网上账单求助,急!!!
两个月以前在wwwdrive2ude没怎么仔细看就注册了一个账号,傻乎乎的填了真实的姓名地址,没多久就通过Email收到一账单,让我给他们汇96欧,如下。后来有接连几封Email都是催我交钱的还有滞纳金,我以为垃圾邮件什么的就没理。昨天他们直接给我寄来一封平信,上边写着Letzte Mahnung!总共要给他们汇100.33欧!
还写着Bitte beachten Sie, dass diese Forderung bei Nichtzahlung GERICHTLICH gegen Sie geltend gemacht wird. Hierzu verweisen wir exemplarisch auf die URTEILE des Amtsgerichts Tübingen(3 c 1428/09) und des Amtgerichts Tuttlingen(1 c 815/09).Bitte beacten Sie, dass sich die Kosten für Sie durch eine solche VERURTEILUNG wesentlich erhöhen werden.
紧急求助各位大侠,我应该怎么办呢?????
小弟先在此拜谢~
OPM Media GmbH
Wilhelmsaue 1
10715 Berlin
Rechnungsdatum: 05.03.2010
Kundennummer: KN31667
Rechnungsnummer: AZ33170
RECHNUNG
Sehr geehrte(r) Herr/Frau
Sie haben sich am 16.02.2010 für die Mitgliedschaft bei wwwdrive2ude
entschieden. Die Anmeldung erfolgte unter der IP-Adresse 141.51.*.*
Wie vereinbart berechnen wir Ihnen heute die Jahresgebühr für diesen Service.
Menge Beschreibung / DetailsEinzelpreisGesamt
1 12 - Monatszugang wwwdrive2ude EUR 96,00EUR 96,00
Rechnungsbetrag (inkl. gesetzlicher MwSt. von 19%): EUR 96,00
Diese Rechnung ist zahlbar innerhalb der nächsten sieben Tage, spätestens bis zum 15.03.2010
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Für Rückfragen stehen wir Ihnen per E-Mail unter finance@drive2u.de oder
telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
OPM Media GmbH
Telefon: 0900-1000011-1*
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*Der Preis für Anrufe beträgt EUR 1,99/Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise ggf. abweichend.
UST-ID: DE261809932
INT: 33170
GF: Frank Drescher
HRB 174861 Amtsgericht München
Finanzamt München 只凭电子邮件上的确认具有法律效力吗?如果别人随便找个电子邮件账号输入我的电话,地址等信息注册然后确认的话,那岂不是也要我来交钱? 本帖最后由 tianxie 于 2010-4-24 10:51 编辑
这是个骗子公司,已确认~
COMPUTER BILD-Abzock-Schutz
Abzocker bei drive2u
Bei der Mitfahrzentrale sind keine Angebote einsehbar. Nach Registrierung schließt der Nutzer einen Vertrag für den Zeitraum von 1 Jahr zum Preis von monatlich 8 Euro ab: 96 Euro pro Jahr.
Anbieter: OPM Media GmbH, München
Datum: 28.08.2009 Die übliche rechtliche Argumentation, die hier in der Klageerwiderung anzubringen ist, lautet:
Beantragung, die Klage abzuweisen wegen intransparenter Preisauszeichnung gem. § 1 Abs. 6 PAngV, sowie unvollständiger Erfüllung der Informationspflichten aus § 312c BGB i.V.m. BGB-InfoV, überraschender Preisklausel gem. § 305c BGB, Verstoß gegen Treu und Glauben gem. § 307 BGB, daraus resultierendem Einigungsirrtum gem. § 155 BGB und Nichtigkeit des Vertrags.
Hilfsweise Erklärung des Widerrufs, fristgemäß bei nicht ordnungsgemäßer oder fehlender Widerrufsbelehrung.
Es sollte schon mit dem Teufel und seiner Großmutter zugehen, wenn man so einen Prozess verliert. Sie haben eine e-Mail erhalten, auf den Link geklickt und bekommen jetzt eine Rechnung/Mahnung
Es ist inzwischen ein beliebtes Spiel der Abzockerbanden, Ihnen eine Spam-e-Mail zuzuschicken, mit der Sie auf eine Webseite z.B. für einen Lebensprognosetest, Intelligenztest oder für günstige Einkäufe etc. gelockt werden. Diese e-Mail enthält einen für Sie persönlich präparierten Link, der in der Datenbank des Spammers mit ihren Daten verknüpft ist. Ihre Daten inkl. Mailadresse hat er oft von einem vorausgegangenen Gewinnspiel, bei dem Sie im Internet ihre Daten angegeben haben. Klicken Sie diesen Link, landen Sie mitten in der Webseite des Spammers, wo Sie dann - ohne sich angemeldet und die AGB bestätigt zu haben - auch gleich schon die sogenannte Dienstleistung des Spammers in Anspruch nehmen können.
Auch, wenn Sie die Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen, bekommen Sie nach kurzer Zeit bereits böse Rechnungen und Mahnungen von Inkassobüros. Der Abzocker unterstellt Ihnen, Sie hätten sich für seine Dienstleistung angemeldet und auch die AGB lesen können.
Was tun?
Die Rechtslage ist in diesem Fall ganz eindeutig:
Hier liegt keinesfalls ein wirksamer Vertrag vor! Denn es fehlt bereits an der allerersten, wichtigen Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrags nach dem BGB: es liegt von Ihnen keine "Willenserklärung" vor. Der Klick auf den Link in der e-Mail ist nicht als Willenserklärung auszulegen.
