laodeguo 发表于 2007-5-10 18:17

关于入籍学习时间的计算,官方人员的回信(仅供参考)

Sehr geehrte/r xxxx

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration keine umfassende Rechtsberatung in Einzelfällen leisten kann und darf.

Allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen der Einbürgerung finden Sie auf unserer Homepage www.einbuergerung.de. Für konkrete Nachfragen wenden Sie sich bitte an die für Sie örtliche zuständige Einbürgerungsbehörde.

Folgende Hinweise möchte ich Ihnen dennoch geben:

- Eine sogenannte Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz setzt u.a. voraus, dass der Einbürgerungsbewerber seit acht Jahren seinen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

- Unterschiedliche Auffassungen gibt es in den Bundesländern in der Frage, ob Aufenthaltszeiten mit einem Aufenthaltstitel zu Studienzwecken als gewöhnlicher Aufenthalt zu werten sind und damit auf den für die Anspruchseinbürgerung erforderlichen achtjährigen rechmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt angerechnet werden können. Nach meiner Kenntnis wird dies u.a. in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen ganz oder zum Teil verneint.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen wenigstens etwas weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Einbürgerung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Tarik Tabbara, LL.M. (McGill)
______________________________
Referat AS 3
Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Postanschrift: 11012 Berlin
Besucheranschrift: c/o Presse- u. Informationsamt der Bundesregierung, Dorotheenstraße 84, 10117 Berlin
Email: Tarik.Tabbara@bk.bund.de
Tel.: 01888 400 -1631
Fax: 01888 400 - 1606
Internet: www.integrationsbeauftragte.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Gesendet: Mittwoch, 9. Mai 2007 17:25
An: as
Betreff: Frage


Sehr geehrte Damen und Herren,
Frage:bei der Einbuergerung wird dieZeit in der Uni Deutschland auch mitgerechnet werden?

mit freundlichen Gruessen



fc200x 发表于 2007-5-10 18:27

gut gemacht$握手$

飘飘荡荡 发表于 2007-5-11 10:31

原帖由 laodeguo 于 2007-5-10 19:17 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
Sehr geehrte/r xxxx

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration keine umfassende Rech ...

谢谢LZ这么热心帮助询问!今天我亲自去汉堡的Einbürgerungsabteilung问过了,负责我这个姓的办事员很明确地告诉我汉堡肯定是承认的,而且8年是从第一次拿到签证的时间而不是入境的时间算起的,这点我倒是觉得有点奇怪。他还说他认为别的州也应该是承认的,这点我也不好说什么。

空空 发表于 2007-5-11 11:51

原帖由 飘飘荡荡 于 2007-5-11 11:31 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


谢谢LZ这么热心帮助询问!今天我亲自去汉堡的Einbürgerungsabteilung问过了,负责我这个姓的办事员很明确地告诉我汉堡肯定是承认的,而且8年是从第一次拿到签证的时间而不是入境的时间算起的,这点我倒是觉 ...

$握手$我也在汉堡,请问LZ是哪个姓?

miekei 发表于 2007-5-11 12:04

请问有谁知道在Duesseldorf, 或者Duisburg是否承认学习时间呢?

飘飘荡荡 发表于 2007-5-11 12:07

原帖由 空空 于 2007-5-11 12:51 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


$握手$我也在汉堡,请问LZ是哪个姓?
张。

clownfish 发表于 2007-5-11 16:10

:) :) :) :)

happysteine 发表于 2007-5-11 18:06

从回信来看只有Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen三个地方不计算学习时间,太好了,谢谢楼主分享$送花$ $送花$ $送花$ 。

test-test 发表于 2007-5-11 19:51

原帖由 飘飘荡荡 于 2007-5-11 11:31 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif


谢谢LZ这么热心帮助询问!今天我亲自去汉堡的Einbürgerungsabteilung问过了,负责我这个姓的办事员很明确地告诉我汉堡肯定是承认的,而且8年是从第一次拿到签证的时间而不是入境的时间算起的,这点我倒是觉 ...


有的地方不是从入境日算起的, 而是从第一次在德国anmelden的日期开始计算 ;)

gardenia107 发表于 2007-5-12 13:23

原帖由 miekei 于 2007-5-11 13:04 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
请问有谁知道在Duesseldorf, 或者Duisburg是否承认学习时间呢?

duesseldorf应该是承认的,但是必须是在这边工作的,不在这个州工作应该不行。
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