关于外国人拿kindergeld的法律规定
到底拿什么签证的可以拿kindergeld.我发不了pdf文件,只能拷贝了。
也许别人发过了。如果是拷贝别人的请通知我。
[ 本帖最后由 pidi 于 2008-6-26 23:10 编辑 ] Anspruch auf Kindergeld besitzen:
(1) Staatsangehörige aus der EU, einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz
(2) Ausländer/innen mit Niederlassungserlaubnis (§ 62 II
Ziffer 1 Einkommensteuergesetz = EStG)
(3) Ausländer/innen mit Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke
der Erwerbstätigkeit (§ 62 II Ziffer 2 EStG); auch wenn
aktuell keine Erwerbstätigkeit erlaubt sein sollte, reichen
frühere Berechtigungen zur Ausübung einer
Erwerbstätigkeit aus (DA-FamEStG Ziff. 62.4.1 Abs. 1 Satz
10);
folgende Gruppen erhalten trotz Berechtigung zur
Erwerbstätigkeit kein Kindergeld:
1. Personen mit Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des
Studiums (§ 16) oder zur Aus- und Weiterbildung (§ 17)
2. Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 18 II
AufenthG, wenn die Beschäftigung nach der BeschV
nur befristet erteilt werden darf; dies gilt z.B. (weitere
Beispiele siehe DA-FamEStG Ziff. 62.4.1 Abs. 1 Satz 16)
für
a) Saisonbeschäftigung, § 18
b) Au-pair-Beschäftigung, § 20
c) Haushaltshilfen von Pflegebedürftigen, § 21
d) Sprachlehrer und Spezialitätenköche, § 26.
(4) Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 I
aufgrund einer Bleiberechtsregelung erteilt wurde, haben
einen Anspruch auf Kindergeld – ebenso diejenigen, die
nach der gesetzlichen Bleiberechtsregelung eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 104 a erhalten werden.
(5) Folgende Aufenthaltstitel sind nur dann für einen
Kindergeldanspruch ausreichend, wenn die unten
angeführten Voraussetzungen zusätzlich gegeben sind:
1. nach § 23 I wegen Krieges im Herkunftsland (also nicht wegen der Bleiberechtsregelung)
2. nach § 23 a (Härtefall) oder § 24 (vorübergehenderSchutz durch EU-Beschluss)
3. nach § 25 III (ein Ehepartner, der die Aufenthaltserlaubnis nach §§ 30, 29 III 1 besitzt,
müsste Anspruch auf Kindergeld haben)
4. nach § 25 IV und V Die zusätzlichen Voraussetzungen sind:
· drei Jahre rechtmäßiger, geduldeter oder gestatteter Aufenthalt und
· berechtigte Erwerbstätigkeit, laufende Geldleistungen nach SGB III oder die Inanspruchnahme von Elternzeit.
Zur berechtigten Erwerbstätigkeit zählen Ausbildungen, bei denen eine Vergütung gezahlt wird sowie geringfügigeBeschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit im Sinne § 8 Abs. 1 SGB IV (sog. „400-Euro-Minijobs“); nicht dazu zählen Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II (sog. „Ein-Euro-Jobs“).
Laufende Geldleistungen nach SGB III können z.B. Arbeitslosengeld I (nicht Arbeitslosengeld!),Übergangs- und Kurzarbeitergeld sein.
(6) Aufgrund internationaler oder bilateraler Abkommen haben darüber hinaus folgende Gruppen –
unabhängig vom Aufenthaltstitel (kann damit auch Geduldete und Asylbewerber betreffen) – entgegen dem
Gesetzeswortlaut Anspruch auf Kindergeld:
· Türkische Staatsangehörige, die als Arbeitnehmer hier leben bzw. in der deutschen Sozialversicherung
pflichtversichert sind oder seit mindestens 6 Monaten in Deutschland gewohnt haben, auch wenn sie die
genannten Voraussetzungen nicht erfüllen (das Leben in einer Gemeinschaftsunterkunft reicht als „Wohnen“ nicht aus);
· Personen aus der Schweiz, Algerien, Tunesien oder Marokko, wenn sie arbeitslosenversicherungspflichtig
beschäftigt sind oder Lohnersatzleistungen beziehen;
· arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeitnehmer aus der BR Jugoslawien, Bosnien- Herzegowina, Montenegro und Mazedonien oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen (hier reicht Arbeitslosenhilfe nicht aus).