In einem Rechtsstreit hätte der "Unternehmer" den Beweis zu erbringen, dass eine Willenserklärung und Annahme des Vertrags Ihrerseits erfolgt ist. Unter diesen Umständen wird er diesen Beweis nicht erbringen können. Es ist nicht Ihre Aufgabe, ihm das Gegenteil zu beweisen. Ebenfalls ist es nicht Ihre Aufgabe, Strafanzeige zu stellen, falls sich angeblich ein Dritter unter Ihrem Namen für die "Dienstleistung" angemeldet hat.
Dass es hier auch noch weitere Rechtsmängel gibt (Sie haben z.B. keine Widerrufsbelehrung erhalten, etc.), kommt noch hinzu, ist aber im Grunde bereits zweitrangig.
Wenn das verwendete Anmeldeverfahren nicht den Bedingungen genügt, die hier erläutert werden, dann können Sie in aller Regel von einem unseriösen Angebot ausgehen.
Ein solcher, Ihnen hier mit Mitteln arglistiger Täuschung unterstellter Vertrag ist von vornherein unwirksam. Das betr. Unternehmen kann daher gerichtlich keinen Zahlungsanspruch geltend machen.
Das wissen die betreffenden Herrschaften auch ganz genau, sie versuchen es aber trotzdem und zählen dabei auf die unerfahrenen, unsicheren Opfer, die sich von den anschließend ca. zehn Droh-/Mahn-/Inkassoschreiben blenden lassen und zahlen.
In diesen Fällen ist es jedoch erfahrungsgemäß das beste, nicht zu zahlen, auch nicht zu reagieren und alle Mahn- und Inkassoschreiben einfach zu ignorieren. Denn es hat sich herausgestellt, das es nicht zweckmäßig ist, mit solchen Unternehmen irgendeine wie auch immer geartete Brieffreundschaft per e-Mail/Post zu pflegen. Denn sie zeigen sich i.d.R. von einer völlig ignoranten Seite, gehen auf Ihre berechtigten Einwände nicht ein und bestehen in immer weiteren Schreiben stur auf ihrer Forderung.
Jedenfalls sollten alle diese Drohungen und Mahnungen Sie nicht beeindrucken. Die Abzocker lernen dazu und entwickeln immer neue Scheinargumente, um Sie einzuschüchtern. Lesen Sie hier mehr dazu: Abzocke - Hilfe! Was kann mir passieren?
Ein schönes Beispiel für einen fruchtlosen e-Mail-Verkehr mit einem derart merkresistenten Unternehmen findet sich im Forum bei Computerbetrug.de. Hier sehen Sie, wie der "Unternehmer" einfach gebetsmühlenartig mit vorgefertigten Textbausteinen seine Forderung wiederholt, ohne auf die berechtigten Einwände einzugehen.
Jede Kommmunikation mit derartigen Betreibern ist also i.d.R. als zwecklos zu betrachten. Ebensogut können Sie die berechtigten Argumente Ihrer Toilettenschüssel mitteilen.
Entscheidend ist jedoch: reagieren müssten Sie erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Brief vom Amtsgericht mit Postzustellungsurkunde). Und zwar mit Widerspruch innerhalb von 14 Tagen (zur Sicherheit per Einschreiben mit Rückschein).
Mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit wird jedoch ein solcher Mahnbescheid niemals eintreffen. Die betreffenden "Unternehmer" wissen, dass sie auf juristisch unhaltbarem Boden stehen, und haben auch aus offensichtlichen Gründen kein Interesse, vor Gericht ihre Methoden offenlegen zu müssen. Nicht selten arbeiten sie auch mit Decknamen und Briefkastenadressen und haben daher schon aus steuerlichen Gründen nicht das geringste Interesse, vor Gericht ihre wahre Identität und ladungsfähige Anschrift offenbaren zu müssen.
Daher ist es das beste, alles, was Sie von dem Vorgang haben und wissen, zu archivieren (Mails nicht löschen, Briefe aufheben etc.), jedoch nicht zu reagieren. Erfahrungsgemäß schläft nach ca. zehn Droh- und Mahnschreiben, in denen die Forderungen dann auch immer weiter hochgeplustert werden, die Sache dann doch ein.
Es gibt ein in Eschborn ansässiges Inkassobüro, das dafür bekannt ist, bereits ausgefüllte Mahnbescheidanträge in den Mahnbriefen mit beizulegen, um den Eindruck zu erwecken, dass ein solcher Mahnbescheid unmittelbar bevorstehe. Tatsächlich wird ein solcher Mahnbescheid jedoch in diesen Fällen regelmässig nicht eingereicht, und die betreffenden Antragsformulare sind im Internet bzw. im Schreibwarenladen für jedermann frei zugänglich. Sie sollten diese Formulare nicht mit einem gültigen, vom Gericht ausgefüllten und mit "gelbem Brief" zugestellten Mahnbescheid verwechseln.
Das ist nur eine Facette von vielen unlauteren, nötigenden Methoden, mit denen solche Inkassobüros, die mit den Abzockerbanden oft eng zusammenhängen, arbeiten.
Lassen Sie sich auch nicht beeindrucken, wenn Ihnen der "Unternehmer" in dem Mahnschreiben die IP-Adresse präsentiert, mit der Sie sich angeblich für seinen "Service" angemeldet haben. Dass er Ihre IP-Adresse hat, ist naturgemäß der Fall, weil Sie ja auf den Link in der e-Mail geklickt und seine Seite besucht haben. Jeder Betreiber einer Webseite kann Ihre IP-Adresse mitprotokollieren, wenn Sie die Seite besuchen. Das ist technisch keine große Kunst und liefert darüberhinaus dem Betreiber keine Beweiskraft im Sinne einer Ihnen unterstellten Zustimmung zu einem Vertrag.
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