liux 发表于 2010-8-28 22:08

靠,这叫什么事情,在德国真是什么事情都能碰到。
对LZ 表示深切同情

liux 发表于 2010-8-28 22:14

也许这个对你有点帮助:
Was tun bei der Insolvenz des Händlers?

Der Wettbewerb unter it-Händlern ist hart, so dass ein Kunde immer damit rechnen muß, dass sein Händler Insolvenz anmeldet, wie zuletzt bei einem großen Computerversender. Die Insolvenz ist hierbei das gleiche wie landläufig die Pleite oder der Konkurs, die alte Bezeichnung für die jetzige Insolvenz.

Was passiert mit Ihren Ansprüchen, wenn ihr Händler insolvent ist?

Um dies beantworten zu können, geben wir nachstehend erst einmal eine überblick über den Ablauf des Insolvenzverfahrens:

1. Ablauf des Insolvenzverfahrens

Wenn eine Firma zahlungsunfähig ist, d.h. ihre Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann, ist sie verpflichtet, Insolvenz anzumelden. Dies geschieht beim zuständigen Amtsgericht, als sogenanntes Insolvenzgericht.

Nach Eingang des Antrages hat das Gericht die Möglichkeit, verschiedene Sicherungsmaßnahmen (§§ 21, 25 InsO) zu verhängen, um zu verhindern, dass das Vermögen verringert wird.

Es kann hierbei ein vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt werden, der unter anderen die Aufgabe hat, das Vermögen der insolventen Firma, Gemeinschuldner genannt, zu erhalten und zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Insolvenzverfahrens überhaupt deckt.

Ferner können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner untersagt oder einstweilen eingestellt werden.

Wenn das Vermögen des Schuldners nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, weist das Gericht auf Insolvenzeröffnung ab. Bei insolventen Gesellschaften hat eine Insolvenzabweisung mangels Masse die Auflösung der Gesellschaft zur Folge. Der Kunde kann keine Ansprüche mehr durchsetzen.

Ist genügend Vermögen vorhanden, um zumindestens die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, wir die Insolvenz durch Eröffnungsbeschluß des Amtsgerichtes eröffnet ( § 27 InsO).

Im Eröffnungsbeschluß selbst benennt das Gericht den Insolvenzverwalter. Dieser fordert die Gläubiger, d.h., alle die von der insolventen Firma noch Geld zu bekommen haben auf, ihre Rechte innerhalb einer bestimmten Frist ordnungsgemäß beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Rechte an der zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenständen können nun nicht mehr erworben werden (§ 91 InsO), wenn beim Schuldner noch Gegenstände sind, die ihm nicht gehören, können diese im Rahmen des Aussonderungsrechtes herausverlangt werden. Letzteres ist wichtig, wenn das bspw. Defekte Gerät des Kunden noch beim Händler steht.

Der Insolvenzverwalter prüft nunmehr die Forderungen, die die Gläubiger haben und stellt diese fest oder bestreitet sie.

Im sogenannten Berichtstermin hat der Insolvenzverwalter über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und die Insolvenzgründe zu berichten.

Die Gläubiger entscheiden über die, im weiteren zu treffenden Maßnahmen.

Nach dem Berichtstermin hat der Insolvenzverwalter gemäß § 35 InsO, die zur Masse, d.h., zum Insolvenzvermögen gehörenden Gegenstände zu verwerten.

Nach Verwertung der Haftungsmasse kann der Verwalter den Erlös, d.h., das Ergebnis der Verwertung verteilen. Vor der Erlösverteilung erstellt der Verwalter ein Schlußverzeichnis sämtlicher am Erlöss beteiligter Forderung auf, die Gläubiger erhalten entsprechend ihren Forderungen, eine Ausschüttungsquote, die sehr unterschiedlich sein kann.

Vom Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung bis zur Erlösverteilung können problemlos mehrere Jahre vergehen.

2. Ihre Rechte

Soweit der Kunde somit gegen den insolventen Händler eine Geldforderung hat, wie z. Bsp. aus Vorkasse, etc. bleibt ihm nichts anderes übrig, als diese Forderung beim Insolvenzverwalter anzumelden. Den zuständigen Insolvenzverwalter und die Anmeldefristen erfährt man am besten beim zuständigen Amtsgericht. Die Insolvenzeröffnung wird auch in den einheimischen Tageszeitungen veröffentlicht.

Meist besteht gar keine Möglichkeit mehr, für das zahlungsunfähige Unternehmen Bestellungen auszuführen, da Großhändler oftmals nicht bereit sind, zu liefern.

Der Insolvenzverwalter hat jedoch die Möglichkeit, sich für die Weiterführung von Verträgen zu entscheiden.

Wird eine Ware nicht geliefert, hat der Kunde die Möglichkeit, nach Fristsetzung vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Bereits geleistete Anzahlungen muß er jedoch zur Tabelle beim Insolvenzverwalter anmelden.

Ein großes Problem sind Garantieansprüche.

