superpopeye 发表于 2017-11-2 21:32
通风系统是老式旋转开和关,没有电开关。一开始房东很积极,后来知道我们找到房子要搬家,突然就变的不积 ...
看来你并不明白baumaengel是个什么东西,这个不是哪边有窗没窗的问题,而是建筑过程中出现的错误,比如墙体的保暖层没做好,墙体没做好造成渗水什么的,既然Gutachter说没有,那就是没有,你打官司也赢不了,估计你律师也明白 房子本身有问题,但和房东关系不大
应提前喷点防霉的就好了。谁的责任不好说
马上加入mieterverein再说 这次当面谈的不合你心意的话,你就强硬起来,直说你对律师不满意,当着大家的面说要加入verein换专业律师,他们会知道你的想法的 我请的gutachter就是测了墙的湿度,说墙里面没事。然后就谈到通风口,请HM过来修好,他就说是我们对通风口anlage使用不当,造成的霉。 我觉得这个总得来说50%/50%,没告知你如何使用是房东的50%,通风系统损坏没有报修是房客的50%,这个case可以和解,不会伤害自尊心。 感谢太有才了同学的帮助! 谢谢 sdf1sdf1232 发表于 2017-11-3 08:56
我觉得这个总得来说50%/50%,没告知你如何使用是房东的50%,通风系统损坏没有报修是房客的50%,这个case可 ...
现在对我们来说这是最坏的结果,在承受范围之内。关键房东没钱请律师和gutachter superpopeye 发表于 2017-11-3 10:52
现在对我们来说这是最坏的结果,在承受范围之内。关键房东没钱请律师和gutachter
看吧,就算万事不济,至少通过这件事你也积累了社会经验,不算亏 https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/siegen/lg_siegen/j2013/1_S_116_11_Urteil_20130312.html
LG Siegen-Urteil vom 12. März 2013 - Az. 1 S 116/11
Dem Beklagten hat ein Recht zur fristlosen Kündigung zugestanden. Gem. § 543 Abs. 1 S. 1 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerdordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt nach § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB unter anderem dann vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Zweiteres kommt gerade auch bei Auftreten eines Mangels in Betracht (vgl. Blank in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl., § 543, Rz. 24), wie er hier von dem Beklagten mit den letztlich unstreitigen Schimmel- und Feuchtigkeitserscheinungen vorgetragen ist.
Das Kündigungsrecht ist vorliegend auch nicht deswegen ausgeschlossen, weil der Beklagte den Mangel zu vertreten hätte. Bei streitiger Schadensursache – wie vorliegend – trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt. Hierzu muss der Vermieter sämtliche in seinen Verantwortungsbereich fallenden Schadensursachen ausräumen. Ist der Beweis gelungen, dass die Schadensursache aus dem Obhutsbereich des Mieters stammt, so muss der Mieter beweisen, dass der Schaden nicht seinem Verantwortungsbereich zuzuordnen ist (vgl. BGH NZM 2005, 17; Blank in: Schmidt-Futterer, a.a.O., § 543, Rz. 25). Vorliegend haben die Kläger schon nicht den Beweis erbracht, dass der Mangel – die aufgetretenen Feuchtigkeitserscheinungen – nicht bauseits bedingt ist. Denn ein Mangel scheidet nicht allein schon deswegen aus, weil die in der Wohnung vorhandene Wärmedämmung dem Standard des Errichtungsjahres entspricht. Vielmehr ist auch zu berücksichtigen, ob sich der bauliche Zustand nach der Errichtung verändert hat und ob hierdurch eine bauseits bedingte Schimmelgefahr entstanden ist (vgl. LG Bonn, Urteil vom 13.09.2012, 6 S 69/12, zitiert nach BeckRS 2012, 25560; Eisenschmid in: Schmidt-Futterer, a.a.O., § 536, Rz. 205 f.). Diese Gefahr ergibt sich insbesondere durch den Einbau moderner, besser isolierender Fenster in einem Altbau. Eine Gefahr, die sich nach den schlüssigen und in sich widerspruchsfreienAusführungen des Sachverständigen Prof.Dr.-Ing. Y in der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Fall verwirklicht hat. Durch den zeitlich späteren Einbau isolierverglaster Fenster ist der Taupunkt auf die der Bauzeit entsprechenden Wände verlagert worden. Die beim Benutzen der Wohnung entstehende Feuchtigkeit schlägt sich dadurch nicht mehr schwerpunktmäßig sichtbar an den Fenstern nieder, sondern an den Wänden. Auf hierdurch entstehende Schimmelgefahren hat grundsätzlich der Vermieter zu reagieren, sei es durch weitere gezielte Dämmmaßnahmen oder durch Hinweis an den Mieter bei Vertragsschluss auf ein erforderliches gesteigertes Heiz- und Lüftungsverhalten. Unterlässt er solche Maßnahmen, liegt im Auftreten von Schimmel ungeachtet der Einhaltung von DIN-Normen ein Mangel im Sinne von § 536 BGB (vgl. LG Bonn, Urteil vom 13.09.2012, 6 S 69/12, a.a.O.; Eisenschmid in Schmidt-Futterer, a.a.O., § 536, Rz. 206). Vorliegend haben die Kläger keine solchen Maßnahmen ergriffen. Ein allgemein gehaltener Hinweis an den Beklagten erfolgte erst mit Schreiben vom 11.01.2010, also am selben Tag wie die fristlose Kündigung ausgesprochen worden ist. Dieser allgemein gehaltene Hinweis auf die Verpflichtung zum Heizen und zum Lüften ist bereits inhaltlich nicht ausreichend. Auf eine gesteigerte Heiz- und Lüftungsverpflichtung wegen der baulichen Beschaffenheit ist nicht hingewiesen worden.
Es kann vorliegend schließlich dahinstehen, ob der Beklagte den Klägern vor der fristlosen Kündigung wirksam eine Frist zur Abhilfe gesetzt hat, denn eine solche war entbehrlich. Gem. § 543 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BGB ist eine Abhilfefrist entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht. Dies ist etwa dann der Fall, wenn dem Mieter aufgrund besonderer Umstände kein weiteres Zuwarten zumutbar ist. Hiervon kann beispielsweise ausgegangen werden, wenn der Mieter den Vermieter bereits mehrmals vergeblich zur Mängelbeseitigung aufgefordert hat (vgl. BGH NZM 2007, 561; Blank in Schmidt-Futterer, a.a.O., § 543, Rz. 34). Nach dem Inhalt der vorgerichtlichen Korrespondenz hat der Beklagte spätestens mit Schreiben vom 15. Oktober und 5. Dezember 2009 auf die bekannten Mängel der Wohnung hingewiesen und um Abhilfe gebeten. Eine Reaktion der Kläger ist – abgesehen von der pauschalen Ablehnung jeglicher Verantwortung – nicht erfolgt. Bei dieser Sachlage war erkennbar, dass eine Fristsetzung offensichtlich keinen Erfolg versprochen hätte. 本帖最后由 baobaoXXL 于 2017-11-4 14:33 编辑
!!! 木质老房子坚决坚决坚决不能要
1. 官司持续3到4年(一审)
2. 费用和可能赔尝
a. 冷租 从你们不付房租到法庭GUTAHCTER鉴定后再加去霉处理时间
b. 去霉费用()
c. 法庭 律师 鉴定费
个人意见
如果房东要求没过3000欧你们就付了
象你们这样的年轻家庭费时费力费心打这官司不值得哪里不争这钱
另 不要寄希望房东无保险不打官司, 到了这一步身不由己
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