|
Kann man Elterngeld bekommen, wenn man Teilzeit arbeitet?
Ja. Bei Teilzeittätigkeit von nicht mehr als 30 Wochenstunden erhält die Betreuungsperson 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2700 Euro berücksichtigt.
Bei Höchstverdienern, deren Einkommen infolge von Teilzeitarbeit nicht unter die 2700-Euro-Grenze fällt, verbleibt es beim Mindestbetrag von 300 Euro. Einkommensersatz ist dann ausgeschlossen. Liegt das Teileinkommen unterhalb dieser Grenze, wird als Einkommensverlust nur die Differenz zu 2700 Euro und nicht zum tatsächlichen Voreinkommen berücksichtigt. Bei Gesamteinkommen unterhalb von 2700 Euro wird dagegen der Wegfall von Einkommen in der vollen Differenz zum Voreinkommen in Höhe von 67 Prozent ersetzt.
Von der Begrenzung ist der ganz überwiegende Teil der Leistungsempfänger des Elterngeldes tatsächlich nicht betroffen, da ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen nicht mehr als 2700 Euro vor der Geburt beträgt. Die Begrenzung des zu berücksichtigenden Einkommens vor der Geburt ist sozial ausgewogen und interessengerecht. Sie beeinträchtigt nicht die mit dem Elterngeld verbundenen Zielsetzungen.
zurückweiter Zur Druckansicht
Inhalt anhören Thema abonnieren
出处
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/familie,did=116804,textfragment=116888.html#fragment |
|