zhudb8 发表于 2012-2-12 21:43

德国大学生毕业 2年拿 长居

2012 2月10的新闻德国大学生毕业 2年拿 长居

请问一下大家5年改2年 是不是真的? 有这么好拿吗?

zainali 发表于 2012-2-12 22:08

新闻在哪里?
链接?

donya08 发表于 2012-2-12 22:15

什么前提条件?

jang 发表于 2012-2-12 22:21

5年养老保险不用交了?

kingd 发表于 2012-2-12 22:25

主要看交了多少个月的养老保险,如果上学是打学生工的话,每月超过400欧的话,就算正式交了一个月的养老保险,假如你读书5年,每个月挣401欧,这时候只要你申请的时候有正式的工作,收入符合要求的话就可以申请长居拉。所以说毕业生也可以马上申请长居

bombbomb 发表于 2012-2-12 22:41

如果我没看错的话,应该只是个提案吧,还没正式通过吧?

zhudb8 发表于 2012-2-13 15:32

2月10号刚通过

witch942 发表于 2012-2-13 19:01

zhudb8 发表于 2012-2-13 15:32 static/image/common/back.gif
2月10号刚通过

请问出处?谢谢

zhudb8 发表于 2012-2-13 19:20

http://www.aufenthaltstitel.de/tag/blaue-karte-eu/

zhudb8 发表于 2012-2-13 19:21

Als Tagesordnungspunkt 19 wird am Freitag, 10.02.2012 auf der Sitzung des Bundesrates über die Aufenthaltserlaubnis für hoch qualifizierte Arbeitnehmer beraten.

Die Erläuterungen des Bundesrates geben folgende Hinweise:
Mit dem Gesetzentwurf soll die so genannte Hochqualifizierten-Richtlinie in das innerstaatliche Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung möchte dabei die in der Richtlinie enthaltenen Spielräume für eine attraktive Ausgestaltung dieser Zuwanderung nutzen. Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf Folgendes vor:


Es soll ein neuer Aufenthaltstitel eingeführt werden: die Blaue Karte EU.Neben einem Hochschulabschluss soll für den Erwerb der Blauen Karte EU ein Arbeitsverhältnis erforderlich sein, mit dem ein Bruttojahresgehalt von mindestens 44 000 Euro erzielt wird. Auf eine Vorrangprüfung und eine Prüfung vergleichbarer Arbeitsbedingungen soll verzichtet werden. Das soll den Zugang vereinfachen und das Verfahren erheblich beschleunigen. Für Hochqualifizierte in Mangelberufen soll eine Gehaltsgrenze von 33 000 Euro gelten. Dazu zählen insbesondere alle Ingenieure, akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie Ärzte. Auch bei diesen Hochqualifizierten soll auf die Vorrangprüfung verzichtet werden, jedoch eine Prüfung der Vergleichbarkeit der Arbeitsbedingungen stattfinden.


Beide Gruppen sollen bereits nach zwei Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erhalten können. Die Familienangehörigen dieser Hochqualifizierten sollen sofort uneingeschränkt arbeiten dürfen.


über die reine Richtlinienumsetzung hinaus soll es weitere Erleichterungen zur Fachkräftemigration geben. Hervorzuheben sind folgende Änderungen:


Die Gehaltsgrenze für Hochqualifizierte, die sofort ein Daueraufenthaltsrecht, also eine so genannte Niederlassungserlaubnis erhalten, soll auf 48 000 Euro gesenkt werden. Falls sie jedoch in den ersten drei Jahren Sozialtransferleistungen beziehen, sollen sie ihr Aufenthaltsrecht verlieren.


Absolventen deutscher Hochschulen sollen im Jahr der Arbeitsplatzsuche, das ihnen bereits nach geltender Rechtslage eingeräumt ist, unbeschränkt arbeiten dürfen und, wenn sie zwei Jahre gearbeitet haben, ein Daueraufenthaltsrecht erhalten können.

Für Forscher, die in dem besonderen Verfahren nach der Forscher-Richtlinie einreisen, soll das Verfahren vereinfacht werden.


Ausländer, die nach Deutschland gekommen sind, um hier eine Berufsausbildung zu absolvieren, sollen hier bleiben können, um in dem erlernten Beruf zu arbeiten.

Der federführende Ausschuss für Innere Angelegenheiten, derAusschuss für Arbeit und Soziales und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, umfangreich zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen:


So empfehlen die Ausschüsse, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf grundsätzlich zu begrüßen. Mit dem Entwurf würden nicht nur die Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt, sondern darüber hinaus Verbesserungen in der Arbeitsmigration geschaffen. Darüber hinaus empfehlen sie insbesondere Änderungen, die eine weitere Erleichterung der Arbeitsmigration schaffen sollen.


So empfiehlt der Ausschuss für Arbeit und Soziales u. a. eine uneingeschränkte Zahlung einer deutschen Rente an Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU und deren Hinterbliebene zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht dies nur für Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, Angehörige eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Staatsangehörige der Schweiz vor. Zur Vereinfachung der Auslandsrentenbestimmungen sollten alle Rentenzahlungen in das Ausland, ungeachtet der Staatsangehörigkeit, uneingeschränkt erfolgen. Für einen Großteil der Berechtigten sehe das über- und zwischenstaatliche Recht sowie Sonderregelungen für Drittstaatsangehörige ohnehin bereits heute einen uneingeschränkten Export von Rentenleistungen ins Ausland vor, so dass aktuell nur noch wenige Personen von der vorgesehenen Einschränkung im Gesetzentwurf erfasst würden.
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