jennybb 发表于 2007-7-11 13:58

原帖由 if 于 2007-7-10 20:20 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

所以从这个问题来看,你想赢得官司的办法就是从沟通的问题入手,可以说他们的beratung存在严重的失误。当然了,在修理机器之前,用户和厂家一定会签订合同,而合同一定会写的很清楚,如果签了名,就是同意合同上面东西了,所以从这点上来看比较难~江湖险恶啊


非常感谢你的解释。

我刚才已经传FAX过去了,让他们把机器不修送回,并且拒绝缴纳任何费用!!

昨天 太有才了 同学还特别打电话给我,并帮助我写了拒绝交费的理由,和你的想法一样,我们主要就是强调,维修的厂家没有事先良好的沟通,导致我的理解错误,才会产生以上费用.

还有一点,我至始至终,没有和他们签过任何书面协议,没有任何签名关于维修或者是维修前的检查.

如果有签名的文件在他们手里,我早就交钱了事了.

[ 本帖最后由 jennybb 于 2007-7-11 15:05 编辑 ]

jennybb 发表于 2007-7-11 14:09

原帖由 if 于 2007-7-10 20:20 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

这个的分辨方法很简单,属于FUNKTIONAL的是功能损坏(保修期内属于保修范围),属于mechanisch,chemisch的一般都是人为的(非保修范围),是可以直接肉眼辨别的,而由于用户个人过失造成,检测需要费用很合理的,不能因为用户的过失,造成维修公司来承担这个费用。

你说的肉眼辨别的损坏,也就是人为的损坏,是任何人都能辨别,还是只有专门的技术人员才能辨别。
比如更换其中的一个部件,我事前并不知道其损坏了(因为不影响正常使用),而对方认为是人为损坏.

[ 本帖最后由 jennybb 于 2007-7-11 15:12 编辑 ]

jennybb 发表于 2007-7-11 14:19

原帖由 ilovezhaochen 于 2007-7-11 00:41 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif
楼主,你好。能不能详细说明是哪个部位坏了,因为ibm有严格的规定哪些是保修范围之内的。之前我ibm笔记本上开盖的摁钮坏了,要换一个新壳是15欧左右但如果是ibm的工程师给你修的话每小时的工钱大概是70几欧,我 ...
找到救星了,:mad: :mad:

MM我发短信给你了$支持$ $支持$

if 发表于 2007-7-11 17:07

ilovezhaochen 发表于 2007-7-11 22:07

原帖由 if 于 2007-7-11 18:07 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif

外表上任何人都可以分辨的,但是最终需要技术人员来决定是否属于人为的损坏,假如是内部的破损,需要拆开才能看到,这就不是任何人能分辨的,需要技术人员,因为通常来讲用户是不允许私自拆开机器的,这种情况 ...


ibm是无所谓你拆不拆都会给你修的。连中国所谓的港行和美行都给修,一般笔记本后面不是有个微软的认证标志嘛,一般没有的就是水货中的水货了,这些在蓝快那都是不给修的可是在德国在除中国的任何一个地方这种情况都是可以修的。我们这里的中国学生有几个都是在中国的二手水货机子,拿回来后就让我们给德国ibm打电话有什么小毛病的说成大毛病,修不了的就都换了。我觉得有时候要看工程师的好坏,我朋友就是自己把硬盘拆下来,裹着衣服摔它,到了ibm维修部根本看不出是人为的,就给换了新的了。这种方法很不提倡,现在的硬盘都很便宜了,不值得冒险。我们这的人都把ibm掌握的通通透透了。

jennybb 发表于 2007-7-13 13:29

今天收到送回的电脑,没让我交开机检查的费用。$送花$ $ok$ ;)

这里特别感谢 太有才了 同学,非常非常的热心,这件事情成功解决,都是他的功劳!!

