考试结束,把经济法的相关的材料贴上(杜伊斯堡大学的)
不知道下个学期法律2和3是否还是沿用Leuer的讲义,不过先贴一下课后习题答案1. Was versteht man unter einer Verschuldenshaftung?
Unter einer Verschuldenshafung versteht man, dass der Zurechnungsgrund in einer vorwurfbaren Schadenshandlung erblickt werden kann
2.Was wird mit dem juristischen Fachterminus „Gefährdungshaftung“ zum Ausdruch gebracht?
Der juristische Fachterminus „Gefährdungshaftung“ bringt zum Ausdruck, dass für besondere Risikosbereiche, die mit einem hohen Gefahrenpotential verbunden sind, eine verschuldensunabhänginge Haftung vorgesehen werden kann, die eine Ersatzpflicht für alle spezifischen Unfallschäden auslöst gem. dem Motto: „Den Schaden soll tragen, wer die Gefahrenquelle beherrscht und in eigenen Interesse nutzt.“
3.Welche beiden Formen der Vorwerfbarkeit, sprich: des Verschuldens, kennt das BGB?
Das BGB kennt zwei Formen des Verschuldenss, der Vorsatz und Fahrlässigkeit.
4.Definieren Sie in einem Satz (shclagwortartig) den Begrff des „Vorsatzes“.
Unter Vorsatz versteht man das Willen und Wissen der Schädigung. (d.h. wenn jemand erkennt, dass sein Verhalten einen anderen schädigt, aber er dies gleichwohl will. Der Voratz ist nicht definisiert im BGB. Im Gegensatz zum Strafrecht hat der Vorsatz im Zivilrecht nur eine untergeordnete Bedeutung.)
5. Wie umschreibt der Gesetzgeber den Begriff der „Fahrlässigkeit“?
§276 Abs. 2
呵呵,先贴五道,后面的慢慢来啊
[ 本帖最后由 hoohoo 于 2005-8-13 18:21 编辑 ] 再来五道题
6. Weshalb ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes (vgl. § 276 Abs. 1 S.2 a. F. BGB), dass bei der Fahrlässigkeit ein strenger Maßstab anzulegen
ist? Suggestivfrage: Auf welche Sorgfalt wird abgestellt, auf die „erforderliche“ oder auf die „übliche“? Ist ein „im Verkehr eingerissener Schlendrian“ j
uristisch unerheblich/erheblich?
Ein strenger Maßstab ist anzulegen, weil auf die „erforderliche“, nicht auf die „übliche“ Sorgfalt abgestellt wird. Ein „im Verkehr eingerissener Schlendrian“ wurde für unerheblich erklärt und damit zugleich ein strenger Maßstab eingeführt.
7. Wie lautet –allgemein formuliert- bei der Fahrlässigkeit die entscheidende Frage?
Die entscheidende Frage lautet: „Wie hätte sich ein „sorgfältiger Mensch von durchschnittlicher Umsicht“ verhalten? Was hätte er unternommen oder
unterlassen?“
8. Was ist davon zu halten dass ein (verklagter) Arzt in einem Zivilprozess vorträgt, ihm sei bei der Operation der Fehler nur unter laufen, weil er beruflich
überbeansprucht gewesen sei; zu dem sei die Operationsschwester, mit der er jahrlang einwandfrei zusammengearbeitet habe, plötzlich ausgefallen? – Wird der Fahrer eines Tanklastzuges mit dem Einwand gehört, er sei nur unzureichend geschult worden; zudem habe sein „Chef“ ihn angewiesen, das
Fahrtenbuch abzustellen und daher sei er im Unfallzietpunkt vollständig übermüdet gewesen?
Wer einem „objektivierten“ Fahrlässigkeitsmaßstab nicht gerecht wird, hat für die Schäden einzustehen, auch wenn ihm ein persönlicher Vorwurf nicht
gemacht werden kann. Ein Arzt kann sich nicht damit entschuldigen, angesichts persönlicher Umstände, dass er überbeansprucht gewesen sei. Er müssten
die Operation unterlassen. Dem gemäß vergängt auch nicht die Entschuldigung einer Kragtfahrers, er sei nur unzureichend geschult worden, zudem habe
sein „Chef“ ihm angewiesen, das Fahrtenbuch abzustellen und daher sei er im Unfallzeitpunkt vollständig übermüdet gewesen.
