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本帖最后由 Deutsch_yang 于 2009-7-26 17:33 编辑
在学校里面做了几个月的Hiwi, 每周8小时。
现在要去做Freiwilig Praktikum 在DAAD找到如下法律条纹
有点糊涂,Hiwi是不受90 Tage/180 halben Tage 限制的。但是是否还是记入打工时间的呢?
我的签证是这样写的Beschaeftigung fuer insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr sowie Praktika gem. § 2 Abs. 1 BeschV und Ausuebung einer studentischen Nebentätigkeit erlaubt.
翻了半天以前的帖子,感觉是不同地方不一样。 另外如果在Freiwilig Praktikum期间毕业的并且换为找工作签证是否就没法子继续做Freiwilig Praktikum了吗? 谢谢大家
2.3.1.2 Studentische Nebentätigkeit
Ausländische Studierende an Hochschulen des Inlands können ohne Zustimmung
als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft arbeiten. Die 90 Tage/180
halben Tage werden von dieser Regelung nicht tangiert, d.h. eine Tätigkeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft kann auch dann ausgeübt werden, wenn
die 90 Tage bereits ‚verbraucht‘ sind. Zu den studentischen Nebentätigkeiten sind
auch solche Beschäftigungen zu rechnen, die sich auf hochschulbezogene Tätigkeiten
im fachlichen Zusammenhang mit dem Studium in hochschulnahen Organisationen
(z.B. Tutoren in Wohnheimen des DSW) beschränken.
Die Ausländerbehörde muss trotz der Zustimmungsfreiheit involviert werden. Sie
entscheidet im Einzelfall, ob es sich bei der angestrebten Tätigkeit um eine ‚studentische
Nebentätigkeit‘ im Sinne dieser Regelung handelt. Bei Abgrenzungsschwierigkeiten
soll die Hochschule beteiligt werden.
2.3.1.3 Praktika
Bei einem in Deutschland absolvierten Studium sind Pflichtpraktika, die Bestandteil
der Prüfungsordnung sind, zustimmungsfrei, selbst wenn sie vergütet werden. Sie
gehören zum Studium und werden entsprechend von diesem Aufenthaltszweck mit
erfasst. Die zustimmungsfreien 90 Tage können darüber hinaus in Anspruch genommen
werden.
Freiwillige Praktika, die kein fester Bestandteil des Curriculums und somit kein zum
Studium zählender Ausbildungsabschnitt sind, gelten als zustimmungspflichtige Erwerbstätigkeit.
Die Regelungen zur Ausländerbeschäftigung sind entsprechend darauf
anzuwenden. Dies gilt auch, wenn das Praktikum unentgeltlich abgeleistet wird.
Die ersten 90 Tage eines Praktikums können über die zustimmungsfreien Tage abgedeckt
werden; alles was darüber hinaus geht, bedarf der Zustimmung der Ausländerbehörde
und der Arbeitsverwaltung. |
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