阿尔贝斯 发表于 2007-7-5 16:13

jochenyu 发表于 2007-7-6 11:01

他说, 收费系统经过国家检测, 没有问题, 而且你过了申诉期限, 所以, 就磨认帐单没有问题

太有才了 发表于 2007-7-6 14:59

Die Erklärungen von O2 sind jedenfalls nach Rechtsprechungen falsch. Hier ist ein Schreiben, das ich früher gemacht habe. Du kannst prüfen, ob Du einige Teile verwenden kannst. Ich weiss aber nicht, ob "§97 III TKG in der Fassung vom 22.06.2004" noch gültig ist. Man soll mal überprüfen.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Schreiben vom xx.07.2007 nehme ich wie folgt Stellung:

Entgegen Ihrer Auffassung habe ich die Einwendung gegen Ihre Telefonrechnung vom xx.xx.2007 jedoch fristgerecht erhoben.

Nach dem BGH-Urteil vom 24.06.2004 (NJW 2004, 3183) ist die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen unwirksam, durch die die unterlassene Erhebung von Einwendungen gegen die Höhe der Verbindungspreise nach Ablauf von acht Wochen ab Rechnungsdatum als Genehmigung der Rechnung gilt und dem Kunden dann die Beweislast für Einwendungen, die in den Anwendungsbereich von §16 TKV fallen, aufgebürdet wird. Die Nachweispflicht des Anbieters für die berechneten Einzelverbindungen endet erst nach Ablauf der in §6 III TDSV 1996 (später: §7 III TDSV 2000 und §97 III TKG in der Fassung vom 22.06.2004) bestimmten Löschungsfrist von 80 Tagen (später: 6 Monaten gemäß §7 III TDSV 2000 und gemäß §97 III TKG in der Fassung vom 22.06.2004), sofern der Kunde in der Rechnung auf diese Frist in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde.

Es kann dahinstehen bleiben, ob Ihre Telefonrechnung den Erfordernissen des §16 TKV überhaupt genügt. Nach dieser Rechtslage habe ich die Einwendung gegen die Telefonrechnung auf jeden Fall am xx.xx.2007 fristgerecht erhoben.

Durch die fristgerechte Erhebung von Einwendung tragen Sie die Ihr hiernach obliegende Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der Telefonrechnung (allg. Meinung, vgl. z.B.: BGH, NJW 2004, 3183; OLG Hamm, MMR 2004, 337; OLG Dresden, MMR 2001, 62; OLG Celle, NJW-RR 1997, 568; LG Hof, MMR 2003, 414; LG Frankfurt/O, MMR 2002, 249; LG Oldenburg, NJW-RR 1998, 1365).

Dies ergibt sich aus §16 TKV:

„Erhebt der Kunde bei Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die auf den für die Sprachkommunikation für die Öffentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist.“ (§16 Abs. 1 TKV).

Durch diese am 01.01.1998 in Kraft getretene Neufassung der TKV sollte insbesondere auch durch die Einführung von Prüfungs- und Dokumentationspflichten der Schutz des Kunden verbessert und dessen Beweisführung hinsichtlich etwaiger Fehler im Netz erleichtert werden, gerade vor dem Hintergrund der weitgehend von der Rechtsprechung angenommenen Anscheinsbeweissituation. Ohne einen solchen technischen Prüfbericht ist der Kunde nicht in der Lage, seine Bedenken gegen die Richtigkeit der Rechnung zu konkretisieren.

Nach Rechtsprechungen schließt sich an diese vom Verordnungsgeber für den Beanstandungsfall vorgesehene technische Prüfung dann die entsprechende Beweislastregelung an. Eine Ermöglichung des Nachweises der Richtigkeit durch andere Beweismittel als eine technische Prüfung aus Praktikabilitätsgrundsätzen ist bei dieser eindeutigen Fassung der Verordnung nicht möglich. Hieran ist das Gericht gebunden (vgl. z.B. LG München I, MMR 2005, 263).

Nach der Ansicht des LG München I ersetzt das i.R.d. §5 TKV erholte Gutachten jedenfalls nicht eine technische Prüfung im Einzelfall auf entsprechende Beanstandungen hin. Der zweite Satz von §5 Ziff. 3 TKV erfordert nämlich, dass zum Nachweis der Einhaltung dieser Bestimmung der Reg TP die Prüfbescheinigung des Sachverständigen vorzulegen ist. Hieraus ergibt sich, dass diese Qualitätssicherung gemäß §5 TKV im allgemeinen Interesse erfolgt und deshalb der Reg TP vorzulegen ist, ohne in den Einzelfall der Abrechnung einzugreifen.