9. Welche Instanz befindet letztlich darüber , ob ein Unfall auf ein fahrlässiges Verhalten zurüchzuführen ist?
Die Ermittlung des „typisierten“ Fahrlässigkeitsmaßstab ist eine Aufgabe der Rechtsprechung.
10.Wann spricht man von vertraglichen Schadensersatzansprüchen? Benennen Sie einige Anspruchsgrundlagen!
Man spricht von vertraglichen Schadensersatzansprüchen, wenn die Parteien z. Z. der Schädigung in einer vertraglichen Beziehung zueinander standen.
Anspruchsgrundlage ist z. B. §280, §433
[ 本帖最后由 hoohoo 于 2005-10-23 12:03 编辑 ] 由于昨天有事,没有发。今天把Thema 1 的最后九道题都补上
11.Lassen Sie die bei der Refulierung von Unfallschäden besonders wichtigen deliktischen Vorschriften (§§823 ff.) und markieren Sie im Gesetztestext das Regelerfordernis des Verschuldens.
(Fortbei)
12.Welche BGB-Vorschrift sieht ausnahmeweise eine Gefährdungshaftung vor? Wie ist es um die Haftung des Halters von sog. Nutztieren bestellt?
Nur in einer einzigen Vorschrift macht das BGB eine Ausnahme von der Verschuldensdoktrin: Lediglich die Haftung für sog. Luxustiere, sprich: Tiere, die weder dem Berufe, der Erwerbstätigkeit noch dem Unterhalt des Tierhalters dienen, wurde als Gefährdungshaftung konzipiert (vgl. §823 Satz. 1). Die Haftung für Nutztiere, die dem Berufe, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind, wurde als Verschuldenshaftung ausgestaltet ( §823 Satz 2).
13. Hat sich an der Verschuldensdoktrin durch die Schuldrechtsmodernisierung (vom 01.01.2002) etwas geändert? Wie sieht es hinsichtlich des Verschuldenserfordnisses aus bei den §§ 823 ff. BGB? Inwieweit wird auch das Recht der Leistungsstörungen (der Pflichtverletzung) nach wie vor von einem Verschulden abhängig gemacht?
Es hat sich inhaltlich nichts geändert, sondern nur fortgeschrieben.
So blieb das Recht der unerlaubten Handlunger vollkommen unverändert,d.h. in §§823 ff ist weiterhin von „Vorsatz“ und „Fahrlässigkeit“ die Rede.
Auch im Recht der Leistungsstörungen ist die zentrale Kategorie des „Vertretenmüssen“ nicht verschwunden.
Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die ausführliche Formulierung der Abweichung in der alten Fassung der §276 BGB. Nach dem Wort „insbesondere“ wird das „Vertretenmüssen“ um zwei Konstellationen erweitert: Übernahme einer Garantie und Übernahme eines Beschaffungsrisiko.
14. Skizzieren Sie die einst vorherrschende Ideologie des klassischen Liberalismus. Was hatte dieses „Gedankengut“ mit der Verschuldenshaftung zu tun?
Die Verankerung des Verschuldensprinzips im BGB (von 01.01.1900) ist auf die einst dominierende Weltanschauung des klassischen Liberalismus zurückzuführen. Diese entspringt im optimistischen Menschenbild der Aufklärung, das von der allgemeinen Idee eigenverantwortlich handelnder Individuen ausging.
In einem solchen Gesellschaftsmodell, das auf die Automonie des Individuums setzt, hätten Forderungen nach einer Gefährdungshaftung als
„kollektivistische“ Bedrohung der individuellen Entfaltungsmöglichkeiten erscheinen müssen.
15. Welche weiteren Gründe zeichnen dafür verantwortlich, dass sich das BGB für dieVerschuldensdoktrin und damit zugleich gegen eine
Gefährdungshaftung ausgesprochen hat?
Die Großindustrie sowie das Verkehrswesen, sollten vor einer allzu strengen Haftung (in Gestalt einer Gefährdungshaftung) und somit vor erhöhten Kosten geschützt werden. Ein weiterer Grund war, die Verschuldensdoktrin als hinreichende Haftungsgrundlage erscheinen konnte, dass das Gefahrenpotential relativ niedrige war, das gegen Ende des 19. Jahrhunderts noch weitgehend anzutreffen war.
