嫁人,在德满三年便可搞定,就不用八年抗战了
看了半天,终于有人回答这个问题了。正迷惑呢,嫁给德国人和“八年入籍”原来不相干,是完全不同的方法,没理解错吧$frage$ 原帖由 杉杉来迟 于 2005-11-29 14:18 发表 http://dolc.de/forum/images/common/back.gif
不知道这位朋友拿中国护照去美国或者其他国家见过境的查证件样子没有.说话不费力.
我拿着中国护照几次去美国都没有碰到异样的眼神,其他国家就更不用说拉。我现在正在办理入籍,为了更方便地旅游和出差。到时回中国签证也很方便,在香港(中国旅行社)办理就可以,那里的人都很友好,不用看驻德大使馆工作人员的脸色。
[ 本帖最后由 JAZZYNOTE 于 2007-10-28 20:09 编辑 ]
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ACHTUNG! WICHTIGER HINWEIS!AKTUELLE GESETZESÄNDERUNG
Durch das am 28. August 2007 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union ergeben sich auch einige Änderungen im Einbürgerungsrecht. Diese Änderungen gelten für alle Einbürgerungsanträge, die nach dem 30. März 2007 gestellt worden sind. Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf den übrigen Seiten dieser Homepage – insbesondere die Broschüre „Wie werde ich Deutsche/r?“ – sich noch auf die Rechtslage vor dem 28. August 2007 beziehen und daher zum Teil nicht mehr gültig sind. Sie werden zur Zeit überarbeitet. Im Folgenden werden die wichtigsten gesetzlichen Änderungen kurz dargestellt:
1. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
Erforderlich ist ab sofort regelmäßig der Nachweis von mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen auf dem Niveau der Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens). Dies gilt sowohl für die Anspruchseinbürgerung als auch für die Ehegatteneinbürgerung. Ausnahmen gelten nur, wenn jemand die geforderten deutschen Sprachkenntnisse wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aufgrund seines Alters nicht erfüllen kann.
2. Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes für Personen unter 23 Jahren
Auch Personen unter 23 Jahren müssen nun ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ohne dass sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen. Eine Einbürgerung bleibt aber möglich, wenn der Einbürgerungsbewerber den Bezug der genannten Sozialleistungen nicht zu vertreten hat.
3. Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei allen EU-Bürgern und Schweizern
Künftig können alle EU-Bürger sowie Schweizer in Deutschland eingebürgert werden, ohne dass sie zuvor ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.
4. Strengere Bagatellstrafgrenzen
Ein Anspruch auf Einbürgerung ist jetzt ausgeschlossen bei einer strafrechtlichen Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder bei einer Verurteilung zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem werden jetzt mehrere Verurteilungen zusammengerechnet.
5. Verkürzte Aufenthaltsfrist bei besonderen Integrationsleistungen
Beim Vorliegen besonderer Integrationsleistungen kann der erforderliche rechtmäßige Daueraufenthalt in Deutschland von acht auf sechs Jahren verkürzt werden. Dies soll insbesondere bei deutschen Sprachkenntnissen möglich sein, die das für die Einbürgerung geforderte Niveau (s.o. unter 1.) deutlich übersteigen.
6. Keine Hinnahme von Mehrstaatigkeit bei sogenannten jüdischen Kontingentflüchtlingen
Gestrichen wurde eine Regelung, wonach insbesondere jüdische Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert wurden.
7. Einbürgerungstest
Neu eingeführt wurde als Voraussetzung für eine Anspruchseinbürgerung der Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Diese Kenntnisse müssen jedoch erst bei einer Einbürgerung ab dem 1.9.2008 nachgewiesen werden.
In der Verwaltungspraxis existieren gewisse Unterschiede bei der Einbürgerung. Die Broschüre orientiert sich an der Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2000 und der bisherigen Praxis in den Bundesländern. Aufgrund einiger Änderungen durch das Zuwanderungsgesetz ist eine Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift geplant. Zu beachten ist aber, dass auch die beste Verwaltungsvorschrift nie ganz ausschließen kann, dass das Gesetz in Einzelpunkten von unterschiedlichen Behörden unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt wird.
Entscheidend für Sie wird dabei sein (jedenfalls solange noch nicht alle Fragen durch die Rechtsprechung geklärt sind), wie Ihre Einbürgerungsbehörde vor Ort das Gesetz auslegt. Nutzen Sie bitte das Beratungsangebot der Einbürgerungsbehörden oder Beratungsstellen. 感动于各位宝贵的信息分享$送花$ $送花$ $送花$ 原帖由 MrsCat 于 2007-11-4 13:30 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
Beim Vorliegen besonderer Integrationsleistungen kann der erforderliche rechtmäßige Daueraufenthalt in Deutschland von acht auf sechs Jahren verkürzt werden. Dies soll insbesondere bei deutschen Sprachkenntnissen möglich sein
:o 原帖由 xiaobailong 于 2005-11-9 21:20 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
4。小孩的出生地原则:
本来不想写这方面的东西的,不过前两天看到一个网友在问,所以特别关注了一下,发现在德国出生的小孩,如果父母都不是德国人的话,只要父母中任何一方满足以下两个条件,也可以是德国 ...
如果双方都是中国人,在这里读书前后一共待了8年的,小孩在德国出生,可以入籍吗 请问北威的学生时间也算进去吗,谢谢楼主哦,你的帖子很好,很有帮助,大家不要老是那么火药味啊,人家好心拿精华来和大家分享,有不同意见就保留了吧,至少懂得尊重人家的劳动成果啊,老是这样,以后谁敢来贴这种好贴啊,人家心都该凉了拉 请问,德国6年diplom uni毕业1年工作签证可以开始申请入籍了吗?
本人在汉堡
谢谢 原帖由 1881 于 2007-11-13 12:08 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
请问,德国6年diplom uni毕业1年工作签证可以开始申请入籍了吗?
本人在汉堡
谢谢
应该差不多,至少在柏林是如此,看你那里是否承认读书的时间了。