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In den eigenen Vier Wänden bis du dein Herr. Da hat der Staat auch dir nichts zu sagen, also ob du etwas anziehen mußt oder du dich nur im Bad nackend bewegen darfs.
Der Garten, ist dann wieder so ein Sonderbereich. Der darf nicht von der Straße Einsehbar sein. Nachbarn die Sich in ihrer Moral
und Scham verletzt sehen, nun die Müssen da manches schon
eben hin nehmen. Den es zwingt sie ja keiner, sich dich an zuschauen, wenn du Nackend durch den Garten läufst.
Einzig allein solltest du nicht dich so ans Fenster stellen das der Eindruck entsteht, das du dich eben dadurch S.... (Zensur) erregen willst. Dann bist du in erklärungs zwang. Etwas was verrückterer Weise für Frauen so noch nicht gilt.
Den im Besagten Exibitionismus Paragrafen, ist immer noch nur die Rede von einer Männlichen Person und nicht nur von einer weiblichen Person, also Exibitionist"in" .
Im Prinzip immer dann, wenn da jemand ist, der/die Dich nicht sehen will. Eine Ausnamhe dürften Deine eigenen Vier Wände darstellen, wobei Du denke ich auch dort nicht mutwillig am Fenster stehen darfst, wenn unten meinetwegen ein Faschingsumzug vorbeizieht. |
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