16. Für welchen Gefahrenbereich wurde erstmalig eine Gefährdungshaftung angeordnet?
Estmals wurde die Gefährdungshaftung im Reichshaftpflichtgesetz von 1871 für die Gefahren der Eisenbahn verwirklicht.
17. Warum wurde die Gefährdungshaftung der Eisenbahnunternehmen nicht in das BGB eingefügt?
Der Vorschlag, die Gefährdungshaftung der Eisenbahnunternehmen in das BGB einzufügen wrude abgelehnt, denn die Verschuldensdoktrin erschien als
die einzig tragfähige Grundlage der Schadenszurechunung. Eine Gefährdungshaftung konnte somit gesetzestechnisch nur den „Rang“ einer Sonderregelung
erhalten.
18. Was bedeutete die gesetzgeberische Grundentscheidung, die eine Gefährdungshaftung bestenfalls nur in Gestalt einer Sonderregelung (außerhalb des
BGB) akzeptierte, für die Gerichte Entscheidungspraxis?
Die Gerichte konnten nur bei einem Unfall durch eine Eisenbahn einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch zugestehen, nicht hingegen
bei Unfällen anlässlich des Betriebs von Dampfschiffen, Dampfkesseln, beim Umgang mit Explosiv-Stoffen, geschweige denn bei anderen Wagnissen der industriellen Entwicklung.
19. Weshalb ist das Bürgerliche Gesetzbuch mit seiner Verschuldensdoktrin ungeeignet, die Unfallschäden des 20. Jahrhunderts angemessen zu regulieren?
Bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten des BGB entwickelten sich die Industriezweige; das Gefahrenpotential stieg. Kraftfahrzeuge und Luftfahrzeuge
wurden in zunehmender Stückzahl hergestellt. Bei Schadensersatzansprüchen, die aufgrund dieser neuen Gefahrenquellen entstanden, musste die
Verschuldensfrage geklärt werden. In den meisten Fällen konnte aber diese Frage nicht geklärt werden.
[ 本帖最后由 hoohoo 于 2005-10-23 12:04 编辑 ] 顶 法律难吗 比jahrabschluss怎样?还有资料的话继续发 顶 不好意思,我Jahrabschluss免了,不知道 前19道是Thema1的课后问答,一下是Thema2的
1.Welche beiden Möglichkeiten gibt es, um eine schadensstiftende Handlung eines Arbeitnehmers dem Unternehmen zuzurechnen?
Die Haftung eines Unternehmens für seine Arbeitnehemer kann unterschiedlich geregelt werden.
Wenn der Arbeitnehmer den Unfall schuldhaft verursacht hat (i.S.d. §276 BGB), wird die Ersatzpflicht des Arbeitnehmers auf das Unternehmen überwälzt. (sog. Haftung für fremdes Verschulden)
Das Unternehmen kann nur für den Unfall erklärt werden, dass sein Inhalber oder seine „leitenden“ Organe den Unfall schuldhaft verursacht haben. Das wiederum kann z. B. Angenommen werden, wenn der Arbeitnehmer wurde nicht sorgfältig ausgewählt oder Üerwacht. (sog. Haftung für eigenes Verschulden)
2. Welche Zurechnungsnorm lässt ein Unternehmen bei Pflicheverletzung im Rhamen von Verträgen für ein Verschulden seiner Mitarbeiter unbedingt einstehen?
Im Rahmen eines Vertrages haftet ein Unternehmen für seine Arbeitnehmer unbedingt. Hier gilt die Zurechnungsnorm des §278 BGB (=Haftung für den Erfüllungsgehilfen), und zwar dank der Überlegung: „Wer die Vorteile der Arbeitsteilung nutzt, muss auch die Nachteile – sprich: die von seiner Belegschaft verursachten Schäden – tragen.
3.Verdeutlichen Sie die Haftung für sog. Erfüllungsgefilfen an einem lebensnahen Unfall
A beauftragt den Malerbetrieb B seine Wohnung zu streichen. Ein Geselle stüßt einen Farbtopf in Folge Unachtsamkeit um, so dass der Teppichboden beschädigt wird.
Hier kann A von B vertraglicher Schadensersatz fordern, wobei das Verschulden des Gesellen (= Erfüllungsgehilfen) dem Betrieb unbedingt gem. §278 zugerechnet wird.
4.Referieren Sie den Anwendungsbereich der Haftung eines Unternehmens für Verrichtungsgehilfen und verdeutlichen Sie die einschlägige Vorschrift ebenfalls an einem lebensnahen Fall.
