Ramazzotti2010 发表于 2010-7-16 22:57

标题太2了

文道 发表于 2010-7-17 08:09

感觉你来德国8天,不象是8年的。
ZKZ 发表于 2010-7-16 19:02 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


    {:5_370:}

夏天童话 发表于 2010-7-17 11:08

法律板块的人,有很多都非常nett,热心帮人,可是有些说话都好猛啊,就是来问问的,招谁惹谁啦?{:5_383:}

夏天童话 发表于 2010-7-17 11:09

感觉你来德国8天,不象是8年的。
ZKZ 发表于 2010-7-16 19:02 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

请问,怎么像八天,不像八年的?

夏天童话 发表于 2010-7-17 11:10

等樓主成功了,可以回來報個信。不過估計可能很小
BigPeng 发表于 2010-7-16 20:17 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

恩。还是想要永居,看看情况吧。{:5_332:}

夏天童话 发表于 2010-7-17 11:11

你家那口住在北威,比慕尼黑确实相对容易,尽管他没工作,你还是可以把他的地址当做你的hauptwohnsitz,然后 ...
xdjm1 发表于 2010-7-16 23:26 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

非常感谢你的回复!!!!!

夏天童话 发表于 2010-7-17 11:12

本帖最后由 夏天童话 于 2010-7-17 12:15 编辑

标题太2了
Ramazzotti2010 发表于 2010-7-16 23:57 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

题目咋2啦?这个帖子就是关于在慕尼黑申请入籍的啊???

lingziyue 发表于 2010-7-23 09:19

根据2000年1月1日起实施的新“入籍法”规定,作为外国人申请加入德国籍必须符合以下先决条件:
      

      申请者具备
      

1、具有在联邦德国生活、居住的居留许可证。(Aufenthaltsberechtigung            或 Aufenthaltserlaubnis)
2、已一贯地常住在联邦德国至少8年。
3、在联邦德国的生活来源不依靠社会救济和失业补助。
4、具备足够的德语水平。
5、没有犯罪记录。
6、在德国有住处。
7、承认联邦德国基本法。
8、同意退出至今拥有的原国籍。



提交入籍申请时需提供如下材料:
      

          1、一份自己手写的个人简历。
          2、本人的护照及德国居留许可证。
          3、出生证明书。
          4、结婚证书(已婚者)。
          5、当前的收入证明。打工者,提交工资证明。自己开业者,可通过税务顾问出具目前的盈利证明,或收入证明。
          6、二张证件照片。
          7、填写一份完整的入籍申请表。按此可看一下标准入籍申请表的样本。                                 
      

入籍费用:255欧元。

lingziyue 发表于 2010-7-23 10:02

Die Einbürgerungsstelle München informiert:

ausländische Mitbürgerin
Die Anspruchseinbürgerung (§§ 10-12 b Staatsangehörigkeitsgesetz)
Die Grundlage für die Anspruchseinbürgerung findet sich in den §§ 10-12 b des Staatsangehörigkeitsgesetzes.

§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz fordert einen achtjährigen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt.

Ehegatten und Kinder können miteingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht acht Jahre in Deutschland aufhalten.

Welche weiteren Voraussetzungen sind zu erfüllen?

    * ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit oder eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aufgeführten Aufenthaltszwecke besitzt
    * Bekenntnis zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
    * keine verfassungsfeindlichen Betätigungen
    * in der Regel Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Buch Sozialgesetzbuch
    * Straflosigkeit, ausgenommen Bagatelldelikte
    * ausreichende deutsche Sprachkenntnisse - (siehe anschließend)
    * Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (siehe anschließend)

Ausreichende Sprachkenntnisse?

Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse. Die erforderlichen Sprachkenntnisse können unter anderem nachgewiesen werden durch:

    * das "Zertifikat Deutsch" oder ein gleichwertiges Sprachdiplom
    * vierjährigen Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächsthöhere Klasse)
    * Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen deutschen Schulabschlusses
    * Versetzung in die zehnte Klasse einer weiterführenden deutschsprachigen Schule (Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule)
    * erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder einer deutschen Berufsausbildung

Nähere Auskünfte über den Nachweis von Sprachkenntnissen erhalten Sie bei ihrer zuständigen Einbürgerungsstelle.


Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse.

Erfolgreiche Kenntnisse können regelmäßig nachgewiesen werden durch:

    * einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule
    * eine abgeschlossene Ausbildung in einem Lehrberuf
    * ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Politologie.

Sollten diese Regelnachweise nicht vorliegen, können die Kenntnisse durch eine erfolgreiche Ablegung eines Einbürgerungstests nachgewiesen werden. Der Einbürgerungstest kann bei den Volkshochschulen gegen eine Gebühr von 25,--
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