nethuang 发表于 2008-4-25 14:01

Daueraufenthalt-EG 学生时期时间换算的问题

大家好,看了论坛上关于Daueraufenthalt-EG 的讨论,今天我咨询了我们这边的外管局, 他们说学生时期时间算一半,但是01.01.2005以前学生时间不能算进去,因为那个时候是Aufenthaltsbewilligungen, 只有Aufenthaltserlaubnisse的学生上学的时间才计算进去。

我记得原来如果申请长居niderlassung的时候Aufenthaltsbewilligungen 不计算进去,所以长居大部分人都很难申请到,难道这个Daueraufenthalt-EG 也是这样的吗?

请问谁能提供一些相关资料来证明Daueraufenthalt-EG 只要是上学,时间都算一半的。

谢谢。

附上外事局给我相关的解释

Die Zeit eines rechtmäßigen Aufenthaltes zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet wird nur zur Hälfte mitangerechnet auf die erforderliche Frist von 5 Jahren Aufenthaltserlaubnis.
Diese Begünstigung zum Erwerb des Daueraufenthaltsrecht EU wurde erst mit dem Aufenthaltsgesetz zum 01.01.2005 eingeführt und findet auf studentische Aufenthalte vor dem 01.01.2005 keine Anwendung. Dieses wird daraus deutlich, daß der Gesetzgeber den 5jährigen Besitz der Aufenthaltserlaubnis verlangt, obwohl vor dem 01.01.2005 für studentische Aufenthalte nach dem damals geltenden Gesetznur Aufenthaltsbewilligungen ausgestellt wurden. Auch gibt es keine Überleitungsvorschriften, die die Anrechnung von Aufenthaltsbewilligungen als Aufenthaltserlaubnisse regeln, obwohl es vergleichbare Überleitungsvorschriften bezogen auf Aufenthaltsbefugnisse gibt (s. § 102 Abs. 2 und § 104 Abs. 7 AufenthG).

[ 本帖最后由 nethuang 于 2008-4-25 15:03 编辑 ]

@dolc.de 发表于 2008-4-25 15:33

nethuang 发表于 2008-4-25 15:34

我写email问的,上面是负责我的人的email回答

@dolc.de 发表于 2008-4-25 15:38

nethuang 发表于 2008-4-25 15:58

哪里有明确的条文呢?

太有才了 发表于 2008-4-25 16:11

Aufenthaltsgesetz § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
......
(2) Einem Ausländer ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG nach Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2003/109/EG zu erteilen, wenn
.......

------------------------------------------------------

Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003

Artikel 4 Dauer des Aufenthalts
......
(2) In die Berechnung des Zeitraums gemäß Absatz 1 fließen die Zeiten nicht ein, in denen sich der Drittstaatsangehörige aus den in Artikel 3 Absatz 2 Buchstaben e) und f) genannten Gründen im betreffenden Mitgliedstaat aufgehalten hat.

In den in Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a) genannten Fällen, in denen dem betreffenden Drittstaatsangehörigen ein Aufenthaltstitel gewährt wurde, auf dessen Grundlage ihm die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten zuerkannt werden kann, fließen die Zeiten, in denen er sich zwecks Studiums oder Berufsausbildung in dem Mitgliedstaat aufgehalten hat, nur zur Hälfte in die Berechnung des Zeitraums gemäß Absatz 1 ein.
......

fenn 发表于 2008-4-25 21:07

我不知道你那里为什么不算,如果我2005年前不算的话,也不满的,所以没法回答你

matrics 发表于 2008-4-26 21:22

Aufenthaltsgesetz里申请 Niederlassungserlaubnis 和 Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG 虽说都有居留满五年的规定,但是用词是不同的:

§ 9 Niederlassungserlaubnis
1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,

§ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
1. er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält,

2005年前的学习签证是 Aufenthaltsbewilligung, 的确不算Aufenthaltserlaubnis, 但一定是 Aufenthaltstitel。这就是为什么§ 9 Niederlassungserlaubnis里也有学习时间算一半的规定,但是申请的时候基本上还是不算, 而 Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG 一定要算,白纸黑字的法律条文。总之不要被外管局忽悠了,有关的法律要先自己看明白。

天上的一片云 发表于 2008-4-27 00:11

在移民政策比较严格的Bayern州,学生期间的签证时间也是要计算在内的。

Daueraufenthaltsrecht:

Sie müssen zuerst im Anschluss an das Studium einen Aufenthaltstitel erhalten, der zum Daueraufenthaltsrecht führt. Die Hälfte des rechtmäßigen Aufenthalt zum Zweck des Studiums wird bei der Erteilung des Daueraufenthaltsrechts angerechnet.

Luiseskysky 发表于 2009-1-7 12:34

:mad:
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