In der Regel wird der Schuldner nicht mehr in der Lage sein, diese zu erfüllen, so dass der Kunde hinsichtlich von Garantieansprüchen oftmals in die Röhre guckt. Hinzu kommt, dass Gewährleistungsansprüche immer gegenüber dem Verkäufer, in diesem Fall, dem insolventen Händler geltend gemacht werden müssen, so dass ein Rückgriff auf den Großhändler nach unserer Auffassung nicht möglich ist, da dieser ohnehin nur auf Schadenersatz haftet.

Die einzige Möglichkeit für den Kunden kann eigentlich nur darin bestehen, eine Herstellergarantie, soweit vorhanden, direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.

Hat der Kunde ein bereits bezahltes Gerät, bspw. im Rahmen einer Reparatur beim insolventen Händler stehen, muss er sich darum kümmern, diese im Rahmen seiner Aussonderungsrechte auch, gegebenenfalls unrepariert, zurückzuerhalten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter das Gerät in Unkenntnis der Eigentumslage anderweitig verwertet.

Vor dem Hintergrund, dass eine Gewährleistung somit in der Praxis nach Insolvenzanmeldung nicht mehr durchgeführt wird, vor allen Dingen auch deshalb, weil der Schuldner seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat, ist es somit dringend zu empfehlen, bei Versendern bspw. Nach Insolvenzantrag keine Geräte mehr zur Reparatur zu schicken.

Auch über das Insolvenzrisiko, für den Fall, dass der Kunde Vorkasse leistet, sollten Sie sich bewußt sein.

Bei größeren Bestellungen bei unbekannten Händlern kann es somit, gerade wenn es bspw. bei Firmeneinkäufen um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen geht, sinnvoll sein, Auskünfte von Wirtschaftsausfirmen, wie Creditreform oder Bürgel einzuholen, um zu wissen, wie solvent der Vertragspartner eigentlich ist.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richa

liux 发表于 2010-8-28 22:23

吸取教训,厨房什么的这样的大件最好还是去大店,小店要是倒闭了真是欲哭无门

huangxiaolu 发表于 2010-8-28 22:26

这件事凶多吉少,这个法院派来的叫Insolventsverwalter,首先要理顺申请破产公司的所有债务和现存财产Vermögen,只要这家公司走法律破产程序,就不可能给单个债权人befriedigen,必须把这些除去法庭及Insolventsverwalter的费用后还剩下的财产按比例分配,千万不能再往里面投钱了,这是肉包子打狗。你的律师知道你不可能全额得到你该得的东西,所以Insolventsverwalter要想尽一切办法绕开他。

freeman 发表于 2010-8-28 22:27

基本上只要公司申请破产保护,你们已经扔进去的钱就没什么希望了。
现在只能你自己衡量,是放弃这定金呢,还是愿意担这个风险,付了全款仍然拿不到东西。

ftfly 发表于 2010-8-28 22:38

也许这个对你有点帮助:
Was tun bei der Insolvenz des Händlers?

Der Wettbewerb unter it-H&#2 ...
liux 发表于 2010-8-28 23:14 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


    我德文不行, 用Google翻译成英文看的, 看完以后觉得从我这方面来说, 除了听话, 好像没有什么办法了。
我英文也不溜, 但是看来看去, 只是觉得从法律角度来说, 客户基本没有什么权利, 只能听天由命了。

还是谢谢你, 茫茫德文中帮我找出来也挺不容易的, 谢谢

ftfly 发表于 2010-8-28 22:41

回复 33# liux


    我这个就是大店, 号称奥地利第一的, 这我不知道, 不过本省确实是最大的了结果也是这样了,
你倒是提醒我了, 也许有分号,

ftfly 发表于 2010-8-28 22:43

回复 34# huangxiaolu


    破产法我也只是对国内的稍微知道一点, 估计大同小异。
但是付清清算组的费用之后, 马上应该保障的就是客户的利益, 这个是咱们国家的破产法, 老公去打听了一下, 这里好像不是这么论的, 就是一心一意的多搂钱。

所以现在很紧张,无论法院律师说什么, 我也不敢给答复。 保险律师明显的是没有什么用了。 真急人啊

ftfly 发表于 2010-8-28 22:47

回复 35# freeman


   目前的情况是
付款之后我是可以拿到柜子, 并且给安装的, 但是电器就不给安装了, 那个好说。

纠结的就是那个大理石的台面。 法院律师的说法是她给想办法, 但是之后要在付全款的基础上在补钱。 至于补多少, 从一开始的1000 到现在的1500,

而且态度也很诡异, 不愿意和律师联系, 在这之前, 我们的保险律师也一直没有和我们联系。 没有任何通知, 突然就接到了法院律师的电话。

这个律师惯会这样, 突然打电话, 就给你半个小时考虑, 最后你要是说我考虑不出来, 她也就可以放宽时限了。

而且电话不比电邮,信件什么的, 可以保存个记录。

这个律师怎么好像特务一样。


谢谢以上的各位了,

huangxiaolu 发表于 2010-8-28 22:48

再保护顾客也没用,债权人不只你一个,法定按比例分配也很合理。
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