Außerhalb bertraglicher Beziehung, genauer bei der Deliktshaftung gem. §831, haftet der Geschäftsherr für Schäden, die von seinem Verrichtungsgehilfen einem Dritten in Ausführung der Verrichtung widerrechtlich zugefügt wurden, nur dann, wenn ihm persönlich bei der Auswahl oder Überwachung ein Vorwurf gemacht werden kann.
Fallbeispiel: Der Geselle schädigt nicht den Auftraggeber B, sondern – auf dem Weg zur Arbeitsstelle – einen Unbeteiligten Dritten, den Verkehrsteilnehmer X. Hier hat X zwar einem deliktischen Anspruch gegen den Gesellen nach §823 Abs. 1. Ein Anspruch gegen die Firma B steht und fällt jedoch mit der Frage, ob sich der „Chef“ gem. §831 Abs. 1 Satz 2 hinsichtlich des vermuteten Auswahl- oder Überwachungsverschuldens exkulpieren kann.
5.Vom welchen Erwägungen ließ sich der Gesetzgeber bei der Privilegierung der Unternehmen gem. § 831 Abs. 1 Satz 2 leiten?
Man war der Auffassung, dass ohne die gleichzeitige Regelung des Versicherungswesens, sich die Tragweite einer unbedingten Unternehmenshaftung nicht überblicken lässt.
Man zweifelte, ob gewisse Branchen sowie die Landwirtschaft diese Last überhaupt tragen könnten.
Man argumentierte, dass große und kleine Unternehmen ungleich behandelt würden, da es für große Unternehmen leichter ist, sich zu versichern. Die Kostenbelastung wäre kleinen Unternehmen oftmals nicht zuzumuten.
[ 本帖最后由 hoohoo 于 2005-8-24 16:26 编辑 ] 6. Was ist unter dem dezentrlisierten Entlastungsbeweis zugungsten der Großunternehmen zu verstehen?
Unstreitig führten die ersten Gerichtsurteile des Reichsgerichts zu §831 zu einer Ungleichbehandlung. Bei mittleren und kleinen Unternehmen hing es weitgehnend vom Zufall oder vom Geschick des Prozessbevollmachtigten ab, ob der Entlastungbeweis gem. §831 Abs. 2 gelang. Großunternehmen hingegen gelang dieser Beweis vielfach.
Diese „Ungereimtheit“ war unter anderem darauf zurüchzuführen, dass die Rechtsprechung den Großunternehmen die Möglichkeit einräumte, einen dezentralisierten Entlastungsbeweis zu führen. Solchen Unternehmen wurde nicht angesonnen, das gesamte Personal sorgfältig auszuwählen und zu beaufsichtigen. Der Entlastungsbeweis war nur hinsichtlich der „leitenden“ Arbeitnehmer, denen die Auswahl und Überwachung der einfachen Arbeitnehmer übertragen worden war, zu führen. Da ein solcher Nachweis zumeist gelang, hafteten die Unternehmen vielfach nicht. Der Geschädigte konnte sich daher nur an den „einfachen“ Arbeitnehmer (gem. §§ 823 ff.) oder an den „leitenden“ Arbeitnehmer (§ 831 Abs. 2) halten.
7. Vervollständigen Sie das folgende Beispiel zum dezentralisierten Entlastungsbeweis:
Hat ein GmbH-Geschäftsführer einen Werksleiter sorgfältig ausgewählt und überwacht, der seinerseits schuldhaft einem unerfahrenen Arbeiter die Bedienung einer Turmdrehkrans anvertraut hat, so steht dem Unfallopfer
-gegen den Arbeiter ein Anspruch gem. § ...,
-Gegen den Werksleiter gem. § ... zu,
-Nicht hingegen gegen die GmbH, weil der Geschäftsführer den Entlastungsbeweis nur hinsichtlich des ... zu führen hat.
§ 823 Abs. 1
§ 831 Abs. 1 Satz 1
§ 831 Abs. 2
8.Die Judikatur hat lange Zeit an der Exkulpationsmöglichkeit festgehalten, selbst in der Version des dezentralen Entlastungsbeweises zugunsten der Großunternehmen. Mit welcher Begründung?
