77wawa 发表于 2007-9-10 19:42

还有这样的房东啊...


我们家的房子墙上也发霉,那是房子的问题啊,这种房子,房客都忍了,可怎么最后损失会算到房客头上啊.

真可恶

Blüte 发表于 2007-9-10 19:46

原帖由 77wawa 于 2007-9-10 20:42 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
还有这样的房东啊...


我们家的房子墙上也发霉,那是房子的问题啊,这种房子,房客都忍了,可怎么最后损失会算到房客头上啊.

真可恶
房东不解决的话,你可以扣他50%的房租。

柠檬+冰 发表于 2007-9-11 01:58

是不是可以反告房东,说他的房子发霉,影响LZ的健康啊

太有才了 发表于 2007-9-11 08:29

Hier ist ein Schreiben von mir. Es ist zwar NICHT für LZ gemacht. LZ kann aber überlegen, ob er/sie einige Teile benutzten kann.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitten wir Sie um Rückzahlung unserer Mietkaution für den o.g. Mietvertrag.

Für die Rechnung i.H.v €XXX in Ihrem o.g. Schreiben vom XX.08.2006 haben wir keine Zahlungspflicht, weil wir die Kosten weder als Ersatzleistung in Geld für Schönheitsreparaturen oder Renovierung der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses noch als Schadensersatz wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache übernehmen sollen.

Wir sind nicht auf Grund des Mietvertrags zur Ausführung von Schönheitsreparaturen oder zur Renovierung der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet. Sowohl §16 Ziffer 4a des Mietvertrags, die die Verpflichtung des Mieters zur Ausführung von Schönheitsreparaturen regelt, als auch §16 Ziffer 4b, die eine Pflicht des Mieters zur Renovierung bei Beendigung des Mietverhältnisses vorsieht, sind gemäß §307 BGB unwirksam.

Nach der gesetzlichen Regelung in §535 BGB hat der Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Hierzu gehört auch die Pflicht zur Ausführung der Schönheitsreparaturen. Zwar kann der Vermieter diese Pflicht durch Vereinbarung auf den Mieter übertragen. Jedoch ist eine formularvertragliche Bestimmung, die den Mieter mit Renovierungsverpflichtungen belastet, die über den tatsächlichen Renovierungsbedarf hinausgehen, mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar. Sie würde dem Mieter eine höhere Instandhaltungsverpflichtung auferlegen, als der Vermieter dem Mieter ohne vertragliche Abwälzung der Schönheitsreparaturen gemäß §535 BGB schulden würde (vgl. BGH-Urteil vom 23.06.2004 - VIII ZR 361/03).

Nach BGH-Rechtsprechungen ist der in Schönheitsreparaturenklausel, also in §16 Ziffer 4a des Mietvertrags enthaltene Fristenplan als „starre“ Fälligkeitsregelung angesehen. Eine solche „starre“ und von Renovierungsbedarf unabhängige Fälligkeitsregelung benachteiligt den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher gemäß §307 BGB unwirksam. In diesem Zusammenhang ist die Fälligkeitsbestimmung in §16 Ziffer 4b des Mietvertrags gemäß §307 BGB auch unwirksam, weil sie - wie §16 Ziffer 4a des Mietvertrags - den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses allein auf Grund des Ablaufs der dort bestimmten, verbindlichen Fristen zur Renovierung verpflichtet, selbst wenn ein Renovierungsbedarf noch nicht besteht (vgl. BGH-Urteil vom 23.06.2004 - VIII ZR 361/03; BGH-Urteil vom 22.09.2004 - VIII ZR 360/03; BGH-Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 178/05; BGH-Urteil vom 28.06.2006 - VIII ZR 124/05).

Die Unwirksamkeit der in §16 Ziffer 4a und 4b des Mietvertrags enthaltenen Fälligkeitsregelungen hat auch die Unwirksamkeit der entsprechenden Verpflichtungen zur Ausführung der Schönheitsreparaturen nach §16 Ziffer 4a sowie zur Renovierung der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses gemäß §16 Ziffer 4b des Mietvertrags zur Folge. Die Pflicht zur Instandhaltung der Mietsache ist gemäß §535 BGB dem Vermieter auferlegt (vgl. o.g. BGH-Urteile).

Ihnen steht auch kein Schadensersatzanspruch gegen uns wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache zu, weil keine Veränderungen oder Verschlechterungen auf einem vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache beruhen (vgl. BGH-Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 178/05; BGH-Urteil vom 28.06.2006 - VIII ZR 124/05). Als Mieter sind wir gemäß §535 BGB zur Nutzung des gemieteten Wohnraums innerhalb der durch die vertraglichen Vereinbarungen gezogenen Grenzen berechtigt. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten (§538 BGB).

Nach der eindeutigen Rechtslage ist es unstreitig, dass wir für die o.g. Rechnung i.H.v €xxx keine Zahlungspflicht haben, weil wir insoweit keine vertragliche Pflicht verletzt habe. Daher bitten wir Sie um Rückzahlung unserer Mietkaution.

Mit freundlichen Grüßen

贝壳 发表于 2007-9-11 11:30

$m19$ 谢谢大家的热情帮助。。。!谢谢“太有才了”的示范信,对我来说是莫大的帮助。太感激了!

其实最让我恶心的是,这个房东是中国人,丈着自己在这里很长时间了,很了解德国的法律之类的来欺负中国同胞

Blüte 发表于 2007-9-11 11:49

原帖由 贝壳 于 2007-9-11 12:30 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
$m19$ 谢谢大家的热情帮助。。。!谢谢“太有才了”的示范信,对我来说是莫大的帮助。太感激了!

其实最让我恶心的是,这个房东是中国人,丈着自己在这里很长时间了,很了解德国的法律之类的来欺负中国同胞
$bs$ $bs$ $bs$

贝壳 发表于 2007-9-11 12:04

$m30$ 遇人不淑,有什么办法呢!就是因为这些人,弄得中国人之间都不团结!

大家在德国小心就是了!

infors 发表于 2007-9-11 12:30

找当地的Mieterverein,让他们给这个黑心人施加压力!$bs$

DLIII 发表于 2007-9-11 13:22

原帖由 贝壳 于 2007-9-10 18:09 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
后来我写过信给他(挂号),让他再给钥匙给我们,我们带一个合法证人进去看。结果他拒收这封信,理由是没有寄信人地址的信不合法,所以他不收。我真怀疑这房东是问题,照他这观点,岂不是现在德国很多的信件往来 ...

看来是个老滑头, 弄你的押金是有计划的. 除非你有律师保险而且能找到个很好的律师, 不然恐怕...$郁闷$

mario.mario 发表于 2007-9-12 01:34

LZ你要坚持, 房子有问题, 要在验收的时候, 双方签字, 才算数, 单方面的说法不成立

以后要租大房产公司的房子, 私人的房子还是谨慎租
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