in Form einer Bearbeitungspauschale von ihren Kunden. In der Zeit der Gewährleistung, innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf, wirken solche Methoden äußerst Kunden abschreckend, denn oft kann der Laie nicht einschätzen, ob ein Fehler im Sinne eines Mangels bereits bei Übergabe der Sache vorhanden war oder ob nur ein Bedienungsfehler vorliegt.
Der Kunde wird also davon abgehalten, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Dabei haben Käufer in der Gewährleistungszeit starke bzw. "eindeutige" Rechte. Tritt ein Mangel am Produkt auf, muss der Händler dafür gerade stehen, indem er die Ware nach Wunsch des Kunden repariert oder ein mangelfreies Exemplar liefert. In der Regel gilt: Ist die Reparatur zweimal gescheitert, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten (defektes Gerät zurückgeben und Geld zurück bekommen) oder den Kaufpreis mindern.
In der Gewährleistungszeit, so die Meinung von Gerichten, rechnet der Kunde bei einer Reklamation allenfalls damit, dass diese als unberechtigt zurückgewiesen wird. Da der Verkäufer die Pflicht zur Reparatur hat, liege es in seinem Interesse, die Störungsursache zu finden. Die Kunden können also eine kostenlose Fehlersuche erwarten. Das OLG Düsseldorf (Urteil vom 21.10.1999, AZ: 6U 161/98) und das OLG Hamm (Urteil vom 27.09.1999, AZ: 13U 71/99) haben daher Klauseln im Kleingedruckten als unwirksam angesehen, in denen dem Verbraucher die Untersuchungskosten für die Fehlersuche auferlegt wurden.
Probleme können dann auftreten, wenn die Reklamation des Verbrauchers unberechtigt ist. Nach einer Entscheidung des BGH (Urteil vom 23.01.2008 – VIII ZR 246/06) kann der Verkäufer unter Umständen Schadensersatz verlangen. Dies gilt immer dann, wenn die Ursache für den Fehler im eigenen Verantwortungsbereich liegt.
Für die Praxis bedeutet das: Der Käufer muss im Rahmen seiner Möglichkeiten sorgfältig überprüfen, ob er die Ursache des Fehlers selbst zu verantworten hat, ob also z.B. eine Steckverbindung nicht richtig hergestellt wurde. Auf besondere Fachkenntnisse kommt es dabei nicht an. Kann der Verbraucher bei einer solchen Überprüfung nicht klären, woher der Fehler kommt, kann er seine Gewährleistungsrechte geltend machen, ohne Schadensersatz befürchten zu müssen, wenn sich das Verlangen im Nachhinein als unberechtigt herausstellt.
哪个达人能给看一下吗?谢谢 |
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