oiniss 发表于 2011-1-19 12:21

申请长居的时候 2005 年以前持有 Aufenthaltsbewilligung 读书的时间到底算不算

问题如题。

申请长居的5年时间要求里,我去问的时候签证的人跟我说这段读书的时间没有办法算在里面。

但是在网上查,有发现有德国律师声明或者某些地方又把这段时间折半算进去了。

能麻烦告诉一下大家接触到的情况吗? 国内有份很好的工作等着,但是又不想完全放弃这里的条件,情急啊 。。。。。。 :dizzy:

谢谢大家提供的信息

太有才了 发表于 2011-1-19 12:44

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMI-MI3-20091026-SF-A001.pdf

Punkt 9b.1.4

oiniss 发表于 2011-1-19 14:20

回复 2# 太有才了


    先谢谢朋友提供的链接!! 我没记错的话上次那个给我签证的也是给我看了这个东西,不过是不是2009年10月新出条的就不知道了。

不过看了半天,还是没有看出来到底是怎么规定的。我不是学法律的,所以被文字里东引西指有点糊里糊涂的。

在 Niederlassungserlaubnis 那一段里面写着:

Eine Anrechnung von Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltsgenehmigung vor dem 1. Januar 2005 ist ausdrücklich nur im Fall des Besitzes einer Aufenthaltsbefugnis für den Anwendungsbereich des § 26 Absatz 4 vorgesehen. Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltsbewilligung, die einer Verfestigung nicht zugänglich war, vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zählen daher grundsätzlich nicht als Zeiten im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 (vgl. aber Nummer 9.2.1.1.2, 9.4.3 zur Ausnahme bei Aufenthalten zum Zwecke des Studiums oder der Berufsausbildung ).

按照我肤浅的理解就是拿着 Aufenthaltsbewilligung 读书的时间应该可以例外计算到里面咯?


9b 1.4 里面反而倒没有具体的某一行写到啊。


还请高人或者学法律的指点,谢啦!

太有才了 发表于 2011-1-19 15:51

letzter Satz von Punkt 9b.1.4:

"§9b Satz 1 Nummer 4 gilt auch für Zeiten, die vor dem 1. Januar 2005 liegen (z.B. Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums nach § 28 AuslG)."

太有才了 发表于 2011-1-19 15:52

我不是学法律的。

oiniss 发表于 2011-1-20 10:40

还是没有具体搞清楚怎么回事 :(

echo123 发表于 2011-1-20 17:01

本帖最后由 echo123 于 2011-1-20 17:15 编辑

有才兄给的9b.1.4 给的应是正解,就是在2005年1月以前的旧外民法中28条给Studium的叫做Aufentshaltsbewilligung zum Zweck des Studiums 28AuslG),所以2005年之前Studium的时间必须给折算。

本来只是法律名称叫法不一样(现在叫Aufenthaltserlaubnis),所以本应该不存在歧义,但是现在居然还要再次明确予以解释。可见外民局的黑了。

你提的这个规定,应当针对2005年以前难民申请的§26 Abs.4的,如果2005年之前还没给确定难民身份,则不给计算。(vgl. aber Nummer 9.2.1.1.2, 9.4.3 zur Ausnahme bei Aufenthalten zum Zwecke des Studiums oder der Berufsausbildung )是让他们跟学习目的的居留做个对比。

oiniss 发表于 2011-1-21 09:48

本帖最后由 oiniss 于 2011-1-21 11:57 编辑

谢谢楼上的答复!! 我稍微总结一下

Erstens, 就我的理解不是他们黑,德语里面本来就有个 Amtssprache 没几个德国分得清

Aufenthaltsgehenmigung
Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltsbefugnis


Zweitens, 回到我开始的问题上来,也留给别人一个参考。 不知道我分析的对不对,不对的地方麻烦大家指出来,谢谢。

>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Niederlassungserlaubnis:
9.2.1.1.1

Eine Anrechnung von Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltsgenehmigung   vor   dem   1. Januar 2005 ist ausdrücklich nur im Fall des Besitzes einerAufenthaltsbefugnisfür   denAnwen-dungsbereichdes§ 26Absatz 4vorgesehen.

[ 一般学生都没有 Aufenthaltsbefugnis,这条不用考虑 ]

ZeitendesBesitzeseinerAufenthaltsbewilli-gung, die einer Verfestigung nicht zugänglich war,vorInkrafttretendesZuwanderungsge-setzes zählen daher grundsätzlich nicht als Zei-ten im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 (vgl. aber Num-mer 9.2.1.1.2,9.4.3zurAusnahmebeiAuf-enthalten zum Zwecke des Studiums oder derBerufsausbildung).   

[ 这里的 Verfestigung 不懂是具体说的什么,感觉上有点像是给 Asylbewerber 准备的东西 。"vgl. aber ... " 后面的这句话却明确指出读书 (Auf-enthalten zum Zwecke des Studiums oder derBerufsausbildung) 这种情况不在这条考虑之内 ]

9.2.1.1.2

Zur Anrechnung von Zeiten des rechtmäßigen AufenthaltszumZweckdesStudiumssiehe Nummer 9.4.3.

