确实,我们去的晚了,可是不管早还是晚,总该有个规定之类的吧?
而且这个规定不应该提前告知顾客吗?
就 ...
其实你这个问题有点说不清楚..不光是checkin的问题,买了机票,旅行社不会告诉你机场在哪,怎么去机场,到了机场该怎么办才能上飞机..按道理这些问题第一次坐飞机的人都不知道,但是需要你自己了解清楚.. BGH, Urteil vom 17. 01. 1985 - Az: VII ZR 375/83
Mit seinem Reiseangebot übernimmt der Veranstalter Planung und Durchführung der Reise. Nach Abschluß des Reisevertrages haftet er insoweit für den Erfolg. Er trägt grundsätzlich die Gefahr des Nichtgelingens seiner Reiseveranstaltung. Der Reisende darf daher darauf vertrauen, daß der Veranstalter alles zur erfolgreichen Durchführung der Reise Erforderliche unternimmt und ihn, soweit eine Mitwirkung des Reisenden notwendig ist, rechtzeitig darauf hinweist. Die Gesamtheit von Reiseleistungen (§ BGB § 651a) beschränkt sich nicht auf die im Angebot (Prospekt) aufgeführten Einzelleistungen (Beförderung, Unterbringung, Verpflegung, Führungen uam.), sondern umfaßt auch die Überwindung aller durchweg in Betracht zu ziehenden Reisehindernisse, die die Reise vereiteln oder beeinträchtigen können.
LG Frankfurt, Urteil vom 15.07.1991 - Az: 2/24 S 344/90
Fluggäste können nicht deshalb von der Beförderung ausgeschlossen werden, weil sie nicht innerhalb der von der Luftfahrtgesellschaft als angemessen erachteten Frist vor Abflug erscheinen. Eine Erscheinungsfrist kann nur dann verbindlich sein, wenn ausdrücklich im Flugscheinheft darauf hingewiesen wird.
Der Luftfrachtführer ist verpflichtet, im Flugschein die genaue Zeit anzugeben, zu der der Fluggast spätestens am Abfertigungsschalter zu erscheinen hat, wobei auf die (möglichen) Folgen eines verspäteten Erscheinens hinzuweisen ist. Es kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß der Fluggast eine bestimmte Frist kennt und deshalb von sich aus einhält.
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