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Zu diesen Regelungen siehe die entsprechenden Merkblätter der Bundesanstalt für Arbeit:
www.familienkasse.de
Personen im Besitz einer Fiktionsbescheinigung erhalten weiterhin Kindergeld, wenn sie mit dem bisherigen
Aufenthaltstitel einen Anspruch darauf hatten.
Für welchen Zeitraum wird Anspruchsberechtigten
Kindergeld auch rückwirkend gewährt ?
· Unproblematisch müsste das Kindergeld ab 1.1.2006 gewährt werden (auch bei bestandskräftigem
Ablehnungsbescheid)
· Ist ein vor 1.1. 2006 gestellter Kindergeldantrag noch anhängig, müsste ab dem Zeitpunkt der Antragstellung Kindergeld nachgezahlt werden
· Wurde Kindergeld bisher gar nicht beantragt, kann ein Antrag rückwirkend auch für die Jahre 2003 – 2006
gestellt werden
· Asylberechtigte und Konventionsflüchtlinge erhalten Kindergeld ab Erteilung des Aufenthaltstitels (§
25 Abs. 1 oder 2) und dann auch rückwirkend für die Zeit vor der unanfechtbaren Anerkennung, sofern sie
mindestens 6 Monate in Deutschland gewohnt haben (DA-FamEStG Ziff. 62.4.2 Abs. 1 Satz 3)
Die Weisung des Bundeszentralamts für Steuern (DA-FamEStG)
ist unter
www.bzst.bund.de/Kindergeld(Fachaufsicht)/Familienkasse/
Einzelweisungen/13.6.2007 zu finden.
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[ 本帖最后由 pidi 于 2008-6-26 23:20 编辑 ] Kinderzuschlag
Besteht trotz Einkommen und Gewährung von Kindergeld
ein ergänzender SGB II – Anspruch, sollte auch der
Kinderzuschlag beantragt werden. Faustregel: Eltern, die
nur ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen und sonst
kein Einkommen haben, können nur das Kindergeld, aber
keinen Kinderzuschlag erhalten. Eltern müssen über so viel
Einkommen verfügen, dass sie ihren eigenen Bedarf decken
können.
(Merkblatt dazu ebenfalls unter www.familienkasse.de)
Erziehungsgeld bzw. Elterngeld (für Kinder ,
die nach dem 1.1.2007 geboren sind)
erhalten die gleichen Personengruppen, die auch
einen Anspruch auf Kindergeld besitzen, (ergibt sich
aus § 1 VI Bundeserziehungsgeldgesetz bzw. § 1 VII
Bundeselterngeldgesetz und den o.g. Abkommen).
Ein ziger Unterschied : Die Abkommen mit dem
ehemaligen Jugoslawien gelten hier nicht !
Erziehungsgeld wird –anders als Kindergeld- nicht auf
Leistungen nach SGB II und SGB XII angerechnet,
Elterngeld bleibt bis zu einer Höhe von 300 父母一方有居留或德国国籍的可以拿,学生签证不可以。 那就是说,我们学生毕业以后找到工作基本上都是拿的§18签证,那就是拿不到kindergeld了。 这还是看运气的,kindergeld比较松一点,我认识很多毕业在这里工作的都拿到了。
大家不妨都去试试,反正申请一下也没有什么损失;) 按照上面所说的,如工作合同是unbefristet话,§ 18 是可以拿到kindergeld,§ 18 .2 和学生不行!其他不能拿的和大多数人关系不大。 Bei mir wurde auch zuerst die Kopie meines Aufenthaltstitles gefordert. Bei der Bescheinigung von Ausländerbehörde steht, dass mein Aufenthaltstitle ist 18.2, erstellt nach Aufenthaltsverordnung Abschnitt 3a für Mitarbeiter bei Forschungseinrichtung. Mein Arbeitsvertrag hat 3 Jahre. Antrag war 10.07.2008, jetzt ist das Kindergeld schon an meines Konto gelandet. Ich bin in Bayern. Nach Einspruch haben yanyanqq (Aufenthaltserlaubnis 18.2 http://www.dolc.de/forum/viewthread.php?tid=742794) und snowyzlj (Aufenthaltserlaubnis 18.4 http://www.dolc.de/forum/viewthread.php?tid=741161&extra=&page=1) das Kindergeld schon bekommen.
[ 本帖最后由 太有才了 于 2008-7-22 09:35 编辑 ]
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