[ 转参 9.4.3 ]

9.4.3

Mit § 9 Absatz 4 Nummer 3 wird die für die ErlaubniszumDaueraufenthalt-EGgeltende Regelung des § 9b Satz 1 Nummer 4 zur An-rechnungvonStudienzeitenundZeitender Berufsausbildung nach Artikel 4 Absatz 2, Un-terabsatz 2 der Richtlinie 2003/109/EG des Ra-tesvom25. November2003betreffenddie Rechtsstellung    der    langfristig    aufenthalts-berechtigten Drittstaatsangehörigen (ABl. EU 2004 Nummer L 16 S. 44, so genannte Dauer-aufenthalt-Richtlinie)gleichermaßenaufdie Niederlassungserlaubnis   angewandt   (siehe Nummer 9b.1.4).

[ 这段文字里把条条框框给去掉,剩下的就是 Mit 9.4.3 wird 9b.1.4gleichermaßenaufdie Niederlassungserlaubnisangewandt. 也就是说 9.4.3 还是去参看 9b.1.4 ]

Daueraufenthalt-EG

9b.1.4

Mit § 9b Satz 1 Nummer 4 wird die Anrech-nung von Studienzeiten und Zeiten der Berufs-ausbildung nach Artikel 4 Absatz 2, Unterab-satz 2 Daueraufenthalt-Richtlinie umgesetzt. Es wirddabeilediglichfestgelegt,inwelchem Umfang die Dauer des Studiums und der Be-rufsausbildungaufdieerforderlichenZeiten nach§ 9aAbsatz 2Satz 1Nummer 1ange-rechnetwerdenkönnen.

Nichtgeregeltist hingegen die Frage, ob Zeiten vor einem Aus-landsaufenthalt, der zum Erlöschen der Auf-enthaltserlaubnis geführt hat, nach Wiederein-reise zur Berechnung der erforderlichen Zeiten angerechnet   werden   können.Grundsätzlich sind diese vollständig neu zu erbringen, wenn eine Aufenthaltserlaubnis einmal erloschen ist. Die einzige Regelung, die dazu führt, dass frü-her erbrachte Zeiten angerechnet werden, ist in Nummer 2enthalten.§ 9bSatz 1Nummer 4 gilt auch für Zeiten, die vor dem 1. Januar 2005 liegen    (z. B.    Aufenthaltsbewilligung    zum Zweck des Studiums nach § 28 AuslG).

[ 9.1.4 前面这句话重要一些,后面只是关于Auf-enthaltserlaubnis 中途无效了以后如何计算。

第一句话明确的说了, Mit 9.1.4 wird die Anrechnung von Studienzeiten nach 4.2 Daueraufenthalt-Richtlinie umgesetzt. 也就是说读书的时间是可以算到5年里面去的,怎么感觉转了一大圈又回来了。

然后我又查了一下4.2 Daueraufenthalt-Richtlinie链接google上能找到

4.2 在 Kapitel II Artikel 4

...

In den in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a) genannten Fällen, in denen dem betreffenden Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltstitel gewährt wurde, auf dessen Grundlage ihm die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zuerkannt werden kann, fließen die Zeiten, in denen er sich zwecks Studiums oder Berufsausbildung in dem Mitgliedstaat aufgehalten hat, nur zur Hälfte in die Berechnung des Zeitraums gemäß Absatz 1 ein.
...

在这段文字里明确的写明了 读书的时间 折半 算入申请长期拘留的时间范围内 ]


至此我觉得应该有依据去给外管局的人解释了。上次我去的时候,他们就知道个NE,D-EG 的东西他们根本就不知道。

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另外两个问题
- 拿着D-EG回国工作的话,德国这边的 Krankenversicherung & Rentenversicherung 是不是要自己交呢?
- 另外需要 ständiger Wohnsitz, 这个回国的话怎么解决的啊?

etage 发表于 2011-1-21 10:10

问题如题。

申请长居的5年时间要求里,我去问的时候签证的人跟我说这段读书的时间没有办法算在里面。
...
oiniss 发表于 2011-1-19 12:21 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

这5年时间, 是指养老保险的时间吧, 如果学生时间算一半(假设有2年)的话, 也就是说只需交4年的养老, 加上学生时间一半, 就相当于60个月的养老了, 是不是这个意思?

这5年时间, 不是指在德国居住超过5年吧?

明日之星 发表于 2011-1-21 11:09

本帖最后由 明日之星 于 2011-1-21 11:10 编辑

靠,早点看到有才的东西就好了,当年(2008,11)和外管局那个女的搞了半天她硬是拿这个规定去和她头讨论了半小时结果连本来说好给我的不绑定签证也不给了......

感谢有才!这个必须要MARK一下!
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