Für die Beanstandung der Abrechnungen durch Kunden ist vielmehr §16 TKV einschlägig, der für diesen Fall die technische Prüfung vorsieht. Einen Hinweis, dass die Prüfung durch einen Sachverständigen nach §5 TKV ausreichen würde, enthält §16 TKV nicht. Auch die Entscheidung des BGH vom 24.06.2004 (NJW 2004, 3183) enthält bei der Erörterung des §16 TKV keinen Hinweis darauf, dass eine Prüfung nach §5 TKV diese Einzelprüfung in Form der technischen Prüfung ersetzen würde (vgl. LG München I, MMR 2005, 263).

Legt der Netz-Betreiber keine technische Überprüfung nach §16 TKV vor, trotzdem der Kunde diese verlangt, hat er keinen Anspruch auf Zahlung der angefallenen Telefonentgelte. (allg. Ansicht, vgl. z.B. LG München I, MMR 2005, 263; AG Hannover, MMR 2005, 555; AG Hamburg-St. Georg, MMR 2005, 788; AG Frankfurt/M., MMR 2005, 872; AG Gießen, Urteil vom 04.05.2004 - Az.: 44 C 22/04; AG Köln, Urteil vom 27.04.2004 - Az.: 124 C 482/03; AG Krefeld, Urteil vom 10.03.2004 - Az.: 80 C 443/03; AG Krefeld, Urteil vom 30.12.2003 - Az.: 79 C 484/03, AG Viersen, Urteil vom 20.01.2004 - Az: 17 C 304/03).

Nach dieser eindeutigen Rechtslage haben Sie auch keinen Anspruch auf Zahlung der von Ihnen genannten Telefongebühren, weil Sie den Ihr grundsätzlich obliegenden Vollbeweis für eine korrekte Erfassung der Gesprächsdauer und eine fehlerfreie Berechnung der hierauf entfallenden Verbindungsentgelte vorliegend nicht geführt haben, obwohl ich diese verlangt habe.

糖丸 发表于 2007-7-6 15:46

阿尔贝斯兄最近和德国法律叫上劲了$frage$

虽然我满同情你的,可是人家写了呀“innerhalb von acht Wochen“。如果你用信用卡的话,也是这样的,如果账单有问题,都有一个投诉的期限的。不能把陈年老帐翻出来和人家算得$郁闷$ 只能吸取教训了。

我老看到这里有朋友说02差,流氓。但是就我个人几年的经验,和o2挺好的。
不过我自己是个人细心的人,什么时候该要合同,什么时候取消什么服务,我都在tischkalander上标好。我做别的事情也都这样的。

如果你首先自己的细心的话,就会大大减少别人犯错却给你带来损失的概率。

葡萄仔 发表于 2007-7-6 17:06

我觉得O2还可以啊,至少我用了这几年从来没出过任何问题。:)

文选流氓 发表于 2007-7-6 19:17

哈哈,我一直挺喜欢O2的

用那个20欧包月的flatrate快一年了,我每个月的电话账单就是20点几欧,打0174,0172甚至打比利时手机都不算钱,出了home区打电话也免费。我也一直想问问他们有没有算错,不过没好意思开口

楼主最近比较倒霉,看来是rpwt

Benzin 发表于 2007-7-7 15:55

看来米国人的思维已经对我们的新一代有了很深的影响,就是什么事情只看结果不看原因,错永远是别人的,别人永远是流氓,自己永远是对的。美国人就是这么对付伊拉克的。

哈哈,说远了。从O2的信看,即使你用有才的信也没有什么用,因为超过投诉期限了。再说了,也不知道到底是什么原因让你认为账单错误,仅凭这个回信就说o2流氓也太夸张了吧,而且人家也没承认收错了。如果真的想在这里找到些帮助,就把事情的来龙去脉说一下,然后才说o2是不是流氓。

fc200x 发表于 2007-7-7 15:59

原帖由 Benzin 于 2007-7-7 16:55 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
看来米国人的思维已经对我们的新一代有了很深的影响,就是什么事情只看结果不看原因,错永远是别人的,别人永远是流氓,自己永远是对的。美国人就是这么对付伊拉克的。

哈哈,说远了。从O2的信看,即使你用有 ...

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