Der Bundesgerichtshof betonte noch in den 50er Jahren, dass zwischen vertraglichen und außervertraglichen Ansprüchen zu unterscheiden sei: Im Rahmen von Verträgen habe der Unternehmer für ein Fehlverhalten eines Arbeitnehmer unbedingt einzustehen (vgl. § 278). Dieser Regelung könne nicht auf den Fall der unerlaubten Handlungen ausgedehnt werden.
Für die deliktische Haftung enthalte Das Gesetz den § 831. Diese Vorschrift räume dem Unternehmen die Möglichkeit ein, sich zu entlasten, ohne die Haftung davon abhängig zu machen, ob der Hilfsperson ein Vorwurf gemacht werden könne. Auch sei § 831 nicht von der Größe des verklagten Unternehmens abhängig.
9.Zugleich wurde u.a. in der Gutsverwalter-Entscheidung ein Weg „entdeckt“, mit dessen Hilfe der (dezentralisierte) Entlastungsbeweis faktisch ausgeschlossen werden kann. Auf welche Anspruchsnorm und welchen Zurechnungsgedanken ist die Rechtsprechung insoweit „ausgewichen“, um zu einer unbedingten Unternehmenshaftung zu gelangen?
Den Unternehmen wurden eigene Organisationspflichten auferlegt, und deren Verletzung macht sie nach § 823 Abs. 1 BGB haftpflichtig. Die Unternehmensleitung persönlich wurde verpflichtet, die Betriebsabläufe einwandfrei zu organisieren. So ist denn in der Entscheidung zugleich davon die Rede, es sei Aufgabe des Geschäftsherrn, „allgemeine“ Aufsichtsanweisungen zu treffen, die die Gewähr für eine ordentliche Betriebsfürung bieten. Sollte ein Mangel der Organisation vorliegen, so ist der Geschäftsherr wegen Vernachlässigung der allgemeinen Aufsicht aus § 823 Abs. 1 haftbar. 以下的22道题是Thema3的:
1. Welche Ansprüche sind zu diskutieren, wenn im Zeitpunkt der Schädigung zwischen den Beteiligten keine vertragliche Beziehung bestrand?
Bei Schädigungen außerhalb vertraglicher Beziehungen sollten nur deliktische Ansprüche (aws sog. Unerlaubter Handlung gem. §§ 823 ff.) in Bereacht kommen.
2.Was versteht man unter „Unfällen“? Ein Unfallgeschädigter hat zumeist nur ... Ansprüche.
Unter „ Unfällen“ versteht man plötzlich eintretende Ereignissse, die zu Personenschäden oder zu Sachschäden führen. Ein Unfallgeschädigter hat zumeist nur deliktische Ansprüche.
3. Bilden Sie eininge Schadesfälle, in dinen deliktische und zugleich vertragliche Ansprüche diskutabel sind (sog. Anspruchskonkurrenz).
Bei Schädigungen im Rahmen von vertraglicher Beziehungen stehen bertragliche Ansprüche im Vordergrund. Mit solchen Ansprüchen können deliktische Ansprüche konkurrieren, falls zugleich ein Deliktstatbestand (z. B. § 823 Abs. 2) gegeben ist. Freilich kann der Geschädigte in eimen solchen Fall (der Anspruchskonkurrenz) den Schaden nur einmal liquidieren.
Fallbeispiele: Falls ein Mieter die Whonung des Vermieters beschädigt, liegt zum einem eine Vertragsverletzung (Pflichtverletzung) vor, zudem wird der Mieter regelmäßig das Eigentum des Vermieters verletzt haben und daher kann dieser seinen Schaden auch gem. § 823 Abs. 1 liquidieren. Oder: Ein Arzt verletzt, dem ein Kunstfehler unterläuft, zwischen dem Behandlungsvertrag. Neben dieser Pflichtverletzung wird er vielfach auch einen Deliktstatbestand erfüllen, so z. B. Den Körper des Patienten, in rechtswidriger und schuldhafter Weise verletzen (gem. § 823 Abs. 1).
[ 本帖最后由 hoohoo 于 2005-8-29 19:10 编辑 ] 单科免掉了Jahrabschluss?找任课老师免得还是免bwl得那个老师?请指教很害怕Jahrabschluss 我是DPO'04的谢谢了 找Jakopin,在教POP那个教授手底下的。好像是周二下午5点到6点是Sprechenstunde。看他心情好不好了,我给免了,可是我听说好多别的同学都没成。祝你好运!