花花2014
发表于 2020-7-26 19:55
lizhang2016 发表于 2020-7-26 20:00
她老板解雇她,为了省钱就给她Aufhebungvertrag,不是解雇信。这个东西一旦签字后就还有可能拿不到3个月 ...
比如说现在给我两个月Freistellung,劳工局认为这两个月雇主给了工资的,那是从10月份开始可以拿失业金是吗?这样的话也没什么问题吧,失业金总不会比工资高吧
lizhang2016
发表于 2020-7-26 19:59
花花2014 发表于 2020-7-26 20:55
比如说现在给我两个月Freistellung,劳工局认为这两个月雇主给了工资的,那是从10月份开始可以拿失业金是 ...
对的。你应该是10月份拿失业金。Freistellung,你还在上班,没有失业。
失业金是工资的67%,还有个最高值。
花花2014
发表于 2020-7-26 20:06
lizhang2016 发表于 2020-7-26 20:59
对的。你应该是10月份拿失业金。Freistellung,你还在上班,没有失业。
失业金是工资的67%,还有个最高 ...
那我还是争取要三个月Freistellung,律师也是说我这个情况三个月Freistellung比较合理,既拿全工资又不用上班有什么不好。周一先去办公室坐着,就算没Aufgabe给我,工资还得照付不是吗
lizhang2016
发表于 2020-7-26 20:23
花花2014 发表于 2020-7-26 21:06
那我还是争取要三个月Freistellung,律师也是说我这个情况三个月Freistellung比较合理,既拿全工资又不用 ...
失业金最多只能拿12个月,当然如果你的年纪大于50,55周岁,另外说。
能拿三个月的Freistellung当然好。不过小心老板让你去上三个月的班,因为给不给你Freistellung是老板的权利。
你有律师,听律师的吧,我也不给你太多的建议、
sinoecho
发表于 2020-7-26 20:46
花花2014 发表于 2020-7-26 20:06
那我还是争取要三个月Freistellung,律师也是说我这个情况三个月Freistellung比较合理,既拿全工资又不用 ...
对,你要主动去上班, 说明你提供了你的Arbeitskraft, 如果老板把你赶回家,也还是要付你工资的。
pudding1226
发表于 2020-7-26 21:38
花花2014 发表于 2020-7-26 16:49
我周五收到信,公司提出到9月30号结束我的工作,就是两个月Freistellung。但是我本身还有近30天假期,以前 ...
既然解雇你了,在解雇期限到之前你要把所有的假期休完的,其余时间给你Freistellung吧?
花花2014
发表于 2020-7-26 21:54
pudding1226 发表于 2020-7-26 22:38
既然解雇你了,在解雇期限到之前你要把所有的假期休完的,其余时间给你Freistellung吧?
律师给我的解释就是说Freistellung不考虑还有多少假期了,比如老板给我提的到9月30号就是这两个月时间我不用去上班了,工资照发 但是在签这个Aufhebungvertrag之前我有义务去上班
sinoecho
发表于 2020-7-26 22:17
花花2014 发表于 2020-7-26 21:54
律师给我的解释就是说Freistellung不考虑还有多少假期了,比如老板给我提的到9月30号就是这两个月时间我 ...
签了Aufhebungsvertrag, 应该就有三个月拿不到失业金了, Facebook上有不少Arbeitsrecht的Gruppe, 你可以加入, 听听德国人的说法。
lizhang2016
发表于 2020-7-26 22:32
sinoecho 发表于 2020-7-26 23:17
签了Aufhebungsvertrag, 应该就有三个月拿不到失业金了, Facebook上有不少Arbeitsrecht的Gruppe, 你可以 ...
不是的,看情况的,我就拿到过,让楼主拿着这个东西去律师那里,律师会告诉你的。
sinoecho
发表于 2020-8-1 16:12
lizhang2016 发表于 2020-7-26 22:32
不是的,看情况的,我就拿到过,让楼主拿着这个东西去律师那里,律师会告诉你的。
是grundsätzlich拿不到,你的属于Ausnahme. 来源:https://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-beim-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/
Das Bundessozialgericht (BSG) hat über die Frage entschieden, ob der Aufhebungsvertrag immer wie eine Kündigung durch den Arbeitnehmer zu handhaben ist und somit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld begründet oder ob es davon auch Ausnahmen gibt.
DIE SPERRZEIT – GLEICHSTELLUNG VON KüNDIGUNG UND AUFHEBUNGSVERTRAG
Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsverhältnis kündigen, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, bekommen eine Sperrzeit. Das bedeutet, dass sie bis zu 12 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe). In der Regel wird wegen der Kündigung auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um ein Viertel gekürzt.
Gleiches gilt grundsätzlich für Aufhebungsverträge. Bei einem Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darauf, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. üblicherweise erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung durch den Aufhebungsvertrag. Wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, ohne dass der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund dafür hat, wird ihm eine Sperrzeit auferlegt. Außerdem droht eine Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld. Diese Konsequenzen sind unabhängig davon, von wem die Initiative für den Vertragsschluss ausgegangen ist.
Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann vorliegen, wenn dem Arbeitnehmer ohnehin eine rechtmäßige und fristgerechte betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber gedroht hat. Dem steht es auch nicht entgegen, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung erhält – er hat sogar ein berechtigtes Interesse daran, sich eine Abfindung zu sichern, wenn er sich einer unvermeidbaren Beschäftigungslosigkeit ausgesetzt sieht.
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld durch Aufhebungsvertrag?
In dem vom BSG zu entscheidenden Fall streitet sich eine Arbeitnehmerin mit der Bundesagentur für Arbeit (BfA). Die Arbeitnehmerin war seit 1966 als Sachbearbeiterin bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt. Im Mai 2004 wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen, nach dem das Arbeitsverhältnis am 30.11.2005 enden sollte. Grund für den Aufhebungsvertrag waren betriebliche Gründe: Aufgrund weitreichender Umstrukturierungsmaßnahmen durch den Arbeitgeber war der Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin weggefallen und auch eine anderweitige Beschäftigung im Betrieb des Arbeitgebers nicht möglich. Man einigte sich auf eine Abfindung in Höhe von 47.000 Euro.Der Arbeitgeber teilte der Arbeitnehmerin außerdem mit, dass sie ordentlich betriebsbedingt gekündigt würde, wenn sie den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben würde.
Als die Klägerin sich bei der BfA arbeitslos meldete und Arbeitslosengeld beantragte, wurde ihr von der Behörde mitgeteilt, dass sie aufgrund des Aufhebungsvertrags zunächst eine Sperrzeit bekommt und dass ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld dann noch um 240 Tage gekürzt wird. Begründung der BfA: Die Arbeitnehmerin musste voraussehen, infolge des Aufhebungsvertrags arbeitslos zu werden. Außerdem habe sie keinen wichtigen Grund gehabt, diesen Vertrag zu unterschreiben.