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Ausländerbehörde
Bei der Ausländerbehörde des Ortes, in dem Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, müssen Sie sich polizeilich melden. Dabei wird durch die Prüfung Ihrer Unterlagen entschieden, ob Sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten bzw. - wenn Sie bereits in der Bundesrepublik polizeilich gemeldet sind - ob Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern können oder ob Sie die Aufenthaltsgenehmigung nicht erhalten.
Das Bürgeramt der Stadt Mainz - Abteilung Ausländerangelegenheiten - ist für Sie zuständig,
wenn Sie in der Stadt Mainz wohnen oder
wenn Sie noch keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, weil Sie noch kein Zimmer gefunden haben, und an der Universität Mainz studieren werden.
Circa vier Wochen vor der Beantragung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie telefonisch einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.
Welcher Sachbearbeiter für Sie zuständig ist, ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens (Familiennamens), wie er im Pass in lateinischen Buchstaben geschrieben steht.
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonische Erreichbarkeit: Mo., Di., Mi., Do. von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Fr. von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Terminvergabe per Fax Nr. 06131/12-30 84 oder per Mail an buergeramt@stadt.mainz.de
Ohne telefonisch vereinbarten Termin können Sie nicht mit dem Sachbearbeiter sprechen und es findet keine Bearbeitung statt. Bitte seien Sie pünktlich, da Sie sonst einen neuen Termin vereinbaren müssen.
Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis( AE ) zum Studium sind folgende Unterlagen notwendig:
- ein mindestens 15 Monate gültiger Reisepass ( besser länger, damit die Aufenthaltserlaubnis auch für 2 Jahre erteilt werden kann)
- der aktuelle Zulassungsbescheid oder eine aktuelle Studienbescheingung mit Fach- und Semesterangabe
- ein Finanzierungsnachweis über 600,- - EURO bzw. eine Stipendienbescheinigung eines Stipendiengebers
- ein Krankenversicherungsnachweis; WICHTIG: die Krankenversicherung muß die gleichen Leistungen erbringen, die eine gesetzliche
Krankenversicherung gewährt
- bei der Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis beträgt die Gebühr 60,--EURO, bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beträgt die
Gebühr 30,- - EURO. Bei einem Stipendium ist die Erteilung und die Verlängerung der AE gebührenfrei.
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Bürgeramt - Abteilung Ausländerangelegenheiten
Kontakt
Stadtverwaltung Mainz
33 - Bürgeramt
Abteilung Ausländerangelegenheiten
Stadthaus, Lauteren-Flügel, Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Telefon: 06131/12-29 77
Telefax: 06131/12-30 84 und 06131/12-37 67
e-mail: buergeramt@stadt.mainz.de |
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