还要感谢版里的热心人 if,ilovezhaochen,mixmas 谢谢你们给我提供的有用信息。

还有感谢版主 猪哼哼, ,也帮了忙。

funfuny 发表于 2007-7-13 13:53

原帖由 ilovezhaochen 于 2007-7-11 23:07 发表 http://www.dolc.de/forum/images/common/back.gif



ibm是无所谓你拆不拆都会给你修的。连中国所谓的港行和美行都给修,一般笔记本后面不是有个微软的认证标志嘛,一般没有的就是水货中的水货了,这些在蓝快那都是不给修的可是在德国在除中国的任何一个地方 我朋友就是自己把硬盘拆下来,裹着衣服摔它,到了ibm维修部根本看不出是人为的,就给换了新的了...

看来中国人被岐视也不是没有原因的。。。。

太有才了 发表于 2009-7-16 08:09

Das Schreiben ist hier:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie, das Gerät unrepariert zurück zu senden, und möchte Ihnen mitteilen, dass Sie keinen Anspruch auf Zahlung der von Ihnen genannten Gebühr für den o.g. Kostenvoranschlag haben, weil eine Pflicht zur Vergütung für den Kostenvoranschlag vorher nicht vereinbart wurde.

Nach der Rechtsprechung sind Kostenvoranschläge jedenfalls kostenlos. Die Pflicht zur Vergütung für die Kostenvoranschläge, die nicht zur Erledigung der Reparatur führen, ist mit dem Grundgedanken des §632 III BGB („Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten.“) nicht zu vereinbaren, welcher nicht nur eine Beweislastregel aufstellt, sondern den vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelfall bestimmt (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 419).

Hierzu hat bereits der BGH (NJW 1982, 765) festgestellt, Kostenvoranschläge seien nur dann vergütungspflichtig, wenn dies vor Annahme des Geräts in einer ausdrücklichen (vom Reparaturauftrag unabhängigen) und unmissverständlichen Vereinbarung mit dem Kunden geregelt werde. Dabei geht die Entscheidung davon aus, dass die Entgeltlichkeit von Kostenvoranschlägen in der Elektrobranche nicht die Regel, sondern die Ausnahme sei.

Anderes gilt auch nach Einführung des § 632 III BGB nicht. Der Gesetzgeber hat vielmehr mit §632 III BGB den Regelfall definiert und klargestellt, dass Kostenvoranschläge dann, wenn keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen ist, als vorvertragliche Leistung unentgeltlich zu erfolgen haben. Dabei rekurriert die Begründung des (insoweit unverändert beschlossenen) Regierungsentwurfs zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (BT-Dr 14/6040) zu §632 III BGB explizit auf die vorstehend zitierte BGH-Entscheidung. Ziel des Gesetzes sei es, Streitigkeiten um die Frage der Entgeltlichkeit des Voranschlags zu vermeiden. Deshalb sei ein Voranschlag nach §632 III BGB so lange unentgeltlich, bis der Unternehmer beweise, dass er mit dem Besteller über die Vergütung einig geworden ist. Für dieses Einigsein bedürfe es - wie bereits in der Entscheidung des BGH (NJW 1982, 765) klargestellt - einer allein den Werkvertrag über die Erstellung und Vergütung des Voranschlags ausmachenden Vereinbarung. Damit geht die gesetzgeberische Wertung über eine bloße Beweislastregel hinaus und formuliert einen Grundgedanken (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2006, 419).

Nach dieser eindeutigen Rechtslage haben Sie keinen Anspruch auf Zahlung der von Ihnen genannten Gebühr für den Kostenvoranschlag, weil die Pflicht zur Vergütung für den Kostenvoranschlag unstreitig vorher nicht „ausdrücklich und unmissverständlich“ vereinbart wurde.

Mit freundlichen Grüßen

winflowers 发表于 2009-7-16 13:28

想不到这么完美的解决了问题,不错!太有才了实在是有才,佩服!
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查看完整版本: 关于 Kostenvoranschlag 的问题(电脑维修),事情成功解决,感谢大家!!!