|
Informationen für Beihilfeberechtigte des Freistaats Bayern
& n4 s, C* Z0 W6 gImpfung gegen die Neue Influenza A (H1N1)
0 {: v2 E: z8 r, t! W! P3 F
* R7 k. r% y" ~. K4 T% ]& F" m
5 l8 A2 l; @+ {# u: H' A
+ b0 X) f, D* H9 [) f3 b* q. Y# p# OIm April 2009 ist ein neues Influenzavirus A (H1N1) aufgetreten, das sich leicht von Mensch zu Mensch überträgt und sich zwischenzeitlich weltweit ausgebreitet hat, ohne dass eine nen-nenswerte schützende Immunität besteht. Durch eine Impfung kann der fehlenden Immunität und so der Zahl der Infektionen sowie Krankheitsfällen entgegengewirkt werden.8 Z" z' g, a9 ~
' x- M4 _9 E! z6 |3 N4 b; [1 Q! QDas zuständige Expertengremium, die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO), hat im Epidemiologischen Bulletin vom 12. Oktober 2009 deshalb die Empfehlung zu einer Impfung gegen die Neue Influenza A (H1N1) veröffentlicht.
1 t+ R* p* ]" l/ Z- _$ v+ ~
/ R# D- b1 p3 {4 ~. z# H! r, b& y( c
Wer soll bzw. kann geimpft werden?
2 M& p: ^0 }6 C7 M/ s) P' G6 @' b) ]
h$ Y6 H/ V# H9 Y! q4 ]Die Impfung steht jedermann offen. Grundsätzlich können nach der Bewertung der STIKO alle Bevölkerungsgruppen von einer Impfung gegen die neue, pandemische Influenza A (H1N1) profitieren. Sie empfiehlt die Impfung derzeit insbesondere folgenden Personen-gruppen:
1 C0 f' y1 E5 R6 u$ {8 h& I$ c2 t, I
• Beschäftigte in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material.4 G+ F7 I' n- ?3 I4 ~- U9 v8 D
• Personen ab einem Alter von 6 Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Malignome, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, neurologische und neuromuskuläre Grundkrankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- oder B-zellulärer Restfunktion, HIV-Infektion.
3 d0 j) k) W( {) Z( S# R: d: z• Schwangere (vorzugsweise ab dem zweiten Trimenon) und Wöchnerinnen., [, r2 `1 w4 K% Z3 B! ]/ T
% ^1 |3 n. g/ c; a+ z0 _
Die Impfungen sollen nach individueller Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt vorge-nommen werden.* F5 O: Z& ^& e* O
7 @" I) j% b a- Y. A4 q! U
& J3 ^7 w$ `" M) o- g
Wer führt die Impfung durch?
7 O1 L( W% p% W) J7 P6 w# e: k* F. i9 s- z
Die Impfungen werden in Bayern vorrangig durch niedergelassene Ärzte, z. B. Ihrem Hausarzt, durchgeführt.
9 C4 K0 Q2 Z. g( j6 G. y% ~, F; g, B
^) T+ W; I4 D% E, J
: H3 J# Z$ T# f; |Wie werden die Kosten für die Impfung abgerechnet?
( g" v6 m! o/ o) K; S& `7 ^+ y+ ~2 W% v4 T7 Z; }6 K% `. M$ J
Für die Impfung (Impfstoff, Impfleistung und Beratung) entstehen Ihnen keine Kosten. Die Abwicklung der Kosten für die Impfung erfolgt nicht wie üblich durch Vorlage einer Rechnung bei Ihrer Beihilfestelle, sondern ausschließlich über einen Fonds, in den die gesetzlichen Krankenkassen, die privaten Krankenversicherungsunternehmen und der Freistaat Bayern als Beihilfeträger Beiträge für Impfleistung und Impfstoff einzahlen. ' i6 f. k: {& b
& S7 `! r2 D2 v
Ihr Arzt rechnet unmittelbar mit dem Fonds ab. Sie erhalten für die Impfleistung und den Impfstoff daher keine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wenn Sie si-chergehen wollen, weisen Sie bitte Ihren Arzt vor der Impfung darauf hin, dass der Freistaat Bayern für seine Beihilfeberechtigten Einzahlungen an den Impffonds geleistet hat und die Abrechnung der Impfleistung über den Fonds erfolgt. Eine Eigenbeteiligung für diese Impfung ist von Ihnen nicht zu tragen.# }, N$ ]9 y, _
1 R/ D. d5 X: k' D! n. ^) d# [$ N5 v
0 M; p5 X, A7 kBayerisches Staatsministerium der Finanzen |
|